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Familienversicherung ab 2028: Wann Ehepartner künftig Beiträge kosten - mit Tabelle


Autor: Christoph Eberle

Deutschland, Dienstag, 06. Oktober 2026

Wann kostet die Gesundheitsversorgung des Ehepartners bei der Krankenkasse und Pflegeversicherung ab 2028 extra? Was bei der Mitversicherung gilt und um wie viel Geld es geht.
Bislang können Kinder und Ehepartner sowie eingetragene Lebenspartner kostenlos bei der Krankenkasse mitversichert werden. (Symbolbild)


Den Ehepartner gratis in der Krankenkasse mitversichern - das wird ab 2028 eingeschränkt. Es ist einer der Punkte aus dem Reformpaket für die Stabilisierung der gesetzlichen Krankenkassen.  Dieses umfasst auch Änderungen beim Festzuschuss für Zahnersatz. Die Mediengruppe Bayern hat kürzlich berichtet, warum man am besten deshalb noch 2026 zum Zahnarzt gehen sollte.

Für wen könnten künftig zusätzliche Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung und Pflegeversicherung anfallen? Wer bleibt beitragsfrei mitversichert – und wie hoch können die Kosten werden?

Was gilt aktuell bei der beitragsfreien Familienversicherung?

Als Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse können Sie Ihre Kinder und Ihren Ehepartner oder Ehepartnerin kostenlos mitversichern. Laut AOK gilt das auch für eingetragene Lebenspartner.

Das bedeutet: Die Mitversicherten genießen denselben Schutz ohne - wie etwa in der Privaten Krankenversicherung - eigene Beiträge zu zahlen. Für Kinder gibt es jedoch Altersgrenzen. Zudem müssen für alle mitversicherten Familienmitglieder bestimmte Einkommensgrenzen beachtet werden. Laut AOK darf das monatliche Gesamteinkommen des mitversicherten Familienmitglieds 565 Euro beziehungsweise die Minijob-Grenze von 603 Euro nicht übersteigen (Stand: 2026).

Was ändert sich bei der Familienversicherung ab 2028?

Kassenmitglieder mit derzeit beitragsfrei mitversicherten Ehepartnern zahlen künftig einen Beitragszuschlag in Höhe von 2,5 Prozent des Einkommens des erwerbstätigen Ehepartners. Dies soll ab 2028 gelten. 

Wird die kostenlose Familienversicherung abgeschafft?

Nein. Es müssen nicht alle Ehepaare mehr zahlen. Entscheidend sind laut Bundesgesundheitsministerium unter anderem das Alter und die Lebenssituation des mitversicherten Partners. Für Kinder (einschließlich Stief- und Pflegekindern) kommt laut VDK ebenfalls keine Beitragspflicht - sie bleiben kostenlos versichert.

Welche Ehepartner bleiben beitragsfrei mitversichert?

Ab 2028 zahlen mitversicherte Ehegatten und Lebenspartner laut Bundesgesundheitsministerium keinen zusätzlichen Beitrag, wenn sie Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr betreuen.

Beitragsfrei mitversichert bleiben zudem unter anderem Ehegatten und Lebenspartner mit Pflegegrad 3, 4 oder 5, Menschen mit einer Rente wegen voller Erwerbsminderung sowie Personen, die Grundsicherung beziehen.

Was gilt bei der Pflegeversicherung für Ehepartner?

Zum 1. Januar 2028 wird laut Bundesgesundheitsministerium analog zur GKV-Reform ein Beitragszuschlag für die Mitversicherung von Ehegatten oder Lebenspartnern in Höhe von 0,52 Prozent erhoben. Dabei gelten die gleichen Ausnahmen wie in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Wie viel kostet die Familienversicherung künftig je nach Einkommen pro Monat?

So hoch sind die künftigen monatlichen Kosten für die Familienversicherung bei Krankenkasse und Pflegeversicherung.

Bruttogehalt Hauptversicherter Krankenkasse: 2,5 % monatlich Pflegeversicherung: 0,52 % monatlich Gesamt
1500 € 37,50 € 7,80 € 45,30 €
2000 €   50,00 € 10,40 €  60,40 €
2500 € 62,50 € 13,00 € 75,50 €
3000 € 75,00 € 15,60 € 90,60 €
3500 € 87,50 € 18,20 € 105,70 €
4000 € 100 € 20,80 € 120,80 €
4500 € 112,50 € 23,40 € 135,90 €
5000 € 125,00 € 26,00 € 151,00 €
5500 € 137,50 € 28,60 € 166,10 €

Bei höheren Gehältern sind die Auswirkungen noch nicht endgültig klar. Die Beitragsbemessungsgrenzen sollen zwar deutlich steigen. Alleine das könnte bei Gutverdienern schon 1200 Euro extra machen- endgültig beschlossen ist das Gesetz aber noch nicht.

Wie viel Geld macht das pro Jahr aus?

Bei den oben genannten Beispielen macht das pro Jahr zwischen 543,60 € (bei 1500 Euro pro Monat) und 1993,20 € (bei 5500 Euro Bruttomonatsgehalt) aus.