Vorgesehen ist konkret, dass für jedes vor 1992 geborene Kind ein zusätzliches halbes Jahr Erziehungszeit angerechnet wird. Das entspricht einem halben Rentenpunkt. Pro Kind können insgesamt 36 Monate, also 3 Rentenpunkte, geltend gemacht werden – bislang waren es für Kinder vor 1992 nur bis zu 30 Monate. Ein Rentenpunkt hat Stand Juli 2026 einen Wert von rund 42 Euro im Monat. Je nach Kinderzahl kann sich daraus ein spürbarer Zuschlag zur Rente ergeben. Der genaue Wert lässt sich noch nicht beziffern, da der Rentenwert bis zur ersten Auszahlung 2028 weiter steigen wird. Die Rente wurde bereits zum 1. Juli 2026 um rund 3,7 Prozent angehoben – was das für verschiedene Rentenbeträge konkret bedeutet, zeigt eine ausführliche Übersichtstabelle.
Warum die Deutsche Rentenversicherung erst 2028 auszahlen kann
Rechenbeispiel mit dem aktuellen Rentenwert
- 1 Rentenpunkt = 42,52 Euro
- 0,5 x 42,52 x Anzahl der Kinder = monatliches Rentenplus
Monatliches Rentenplus
Jährliches Rentenplus/Nachzahlung 2027
1 Kind
21,26 Euro
255,12 Euro
2 Kinder
42,52 Euro
510,24 Euro
3 Kinder
63,78 Euro
765,36 Euro
4 Kinder
85,04 Euro
1020,48 Euro
5 Kinder
106,30 Euro
1275,60 Euro
Neben der dauerhaften Erhöhung der monatlichen Bezüge ist auch eine einmalige Nachzahlung vorgesehen. Abgedeckt werden soll damit das Jahr 2027 – abhängig von der individuellen Rentenhöhe kann die Summe mehrere hundert Euro ausmachen. Gerade bei mehreren Kindern summieren sich die zusätzlichen Rentenansprüche über die Jahre zu einem relevanten finanziellen Unterschied im Ruhestand. Für viele Betroffene ist das mehr als nur eine symbolische Korrektur.
Müssen Rentner die Mütterrente III selbst beantragen?
Ein besonderer Aspekt der geplanten Regelung ist der automatische Ablauf. Rentnerinnen und Rentner müssen in der Regel keinen eigenen Antrag stellen, um von der Anpassung zu profitieren. Die Rentenversicherung soll die entsprechenden Ansprüche selbstständig prüfen und berechnen.
Voraussetzung ist allerdings, dass die Kindererziehungszeiten korrekt im Rentenkonto hinterlegt sind. Immer wieder kam es in der Vergangenheit zu Lücken oder unvollständigen Einträgen, die im Einzelfall noch geklärt werden müssen. Daher kann es sich lohnen, den Versicherungsverlauf zu prüfen und bei fehlenden Erziehungszeiten eine Kontoklärung bei der Deutschen Rentenversicherung zu veranlassen. Zahlendreher, fehlende Kindererziehungszeiten oder falsch berechnete Krankheitszeiten können die Rentenhöhe erheblich beeinflussen – was beim Prüfen des Rentenkontos besonders zu beachten ist.
Einen Haken hat die Mütterrente-Reform: "Wegen des sehr hohen technischen Umsetzungsaufwands", so die Rentenversicherung, beginne die Auszahlung der Nachzahlungen erst im Jahr 2028. Erst dann sollen die technischen und organisatorischen Voraussetzungen geschaffen sein, um die umfangreichen Neuberechnungen umzusetzen. Wer erst nach 2028 in Rente geht, die Kindererziehungszeiten aber bereits eingetragen hat, muss nicht zwingend nochmal aktiv werden. Die neue Berechnung sollte automatisch erfolgen. Wurden die Erziehungszeiten noch gar nicht erfasst, passiert das spätestens bei der Rentenantragsstellung.
Obwohl die Mütterrente III für die große Mehrheit der Betroffenen automatisch berechnet wird, gibt es eine Ausnahme: Wer bereits vor dem Jahr 2027 in Rente gegangen ist und bei dem eine pauschale Gutschrift nicht möglich ist, muss selbst aktiv werden. In diesen Fällen kann ein gesonderter Antrag auf Kontoklärung bei der Deutschen Rentenversicherung notwendig sein, damit die zusätzlichen Erziehungszeiten korrekt erfasst und angerechnet werden.
Wer sich nicht sicher ist, ob die eigenen Kindererziehungszeiten vollständig und korrekt gespeichert sind, sollte den Rentenverlauf frühzeitig prüfen – etwa über das Online-Portal der Deutschen Rentenversicherung oder durch einen schriftlichen Antrag. Wer Kindererziehungszeiten bisher noch gar nicht anrechnen ließ, kann dies mit einem Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung nachholen – so funktioniert das Verfahren Schritt für Schritt. Eine Ausschlussfrist für die Nachzahlung des Jahres 2027 ist zwar nicht bekannt, doch gilt: Je früher mögliche Lücken im Versicherungskonto geschlossen werden, desto reibungsloser läuft die automatische Berechnung ab 2028.
Vorschaubild: © yanadjan/AdobeStock