Versicherer kürzt dank Klausel einfach die Rente – ein Urteil verbietet jetzt das Vorgehen
Autor: Dominik Jahn
Deutschland, Mittwoch, 11. Oktober 2023
Das hat eine Signalwirkung – Landgericht Köln entscheidet gegen die Zurich Versicherung.
In der Politik gibt es aktuell ganz verschiedene Planungen für eine mögliche Reform der Rente. Bei all den finanziellen Unsicherheiten für den Ruhestand, setzen viele Menschen eben auch auf eine private Altersvorsorge. Das Vertrauen in das Rentensystem scheint zudem immer weiter zu schwinden. Eine Umfrage von inFranken.de macht die Verunsicherung in der Bevölkerung deutlich.
Eine Möglichkeit, sich besser abzusichern im Alter, ist das Modell der Riester-Rente. Doch auch hier hat die Bundesregierung inzwischen Überlegungen zur Veränderung geäußert. Und das Vorgehen der Versicherer könnte neue Regelungen befeuern. Immerhin hat das Landgericht Köln jetzt ein entscheidendes Urteil gefällt.
Urteil: Versicherer senkt Rentenfaktor dank Klausel – Gericht erklärt das für unwirksam
Wie unter anderem die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen und auch Stiftung Warentest berichten, hat das Gericht erstmals den Versicherern untersagt, Rentenkürzung vorzunehmen. Hintergrund ist eine Klage eines Kunden des Versicherers Zurich gegen die Kürzung seiner künftigen Riester-Rente.
Riester-Rente
Laut Definition der Verbraucherzentrale ist die Riester-Rente – wie auch die Rürup-Rente und die betriebliche Altersvorsorge (bAV) – eine Form, mit staatlicher Förderung privat fürs Alter vorzusorgen. Die Förderung besteht demnach in der sogenannten Ansparphase aus direkten Zulagen. Monatliche Einzahlungen sorgen dann für eine vorher festgelegte Summe, die dann im Alter in kleineren monatlichen Raten an die Rentenberechtigten ausgezahlt wird.
Zum Urteil heißt es bei der Verbraucherzentrale: "In einem Verfahren gegen die Zurich Deutscher Herold zu einer fondsgebundenen Rentenversicherung entschieden die Richter, dass die nachträgliche Absenkung des sogenannten Rentenfaktors in einem laufenden Vertragsverhältnis nicht zulässig ist (Az: 26 O 12/22)." Der Versicherer hat eine Klausel in dem Vertrag, wonach er unter anderem den Rentenfaktor senken darf, wenn die Rendite geringer ausfällt. Wenn die Kapitalerträge steigen, sieht die Klausel im Umkehrschluss aber keine Anhebung des Rentenfaktors vor. Diese Klausel hat das Landgericht Köln jetzt für unwirksam erachtet.
Kürzung der Rente: Urteil mit deutlicher Signalwirkung
Der Kunde hatte im Jahr 2006 bei der Zurich eine fondsgebundenen Riester-Rente mit einem bestimmten Rentenfaktor vereinbart. Der Faktor lag bei 37,34. Je 10.000 Euro gespartem Geld gibt es eine Monatsrente von 37,34 Euro. Im Jahr 2017 wurde der Rentenfaktor dann kurzerhand während der Ansparphase auf 27,97 Euro gekürzt. Begründung des Unternehmens war die anhaltende Niedrigzinsphase.