Mietrechtsreform 2026: Diese vier Änderungen treffen Vermieter
Autor: Elisabeth von Sydow
Deutschland, Sonntag, 01. November 2026
Die Mietrechtsreform kann Ihre Finanzen als Vermieter verändern. Erfahren Sie, was mit Ihrem Geld und Ihren Mieteinnahmen passieren könnte. Diese vier Änderungen betreffen die Vermietung besonders.
Die geplante Mietrechtsreform 2026 verändert zentrale Regeln für Vermieter: Möblierte Wohnungen, Indexmieten, Zahlungsverzug und Modernisierungen stehen im Fokus. Während das vereinfachte Modernisierungsverfahren entlasten soll, sehen Peter Feldmeier und Lucia Hatz von Haus&Grund Bayern in mehreren Punkten erhebliche Risiken für private Vermieter. Sie warnen insbesondere vor Bürokratie, Planungsunsicherheit und finanziellen Belastungen.
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Was ändert sich bei möblierten Wohnungen?
Künftig müssen Vermieter den Möblierungszuschlag bereits vor der Vertragserklärung des Interessenten unaufgefordert und gesondert ausweisen. Der Zuschlag soll sich am Zeitwert der Einrichtung orientieren und monatlich höchstens ein Prozent dieses Werts betragen. Bei vollständig möblierten Wohnungen ist eine Pauschale von bis zu zehn Prozent der Nettokaltmiete vorgesehen – sofern kein Mietspiegel die Möblierung bereits berücksichtigt, erklären Peter Feldmeier und Lucia Hatz von Haus&Grund Bayern gegenüber inFranken.de.
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Die Experten halten diese Pauschale für praxisfern: Sie berücksichtige weder Qualität noch Verschleiß oder tatsächliche Ersatzkosten. Bei 1.000 Euro Nettokaltmiete wären das 100 Euro monatlich und 12.000 Euro in zehn Jahren – ohne Garantie, dass Anschaffung und Austausch der Möbel dadurch gedeckt sind. Umgekehrt könne der Zuschlag bei einfachen Möbeln den realen Wert übersteigen.
Zusätzlich entsteht Dokumentationspflicht: Vermieter sollten Inventarlisten mit Anschaffungsdatum, Kaufpreis und Zustand führen. Fehlt die vorgeschriebene Auskunft, gilt die Wohnung nach dem Entwurf bis zu zwei Jahre nach Nachholung als unmöbliert vermietet – mit entsprechenden Folgen für die zulässige Miethöhe.
Wird die Schonfristzahlung gefährlich?
Die Schonfristzahlung soll ausgeweitet werden: Künftig kann auch eine ordentliche Kündigung wegen Zahlungsverzugs unwirksam werden, wenn der Mieter die Rückstände nachträglich vollständig begleicht. Bislang gilt diese Möglichkeit im Wesentlichen für die fristlose Kündigung.