Konkret bedeutet das, dass du keine Erwerbsminderungsrente bekommst, wenn du mindestens sechs Stunden pro Tag arbeiten kannst. Wenn du drei bis sechs Stunden täglich arbeiten kannst, hast du Anspruch auf eine halbe Erwerbsminderungsrente. Bei weniger als drei Stunden täglicher Arbeitskraft hast du einen Anspruch auf die volle Erwerbsminderungsrente. Das bedeutet: Wer nach dem 31.12.1960 geboren ist, muss sich darauf einstellen, im Ernstfall bei einer Berufsunfähigkeit im erlernten und ausgeübten Beruf auch auf eine einfachere, geringer bezahlte Tätigkeit verwiesen zu werden.
Das bedeutet der Wegfall des Berufsschutzes für Betroffene
Die Absicherung durch die gesetzliche Rentenversicherung hat sich durch den Wegfall des Berufsschutzes für Betroffene verschlechtert. Denn es gibt keinen Schutz mehr für den erlernten Beruf. Es zählt also nicht mehr, ob jemand in seinem Beruf arbeiten kann, sondern nur noch, ob er grundsätzlich eine Arbeit ausführen kann.
Die Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente sind strenger geworden. Es gibt Fälle von Betroffenen, die keine oder nur eine halbe Erwerbsminderungsrente erhalten und das, obwohl sie in ihrem bisherigen Beruf vollständig arbeitsunfähig sind.
Aus der Änderung durch die Rentenreform 2001 ergibt sich seitdem eine größere Gefahr, den Lebensstandard im Ernstfall nicht aufrechterhalten zu können. Zudem fällt die Erwerbsminderungsrente in der Regel deutlich geringer aus als das frühere Einkommen. Diese finanzielle Lücke kann Folgen haben, insbesondere für Familien, Selbstständige und Alleinverdiener. Am besten besprichst du deine individuelle Situation mit einem unabhängigen Versicherungs- oder Finanzberater, um den passenden Schutz für deine Lebenssituation zu finden.
Am besten selber vorsorgen: So geht's
Der gesetzliche Schutz reicht für Menschen, die nach 1960 geboren worden sind, nicht mehr aus. Daher solltest du dich früh mit einer privaten Vorsorge auseinandersetzen. Dazu gehören unter anderem:
- Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung (BU): Die BU zahlt auch dann, wenn du deinen erlernten oder zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr ausüben kannst. Auch dann, wenn du andere Arbeiten verrichten könntest. Es ist zu empfehlen, die BU so früh wie möglich abzuschließen, weil dann die Beiträge günstiger sind und die Chancen höher, bei einem Versicherer aufgenommen zu werden.
- Informiere dich über alternative Möglichkeiten: Sollte aus verschiedenen Gründen eine BU von den Versicherern abgelehnt werden, gibt es weitere Möglichkeiten. Dazu gehören unter anderem eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung, Grundfähigkeitsversicherung oder Dread-Disease-Versicherung.
Sorge zusätzlich zur gesetzlichen Rente auch privat vor. Dies geht zum Beispiel über eine private Rentenversicherung, betriebliche Altersvorsorge oder andere Varianten.