Ihre Bank schickt anschließend eine Rückrufanfrage an die Empfängerbank. Ist das Geld bereits verbucht, kann es nur noch mit Zustimmung des Empfängers zurückgeholt werden. Rückrufe sind in der Regel auch dann kostenpflichtig, wenn sie scheitern. Die Volksbanken weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Gebühren den überwiesenen Betrag sogar übersteigen können. Kennen Sie den Empfänger, ist es deshalb oft besser, ihn direkt anzusprechen.
Rückzahlung bei einer Fehlüberweisung: Rechte und Pflichten
Grundsätzlich muss ein Empfänger das Geld zurückgeben. Wer in Deutschland ohne Rechtsgrund Geld erhält, muss es laut § 812 BGB herausgeben. Ihre eigene Bank muss bei einer falsch eingegebenen IBAN zwar nichts erstatten. Sie ist nach § 675y Abs. 5 BGB aber verpflichtet, sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten um die Rückholung des Geldes zu bemühen.
Laut Bafin darf die Empfängerbank Ihnen keine persönlichen Daten nennen. Im Fall eines Rückrufs muss sie diese jedoch an Ihre Bank weitergeben, die sie Ihnen wiederum mitteilen muss. Sobald Ihnen die Daten des Empfängers vorliegen, sollten Sie schriftlich zur Rückzahlung auffordern und eine Frist setzen. Bei höheren Beträgen kann es zudem sinnvoll sein, rechtliche Beratung hinzuzuziehen.
Unser separater Artikel erklärt, in welchen Fällen Banken nach Phishing für nicht autorisierte Abbuchungen einstehen müssen.
Empfängerüberprüfung schützt vor falschen IBAN-Angaben
Seit dem 9. Oktober 2025 müssen Banken bei Euro-Überweisungen im EU-Zahlungsraum vor der Freigabe prüfen, ob der angegebene Name des Empfängers zur eingetragenen IBAN passt. Das Ergebnis des Abgleichs wird Ihnen angezeigt. So kann die Prüfung auf eine mögliche Abweichung aufmerksam machen, bevor das Geld überwiesen wird.
Stimmen die Angaben nicht überein oder erhalten Sie einen Warnhinweis, sollten Sie die Empfängerdaten vor der Freigabe noch einmal kontrollieren. Ein weiterführender Beitrag erläutert die neue IBAN-Regel und zeigt, wie die Empfänger-Ampel Abweichungen sichtbar macht.
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