Familienversicherung ab 2028: Wann Ehepartner künftig Beiträge kosten
Autor: Christoph Eberle
Deutschland, Dienstag, 06. Oktober 2026
Wann kostet die Mitversicherung des Ehepartners bei der Krankenkasse und Pflegeversicherung ab 2028 extra? Welche Ausnahmen gelten und um wie viel Geld es geht.
Den Ehepartner gratis in der Krankenkasse mitversichern - das wird ab 2028 eingeschränkt. Es ist einer der Punkte aus dem Reformpaket für die Stabilisierung der gesetzlichen Krankenkassen. Dieses umfasst auch Änderungen beim Festzuschuss für Zahnersatz. Die Mediengruppe Bayern hat kürzlich berichtet, warum man am besten deshalb noch 2026 zum Zahnarzt gehen sollte.
Was gilt aktuell bei der beitragsfreien Familienversicherung?
Als Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse können Sie Ihre Kinder und Ihren Ehepartner oder Ehepartnerin kostenlos mitversichern. Laut AOK gilt das auch für eingetragene Lebenspartner.
Das bedeutet: Die Mitversicherten genießen denselben Schutz ohne - wie etwa in der Privaten Krankenversicherung - eigene Beiträge zu zahlen. Für Kinder gibt es jedoch Altersgrenzen. Zudem müssen für alle mitversicherten Familienmitglieder bestimmte Einkommensgrenzen beachtet werden. Laut AOK darf das monatliche Gesamteinkommen des mitversicherten Familienmitglieds 565 Euro beziehungsweise die Minijob-Grenze von 603 Euro nicht übersteigen (Stand: 2026).
Was ändert sich bei der Familienversicherung ab 2028?
Kassenmitglieder mit derzeit beitragsfrei mitversicherten Ehepartnern zahlen künftig einen Beitragszuschlag in Höhe von 2,5 Prozent des Einkommens des erwerbstätigen Ehepartners. Dies soll ab 2028 gelten.
Wird die kostenlose Familienversicherung abgeschafft?
Nein. Es müssen nicht alle Ehepaare mehr zahlen. Entscheidend sind laut Bundesgesundheitsministerium unter anderem das Alter und die Lebenssituation des mitversicherten Partners. Für Kinder (einschließlich Stief- und Pflegekindern) kommt laut VDK ebenfalls keine Beitragspflicht - sie bleiben kostenlos versichert.
Welche Ehepartner bleiben beitragsfrei mitversichert?
Ab 2028 zahlen mitversicherte Ehegatten und Lebenspartner laut Bundesgesundheitsministerium keinen zusätzlichen Beitrag, wenn sie Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr betreuen.
Beitragsfrei mitversichert bleiben zudem unter anderem Ehegatten und Lebenspartner mit Pflegegrad 3, 4 oder 5, Menschen mit einer Rente wegen voller Erwerbsminderung sowie Personen, die Grundsicherung beziehen.