Hund und Katze: Diese Kosten lassen sich von der Steuer absetzen
Autor: Elisabeth von Sydow
Deutschland, Donnerstag, 15. Oktober 2026
Viele Ausgaben für Haustiere können steuerlich geltend gemacht werden. Besonders Dienstleistungen im eigenen Haushalt bringen Vorteile.
Hunde und Katzen sind oft mehr als nur Haustiere, sie gehören zur Familie. Doch die Ausgaben für Futter, medizinische Versorgung und Pflege summieren sich schnell. Was kaum jemand weiß: Einige Haustierkosten lassen sich unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich geltend machen. Besonders Tierbetreuung im eigenen Zuhause kann sich auszahlen, weil das Finanzamt einen Teil davon als haushaltsnahe Dienstleistung anerkennt. Wer die passenden Nachweise vorlegen kann, sollte diese Möglichkeit für Hund und Katze daher nicht ungenutzt lassen.
Bei der steuerlichen Behandlung von Haustierkosten kommt es auf die einzelne Ausgabe an: Laufende Kosten für die Versorgung gelten meist als privat, bestimmte Betreuungsleistungen können dagegen steuerbegünstigt sein. Entscheidend sind vor allem die Art der Leistung und ihre Einordnung als haushaltsnahe Dienstleistung oder Beschäftigung.
Kosten für Hund und Katze: Wann senkt Tierbetreuung die Steuer?
Wird ein Haustier in den eigenen vier Wänden versorgt, können die Kosten als haushaltsnahe Dienstleistung gelten, erklärt Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler gegenüber ÖKO-TEST. Dazu zählen etwa Füttern, Fellpflege, Spielen, Reinigen sowie die Betreuung von Hund oder Katze durch einen Sitter im Haushalt der Tierhalter.
Der Steuervorteil ist attraktiv: Das Finanzamt zieht 20 Prozent der begünstigten Ausgaben direkt von der Einkommensteuer ab – bis zu 4.000 Euro jährlich. Bei 1.000 Euro für eine anrechenbare Betreuung kann die Steuerlast beispielsweise um 200 Euro sinken.
Wichtig ist die Abgrenzung: Eine Tierpension, Hundetagesstätte oder ein Hundehotel liegt außerhalb des Haushalts. Die dortigen Betreuungskosten sind deshalb normalerweise nicht als haushaltsnahe Dienstleistung von der Steuer absetzbar.
Ist der Gassi-Service steuerlich absetzbar?
Auch ein Gassi-Service kann steuerlich anerkannt werden. Voraussetzung ist, dass die Dienstleisterin oder der Dienstleister den Hund im Haushalt der Halter abholt und nach dem Spaziergang wieder dorthin zurückbringt. Der Bundesfinanzhof bewertet den Haushalt dabei nicht ausschließlich nach Grundstücksgrenzen.
Das Gassigehen kann deshalb als funktionaler Teil der Betreuung gelten, obwohl der Spaziergang außerhalb der Wohnung oder des Hauses stattfindet.