"So mit Verbrauchern umzugehen, ist schon wirklich sehr seltsam und so vom Gesetz her, würde ich sagen, nicht vorgesehen". Denn: "Nur weil ich durch das Drehkreuz gehe - da weiß ich ja gar nicht, was ich da noch für Erklärungen abgebe. Vererbe ich dann McFit auch mein Vermögen? Das halte ich für wirklich abwegig!" Aber erst jetzt landete dieses Geschäftsgebaren vor Gericht.
Überrumpelung funktioniert nicht
Die clever fit GmbH ist laut eigenen Angaben eine Fitnesskette mit 500 Studios, die Franchisepartner betreiben. Mitten im Ferienmonat, im August, kündigte das Studio in Minden per Aushang und E-Mail eine Preiserhöhung um acht Euro im Monat oder 96 Euro im Jahr an. Für Mitglieder, die bislang 14,90 Euro im Monat zahlten, war das immerhin ein Aufschlag von 54 Prozent. Bei einer so happigen Erhöhung überlegen sich viele einen Wechsel.
Die nötige Zustimmung der Mitglieder zur Preiserhöhung wollte sich der Betreiber auf besondere Weise einholen: "Für deine Zustimmung kannst du ganz unkompliziert unser Drehkreuz passieren", hieß es im Aushang und in den E-Mails. Allein durch die weitere Nutzung des Studios stimmten die Mitglieder demnach der geforderten Preiserhöhung zu.
Nach Auffassung der klagenden Verbraucherschützer sind die Preiserhöhungen aber unwirksam und das Vorgehen der Anbieter ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht. Mitgliedern, die nicht mit der Preiserhöhung einverstanden sind, werde so der Zutritt zum Studio faktisch verweigert. Sie müssten somit auf ihr Training verzichten, obwohl sie dafür bezahlt hätten. Clever fit schaffe am Drehkreuz eine Zwangssituation und setze die Mitglieder unzulässig unter Druck, der Preiserhöhung zuzustimmen. Jana Brockfeld, Referentin im Team Rechtsdurchsetzung beim vzbv in Berlin, sieht darin ein rücksichtsloses Verhalten.
Einstweilige Verfügungen stoppen Drehkreuzpraxis
Eine wirksame Zustimmung zu Preiserhöhungen während der Vertragslaufzeit ist laut vzbv grundsätzlich nur durch eine aktive Zustimmung der Kundschaft möglich. Die Fitnessstudios müssen schriftlich auf ihre Kund*innen zugehen, über die geplante Preiserhöhung informieren und ausdrücklich um Zustimmung bitten. Bei Preiserhöhungen hat die Kundschaft ein Sonderkündigungsrecht.
Indem die Mitglieder das Drehkreuz durchschreiten, nähmen sie lediglich ihr Recht wahr, das Studio vertragsgemäß zu nutzen. Eine stillschweigende Zustimmung zu einer Preiserhöhung lasse sich daraus in keinem Fall ableiten. Clever fit, McFit oder andere Studios haben also keine wirksame Preiserhöhung vorgenommen. Eventuell einkassierte höhere Mitgliedsbeiträge sind nach den Urteilen zurückzuerstatten.
Das LG Rottweil hat dem Antrag des vzbv auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die CF Minden GmbH stattgegeben. Gegen die clever fit GmbH erwirkte der vzbv ebenfalls eine einstweilige Verfügung beim LG Augsburg. Beide Gerichte untersagten den Anbietern, die Zustimmung zu einer Preiserhöhung dadurch herbeizuführen, dass die Mitglieder das im Eingangsbereich befindliche Drehkreuz passieren, um in das Fitnessstudio zu gelangen.
Fazit
Fitnessstudios sind eine etablierte Geschäftsidee, die bei vielen Menschen ankommt. Mehr als neun Millionen Kund*innen sprechen für sich. Dass die Branche trotzdem nicht aus der "Schmuddel-Zone" rauskommt, ist ärgerlich, aber durch unseriöse Praktiken, wie das Drehkreuz-Verfahren, selbst verschuldet.