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Erben steuerlich entlasten: Was Markus Söder genau fordert


Autor: Ellen Schneider, Agentur dpa

Deutschland, Dienstag, 09. Sept. 2025

Laut Markus Söder können sich viele Haus-Erben den Erhalt ihres Elternhauses kaum noch leisten. Schuld daran sei die Erbschaftssteuer - dabei kann sie umgangen werden.
Markus Söder fordert eine deutliche Reduzierung der Erbschaftssteuer. Schon jetzt gibt es jedoch Wege, sie zu umgehen. (Archivbild)


Um die Erbschaftssteuer gab es in letzter Zeit zahlreiche Debatten. Der Grund: Markus Söder (CSU) forderte eine massive Reduzierung der Steuer, in Bayern wolle er sie sogar halbieren, kündigte er an. Kritik an dem Vorstoß kam von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU). "Ganz ehrlich: Wir haben im Augenblick andere Sorgen, als uns mit steuerpolitischen Themen in dieser Art zu beschäftigen", sagte der Regierungschef.

Dennoch bleibt Söder hartnäckig: Wer in Bayern etwas erbe, müsse extrem hohe Beträge zahlen, sagte Söder. "Das führt dazu, dass bei uns reihenweise Familienangehörige ihre Häuser (...) verkaufen müssen, um die Erbschaftsteuer zu begleichen. Das ist einfach unfair." Dabei gibt es schon jetzt Wege, die Steuer völlig legal zu umgehen.

Erbschaftssteuer: So kannst du sie legal umgehen

Denn in Deutschland gilt: Bleiben Ehepartner oder Kinder nach dem Tod des Erblassers in dem Haus wohnen, wird keine Erbschaftssteuer fällig. Dafür gibt es jedoch Bedingungen. Spätestens sechs Monate, nachdem das Haus vererbt wurde, müssen die Erben einziehen. Und: Sie müssen mindestens zehn Jahre in dem Haus wohnen, ansonsten müssen sie die Erbschaftssteuer vollständig nachzahlen. Zudem dürfe die Wohnfläche laut Finanztip höchstens 200 Quadratmeter betragen.

Es gibt allerdings auch Optionen für Menschen, die ihr Elternhaus nicht bewohnen wollen. Denn vor allem nahe Verwandte profitieren von hohen Freibeträgen. Sandra Leifeld, Rechtsexpertin der Bausparkasse Schwäbisch Hall, erklärt in einer aktuellen Mitteilung: Freibeträge können mehrfach genutzt werden, wenn man die 10-Jahres-Frist beachtet. Schon beim Renteneintritt einen Teil des Eigenheims zu verschenken, könne die Steuerlast so enorm senken.

"Ein eher strategischer Ansatz ist die sogenannte Erbschaft auf Umwegen. Dabei wird die Immobilie zunächst an ein Familienmitglied mit einem höheren Freibetrag vererbt, das sie später weitergibt", erklärt Leifeld eine weitere Option. Es kann sich jedoch auch lohnen, das Erbe und somit auch die Freibeträge auf mehrere Köpfe zu verteilen. Da das Finanzamt den Immobilienwert außerdem oft zu hoch ansetze, könne es zudem sinnvoll sein, den Marktwert durch ein unabhängiges Verkehrswertgutachten ermitteln zu lassen. So könne die Bemessungsgrundlage und damit auch die Steuer möglicherweise reduziert werden.

Diese Freibeträge gelten bei der Erbschaftssteuer

Die Erbschaftssteuer in Deutschland wird aktuell durch Bundesgesetze geregelt. Die Verwaltung und Erhebung der Steuer übernehmen jedoch auch jetzt schon die Finanzämter der Bundesländer. Auch die Einnahmen aus der Erbschaftssteuer fließen an die Länder.

Aktuell gilt: je enger die Verwandtschaft, desto höher der Freibetrag. Ehepartner und eingetragene Lebenspartner können daher bis zu 500.000 Euro steuerfrei erben. Bei Kindern oder Stiefkindern liegt die Grenze bei 400.000 Euro, genau wie bei Enkelkindern, sollten die Eltern bereits verstorben sein. Leben diese noch, gilt ein Freibetrag von 200.000 Euro.

Bei Urenkelkindern liegt der steuerfreie Höchstbetrag bei 100.000 Euro, bei allen anderen Erben - auch ohne direkte Verwandtschaft - bei 20.000 Euro. Eine Alternative zum Erben stellt die Schenkung dar. Diese kann sich unter Umständen steuerlich lohnen. 

Erben steuerlich entlasten: Markus Söder fordert reine Ländersteuer

Dennoch will Söder etwas an der Erbschaftssteuer ändern: Er will sie zur reinen Ländersteuer machen. Sei das der Fall, könne man einen Steuerwettbewerb in Deutschland initiieren. Die SPD-regierten Länder wie Rheinland-Pfalz könnten die Erbschaftsteuer verdoppeln. "Wir halbieren sie. Dann mal sehen, wer am Ende mehr Steuern hat", meinte Söder.

Bundeskanzler Merz hatte zuvor erklärt, er sehe derzeit keine Realisierungschancen für Söders Forderung. Die Erbschaftsteuer sei eine Ländersteuer, die in einem Bundesgesetz geregelt sei. Eine Änderung müsste auch im Bundesrat beschlossen werden. 

Söder betonte im Gespräch mit der Bild in Bezug auf die Erbschaftssteuer: "Wir in Bayern werden sie mindestens um 50 Prozent senken! Denn die Erbschaftsteuer in ihrer jetzigen Form ist schlicht ungerecht – vor allem bei Betriebsübergaben im Mittelstand, im Handwerk oder beim Vererben des Elternhauses. In diesen Fällen gehört sie abgeschafft."

"Viele Erben sind gezwungen, zu verkaufen": Chef des Steuerzahlerbunds pflichtet Söder bei

Nicht nur der bayerische Ministerpräsident steht hinter seiner Idee. Auch Reiner Holznagel, Verbandschef des Bunds der Steuerzahler, pflichtet ihm bei. Er sagte der Bild: "Seit Jahren wurden die Freibeträge nicht angepasst. Die Folge: Für Omas kleines Häuschen müssen in einigen Regionen heute oft hohe Steuern gezahlt werden – viele Erben sind gezwungen, zu verkaufen." Besonders betroffen sehe er wegen des geringen Freibetrags Erben, die mit dem Verstorbenen nicht direkt verwandt sind.

Kritik kommt hingegen von der Präsidentin des Verbands der Familienunternehmer, Marie-Christine Ostermann. Eine Regionalisierung mit 16 unterschiedlichen Regelungen hätte einen Flickenteppich aus unterschiedlichen Regelungen und zusammengesetzten Freibeträgen zur Folge, sagte sie. Der bürokratische Aufwand würde für Unternehmen mit Betriebsstätten in mehreren Bundesländern enorm steigen. Aus bayerischer Perspektive sei Söders Vorschlag hingegen nachvollziehbar, erklärte Ostermann. "Gerade im Vergleich zu Österreich, wo es keine Erbschaftsteuer gibt, besteht ein erheblicher Wettbewerbsnachteil für Unternehmen in Grenzregionen."

Während Söder sich Steuersenkungen wünscht, schloss Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) Steuererhöhungen für Spitzenverdiener und Vermögende zuletzt nicht aus. Damit solle nach seinen Vorstellungen eine absehbare Lücke von mehr als 30 Milliarden Euro im Etat 2027 geschlossen werden. "Da wird keine Option vom Tisch genommen", betonte er. Kanzler Friedrich Merz (CDU) scheint das anders zu sehen. "Wir haben einen Koalitionsvertrag. Und wir haben uns in diesem Koalitionsvertrag darauf verständigt, dass die Steuern nicht erhöht werden. Und dieser Koalitionsvertrag gilt", sagte Merz im ZDF-Sommerinterview.

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