Erben steuerlich entlasten: Was Markus Söder genau fordert
Autor: Ellen Schneider, Agentur dpa
Deutschland, Dienstag, 09. Sept. 2025
Laut Markus Söder können sich viele Haus-Erben den Erhalt ihres Elternhauses kaum noch leisten. Schuld daran sei die Erbschaftssteuer - dabei kann sie umgangen werden.
Um die Erbschaftssteuer gab es in letzter Zeit zahlreiche Debatten. Der Grund: Markus Söder (CSU) forderte eine massive Reduzierung der Steuer, in Bayern wolle er sie sogar halbieren, kündigte er an. Kritik an dem Vorstoß kam von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU). "Ganz ehrlich: Wir haben im Augenblick andere Sorgen, als uns mit steuerpolitischen Themen in dieser Art zu beschäftigen", sagte der Regierungschef.
Dennoch bleibt Söder hartnäckig: Wer in Bayern etwas erbe, müsse extrem hohe Beträge zahlen, sagte Söder. "Das führt dazu, dass bei uns reihenweise Familienangehörige ihre Häuser (...) verkaufen müssen, um die Erbschaftsteuer zu begleichen. Das ist einfach unfair." Dabei gibt es schon jetzt Wege, die Steuer völlig legal zu umgehen.
Erbschaftssteuer: So kannst du sie legal umgehen
Denn in Deutschland gilt: Bleiben Ehepartner oder Kinder nach dem Tod des Erblassers in dem Haus wohnen, wird keine Erbschaftssteuer fällig. Dafür gibt es jedoch Bedingungen. Spätestens sechs Monate, nachdem das Haus vererbt wurde, müssen die Erben einziehen. Und: Sie müssen mindestens zehn Jahre in dem Haus wohnen, ansonsten müssen sie die Erbschaftssteuer vollständig nachzahlen. Zudem dürfe die Wohnfläche laut Finanztip höchstens 200 Quadratmeter betragen.
Es gibt allerdings auch Optionen für Menschen, die ihr Elternhaus nicht bewohnen wollen. Denn vor allem nahe Verwandte profitieren von hohen Freibeträgen. Sandra Leifeld, Rechtsexpertin der Bausparkasse Schwäbisch Hall, erklärt in einer aktuellen Mitteilung: Freibeträge können mehrfach genutzt werden, wenn man die 10-Jahres-Frist beachtet. Schon beim Renteneintritt einen Teil des Eigenheims zu verschenken, könne die Steuerlast so enorm senken.
"Ein eher strategischer Ansatz ist die sogenannte Erbschaft auf Umwegen. Dabei wird die Immobilie zunächst an ein Familienmitglied mit einem höheren Freibetrag vererbt, das sie später weitergibt", erklärt Leifeld eine weitere Option. Es kann sich jedoch auch lohnen, das Erbe und somit auch die Freibeträge auf mehrere Köpfe zu verteilen. Da das Finanzamt den Immobilienwert außerdem oft zu hoch ansetze, könne es zudem sinnvoll sein, den Marktwert durch ein unabhängiges Verkehrswertgutachten ermitteln zu lassen. So könne die Bemessungsgrundlage und damit auch die Steuer möglicherweise reduziert werden.
Diese Freibeträge gelten bei der Erbschaftssteuer
Die Erbschaftssteuer in Deutschland wird aktuell durch Bundesgesetze geregelt. Die Verwaltung und Erhebung der Steuer übernehmen jedoch auch jetzt schon die Finanzämter der Bundesländer. Auch die Einnahmen aus der Erbschaftssteuer fließen an die Länder.
Aktuell gilt: je enger die Verwandtschaft, desto höher der Freibetrag. Ehepartner und eingetragene Lebenspartner können daher bis zu 500.000 Euro steuerfrei erben. Bei Kindern oder Stiefkindern liegt die Grenze bei 400.000 Euro, genau wie bei Enkelkindern, sollten die Eltern bereits verstorben sein. Leben diese noch, gilt ein Freibetrag von 200.000 Euro.