Geplündertes Konto - haftet die Bank?
Autor: Klaus Heimann
Deutschland, Mittwoch, 25. Sept. 2024
Phishing & Co ist ausgeklügelter Betrug und führt dazu, dass dein Konto leer ist und das Geld gestohlen. Gerichte müssen klären, wann Bankkunden sich grob fahrlässig verhalten und entscheiden meist zugunsten der Banken.
- Das grob fahrlässige Verhalten eines Bankkunden
- Ein betrügerischer Link führt zum leeren Bankkonto
- Die Schwachstelle ist der gutgläubige Bankkunde
- Wer in die Phishing-Falle hineintappt, muss schnell handeln
Das beliebte und weit verbreitete Internet-Banking beflügelt die Fantasie von Kriminellen. Durch immer neue und raffiniertere Tricks versuchen sie an deine Bankdaten zu kommen, um dein Konto abzuräumen. Neben Phishing (Passwort- und Datendiebstahl) und Pharming (Umleitung auf eine gefälschte Website) gibt es eine Vielzahl weiterer Maschen, mit denen sie die Banking-Zugänge kapern. Nach dem ersten großen Schock stellt sich für Betroffenen sofort die Frage, ob und wie sie ihr Geld zurückbekommen. Das ist aber nicht so einfach, insbesondere dann, wenn die Bank nachweisen kann, dass du dich als Kunde grob fahrlässig verhalten hast. Gerichte urteilen dann oft zu Gunsten der Bank.
Das grob fahrlässige Verhalten eines Bankkunden
Wenn beim Online-Banking die Website anders aussieht als sonst und eine "Bankmitarbeiterin" anruft, sollten bei dir die Alarmglocken läuten. Denn es ist eine Masche. Ein Beispiel: Ein Bankkunde erhält binnen kurzer Zeit mehrfach Telefonanrufe, bei denen sich die Anrufende als Bankmitarbeiterin vorstellt. Beim dritten Anruf fordert sie den Kunden dazu auf, eine Internetseite zu öffnen und diktiert ihm die Webadresse Wort für Wort.
Video:
Weiter erklärt die Anruferin, der Kunde erhalte gleich einen Link per SMS, den er in die Eingabemaske auf der Internetseite eingeben müsse. Die besagte SMS erhält der Kunde sodann mit dem Einleitungssatz: "Bitte klicken Sie hier, um die PushTAN-App einzurichten." Außerdem den Hinweis: "Bitte leiten Sie diese SMS nicht an dritte Personen weiter! Kein Mitarbeiter wird Sie um Weitergabe dieser Daten bitten."
Der Kunde gibt die Linkadresse ein und es erscheint der Hinweis, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) seien erfolgreich aktualisiert. In Wirklichkeit handelt es sich bei dem Link jedoch um einen Registrierungscode für ein mobiles TAN-Verfahren. An den darauffolgenden Tagen werden von dem Konto des Kunden knapp 10.000 Euro abgebucht. Als der Kunde dies bemerkt, lässt er sein Konto sperren.
Ein betrügerischer Link führt zum leeren Bankkonto
Vor dem Landgericht (LG) Lübeck verlangt der Kunde von der Bank die Erstattung. Er habe den Anrufer für eine Bankmitarbeiterin gehalten und sei aufgefordert worden, der Aktualisierung der neuen AGB zuzustimmen. Die Bank verweigert die Zahlung – sie wirft dem Kunden eine grob fahrlässige Verletzung seiner Sorgfaltspflichten vor. Der Kunde hätte den Betrug in Form des sogenannten Phishings (Password Fishing) erkennen müssen.
Die Richter am LG folgten den Argumenten der Bank. Personalisierte Bankdaten sind nicht an andere weiterzugeben. Geschieht dies trotz deutlicher Warnhinweise doch und wird daraufhin das Konto eines Kunden geplündert, muss die Bank das Geld nicht erstatten. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Lübeck hervor (Urteil: LG vom 1.12.2023, Az.: 3 O 153/23).