Pflicht zur Garagennutzung? Regeln in Deutschland erklärt
Autor: Andrea Baumann
Deutschland, Dienstag, 16. Sept. 2025
Viele Garagenbesitzer fragen sich, ob sie ihr Auto zwingend in der Garage parken müssen – und ob bei Missachtung sogar ein Bußgeld droht. Der Artikel klärt, welche gesetzlichen Regelungen gelten und welche Vorteile die Garagennutzung tatsächlich bringt.
Ob Hausbesitzer oder Mieter: Wer eine Garage besitzt, steht oft vor der Frage, ob das Auto dort regelmäßig abgestellt werden muss. Gerade in dicht besiedelten Wohngebieten und bei steigenden Versicherungskosten scheint die Nutzung der eigenen Garage besonders attraktiv – doch ist sie wirklich verpflichtend? Die gesetzlichen Regelungen unterscheiden sich je nach Bundesland und sind oft in der Baugenehmigung oder im Mietvertrag festgelegt.
Neben rechtlichen Aspekten bietet das Parken in der Garage viele praktische Vorteile, wie Schutz vor Witterung und Diebstahl sowie mögliche Rabatte bei der Versicherung. Allerdings gibt es auch Herausforderungen, etwa Platzmangel oder Feuchtigkeitsprobleme. Der Artikel zeigt, worauf Eigentümer und Mieter achten sollten, um Ärger und unnötige Kosten zu vermeiden.
Welche rechtlichen Vorschriften gelten für die Nutzung einer Garage?
Ob eine Pflicht besteht, das Auto in der Garage abzustellen, lässt sich nicht pauschal beantworten, denn in Deutschland regeln die Bundesländer diese Frage eigenständig über ihre jeweilige Garagenverordnung. Gemein ist den meisten Verordnungen jedoch, dass Garagen einen klar definierten Zweck haben: Sie dienen ausschließlich dem Abstellen von Kraftfahrzeugen.
Diese Zweckbindung ist oft in der Baugenehmigung enthalten und darf nicht ohne behördliche Zustimmung geändert werden. Wer die Garage dauerhaft anders nutzt, kann gegen baurechtliche Vorgaben verstoßen.
Eine gesetzliche Pflicht, das Auto täglich oder regelmäßig in der eigenen Garage zu parken, besteht hingegen nicht. Es gibt also kein Gesetz, das dich dazu zwingt, dein Fahrzeug dort unterzustellen, solange die Garage nicht anderweitig genutzt wird. Dennoch kann es in bestimmten Gebieten oder Bebauungsplänen Einschränkungen geben, etwa wenn die Nutzung der Garage als Stellplatz Voraussetzung für die Baugenehmigung war. In solchen Fällen kann die Gemeinde verlangen, dass das Auto in der Garage abgestellt wird, um öffentliche Parkflächen zu entlasten.
Garagennutzung: Wann ein Bußgeld droht
Wer seine Garage zweckentfremdet, etwa als Werkstatt, Lagerraum oder Hobbykeller, riskiert dann ein Bußgeld. In vielen Landesverordnungen sind Bußgelder zwischen 50 und 500 Euro vorgesehen, je nachdem, wie gravierend der Verstoß ist und ob Wiederholungsfälle vorliegen. Besonders kritisch ist die Lagerung von brennbaren Materialien oder das dauerhafte Blockieren der Garage durch andere Gegenstände. Hier drohen nicht nur baurechtliche, sondern auch versicherungsrechtliche Konsequenzen.
Alles rund ums Auto und Motorrad - hier findest du zahlreiche SonderangeboteAuch Mieter sollten aufpassen: Ist im Mietvertrag festgelegt, dass die Garage ausschließlich zur Unterstellung eines Fahrzeugs dient, kann die zweckfremde Nutzung zur Abmahnung oder sogar Kündigung führen. Gleiches gilt, wenn durch die Nutzung Konflikte mit Nachbarn oder der Hausverwaltung entstehen.