Schluss mit Lücken beim Bezahlen: Online-Shopping erlebt Umbruch

Online-Shopping wird mit "Buy now, pay later" (BNPL) für viele zur Schuldenfalle. Ein neues Gesetz sorgt nun für strengere Bonitätsprüfungen und mehr Verbraucherschutz bei dieser Zahlungsmethode.

Wer beim Onlineshopping als Kunde PayPal oder Klarna nutzt, muss sich auf strengere Bonitätsprüfungen (Zahlungsfähigkeit) einstellen. Das neue Gesetz verpflichtet die Unternehmen, die Kreditwürdigkeit zu prüfen, bevor sie Nutzern einen Kauf in 30 Tagen oder auf Raten anbieten. Diese Zahlungsmethode ist bekannter unter dem Kürzel BNPL: Jetzt kaufen, später bezahlen ("Buy now, pay later" (BNPL)). 

Was verbirgt sich hinter der Zahlungsmethode BNPL?

Das Problem bei "Jetzt kaufen, später bezahlen" ist einfach erklärt: Mehrere kleinere Kredite sind bei verschiedenen Online-Shops parallel möglich. So kann der in Finanzfragen Ungeübte schnell den Überblick über offene Rechnungen verlieren. Schulden häufen sich an, es droht Überschuldung. 

Eine Umfrage der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) zeigt: Das Aufschieben von Zahlungen kann riskant sein – vor allem für junge Verbraucherinnen und Verbraucher. Ein knappes Viertel der unter Dreißigjährigen hat beim Onlineshopping mit der "Buy now, pay later-Methode" schon einmal den Überblick über offene Rechnungen verloren. Das Resultat dieser 'verführerischen Methode' ist, dass eine große Zahl von Menschen überschuldet ist. Nach den Zahlen aus dem SchuldnerAtlas der Auskunftei Creditreform waren das 2025 rund 5,7 Millionen Bürger.

Betroffen seien zunehmend auch jüngere Menschen von offenen Verbindlichkeiten bei Online- und Versandhändlern. Im Jahr 2024 waren nach Angaben des Statistischen Bundesamts 40 Prozent derjenigen, die eine Schuldnerberatung aufsuchten, 20- bis 24-Jährige bei Firmen dieser Branche verschuldet. Im Bundestag wiesen mehrere Redner in der Debatte über das Gesetz zu den Verbraucherkreditverträgen darauf hin, dass jeder fünfte Mensch unter 30 inzwischen Schulden hat, oft begünstigt durch Zahlungsdienste, die das Ausgabeverhalten durch einfaches späteres Bezahlen fördern.

Was soll sich mit dem Gesetz zu den Verbraucherkrediten ändern?

Künftig unterliegen Zahlungsmethoden wie (BNPL), auch bei einem 'Mikrokredit' von unter 200 Euro, ebenso wie zunächst zinsfreie BNPL-Kredite und Ratenkredite mit einer Laufzeit von unter drei Monaten den gleichen Regeln wie höhere und länger laufende Verbraucherkredite.

Der Gesetzgeber hat dazu eigens das Gesetz gegen die Verschuldung beim Onlineshopping beschlossen. Offiziell heißt es "Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge". Der Name deutet schon an, dass es hierbei um die Umsetzung der EU-Richtlinie 2023/2225 aus dem Jahr 2023 in deutsches Recht geht.

Künftig unterliegen Zahlungsmethoden wie BNPL den gleichen Regeln wie reguläre Verbraucherkredite. Es geht immer darum, die Kreditwürdigkeit des Kunden zu prüfen. "Dies birgt die Gefahr, dass insbesondere jüngere Verbraucherinnen und Verbraucher durch den Abschluss einer Vielzahl solcher Verträge, selbst wenn die jeweiligen Einzelbeträge für sich betrachtet nicht besonders hoch sind, den Überblick über ihre Verbindlichkeiten verlieren und in eine Überschuldungsspirale geraten", heißt es dazu in der Begründung zum Gesetz. 

Was heißt, Nachsicht walten lassen?

Die Regeln für die Kreditwürdigkeitsprüfungen sind außerdem gestrafft. Kredite bekommen nur noch die Kunden, bei denen die Rückzahlung wahrscheinlich ist. Online-Shops oder der stationäre Handel nutzen bei der Prüfung der Bonität in der Regel Auskunfteien.

Davon gibt es einige: Die bekannteste ist die Schufa in Wiesbaden. Zudem sind bekannt: Infoscore (die im Internet unter experian firmiert), Deltavista (die im Internet unter crif firmiert), CEG Creditreform Consumer und Bürgel Wirtschaftsinformationen. Keine Auskunftei darf Informationen aus sozialen Netzwerken und besonders sensible Daten wie vor allem Gesundheitsdaten verwenden.

Kreditgeber wie Klarna und PayPal und andere sind zur "Nachsicht" gegenüber den Kreditnehmern verpflichtet. Die "Rücksichtnahme" soll spätestens vor der Einleitung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen greifen. Konkret: Vor einer Kündigung sind Verbraucherinnen und Verbrauchern in finanziellen Schwierigkeiten eine Vertragsanpassung anzubieten. So etwa eine Verlängerung der Laufzeit oder eine Stundung von Darlehensraten. Banken dürfen Dispokredite künftig nur noch mit einer Kündigungsfrist von mindestens zwei Monaten beenden.

Was sagen die Verbraucherschützer zur Neuregelung?

Ramona Pop, Vorständin bei der Verbraucherzentrale Bundesverband in Berlin, begrüßt die Neuregelung, weil damit das Problem an der Wurzel gepackt werde. Ein kleiner Kredit wirke zwar harmlos, "wird aber zu einem echten Problem, wenn sich die Forderungen anhäufen und der Überblick verloren geht."

Jetzt sei eine genaue Prüfung der bestehenden Verpflichtungen vor dem Vertragsschluss vorgesehen. Verbraucherinnen und Verbraucher bekommen nur ihre Kredite, die sie auch wahrscheinlich zurückzahlen können.

Auch bei den Dispokrediten der Sparkassen und Banken sieht Pop einen Fortschritt, schließlich stecke auch hier ein erhebliches Risiko der Überschuldung. "Endlich werden Banken nun verpflichtet, auch beim Dispo genau zu prüfen, ob Verbraucherinnen und Verbraucher den Kredit innerhalb einer angemessenen Zeit zurückzahlen können."

Vorschaubild: © Andrea De Martin/Colourbox.de