Nachlass: Was passiert mit dem Bank-Konto nach einem Todesfall?

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Nach einem Todesfall müssen sich die Hinterbliebenen neben der Beerdigung auch um die Finanzen und das Nachlasskonto kümmern. Wie lange bleibt das Konto eigentlich bestehen?

  • Wie lange bleibt das Nachlasskonto bestehen?
  • Wie erfährt die Bank vom Tod des Kunden?
  • Worauf sollten Hinterbliebene achten?

Wenn ein Angehöriger stirbt, gibt es neben der Trauer viel zu regeln. Dazu gehört auch das Bankkonto des Verstorbenen. Welche Fristen gelten hierbei, wer hat Zugriff und wann sollte das Konto geschlossen werden? Wir erklären dir alles rund um die Finanzen des Hinterbliebenen.

Wie lange bleibt das Nachlasskonto bestehen?

Nach dem Tod des Kontoinhabers wird das Konto üblicherweise in ein sogenanntes Nachlasskonto umgewandelt. Ein Nachlasskonto dient dazu, dass auch nach dem Tod die finanziellen Angelegenheiten einer Person weitergeführt werden können. Dazu zählen beispielsweise offene Rechnungen, die noch beglichen werden müssen, sowie eingehende Rentenzahlungen.

Rechtlich gibt es keine konkrete Frist, wie lange das Konto nach dem Tod bestehen bleiben muss und darf. Theoretisch kann die Bank das Konto oder auch ein Depot sogar unbegrenzt lange weiterlaufen lassen. In der Praxis können Hinterbliebene also noch viele Jahre später Anspruch auf das Guthaben erheben, selbst nach Jahrzehnten.

Allerdings fordern Banken häufig eine schnelle Auflösung, auch wenn es keine gesetzlich festgelegten Fristen für die Auflösung gibt. Hier können die Details in den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Bank entscheidend sein. Enthalten die AGB eine Klausel zur Kontoschließung im Todesfall, ist diese maßgeblich. Auch die Bank ist an diese Bedingungen gebunden.

Wie erfährt die Bank vom Tod des Kunden?

Banken werden nicht automatisch über den Tod eines Kunden informiert, weder das Finanzamt noch das Nachlassgericht teilen der Bank darüber etwas mit. Diese Verantwortung liegt bei den Angehörigen, Erben oder Bevollmächtigten, die dafür eine Sterbeurkunde bei der Bank vorlegen müssen.

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Es ist natürlich möglich, dass die Bank selbst etwas bemerkt, wenn sich die Kontoaktivitäten auffällig ändern und keine Bewegungen mehr erfolgen oder Rechnungen nicht bezahlt werden. Damit die Bank Guthaben freigibt, wird in der Regel ein Erbschein verlangt, der durch das Nachlassgericht ausgestellt wird.

Banken dürfen diesen jedoch nicht mehr pauschal verlangen, in manchen Fällen reicht auch ein Testament oder eine Vollmacht. Eine Kontovollmacht über den Tod hinaus berechtigt die Bevollmächtigten aber nicht dazu, das Konto der verstorbenen Person nach Belieben zu leeren. Sollten sie es dennoch tun, haften sie gegenüber den Erben.

Worauf sollten Hinterbliebene achten?

Das Nachlasskonto sollte erst dann geschlossen werden, wenn keine Zahlungsverpflichtungen mehr bestehen und alle Daueraufträge, laufenden Verträge oder Mietzahlungen beendet sind. Wenn die Erben die finanziellen Angelegenheiten geklärt haben, können sie die Löschung des Kontos beantragen. In der Regel geschieht das einige Monate nach dem Tod

Achte vor allem auf die Rentenzahlung: Die Deutsche Rentenversicherung überweist unter Umständen noch drei Monate lang die vollständige Rente des Verstorbenen an die Witwe oder den Witwer. Erst wenn alles geregelt und abgeschlossen ist, sollte das Konto geschlossen werden.

Die Kündigung kann sowohl schriftlich als auch online erfolgen. Eine gesetzliche Kündigungsfrist muss dabei nicht eingehalten werden. Es ist jedoch möglich, dass die Bank in ihren ABG eine Frist festgelegt hat. Diese darf aber höchstens einen Monat betragen. Wende dich bei Fragen direkt an die zuständigen Sachbearbeiter. 

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