Bürgergeld: Alle Auszahlungstermine für das Jahr 2023 im Überblick
Autor: Yannick Stein
Deutschland, Mittwoch, 04. Januar 2023
Mit der Einführung des Bürgergelds zum Jahresbeginn kommt die erste große Veränderung auf die Menschen in Deutschland zu. Hier haben wir für euch eine Übersicht über die spät möglichsten Auszahlungstermine des Unterstützungsbeitrages für das ganze Jahr 2023.
Mit dem 1. Januar 2023 ist Hartz IV Geschichte. Ab jetzt erhalten erwerbsfähige Menschen ohne Job dessen Nachfolger als Grundabsicherung, das Bürgergeld. Und wie es häufig bei Umstellungen in dieser Größenordnung der Fall ist, steht immer auch die Frage im Raum, ob sie glatt über die Bühne gehen werden?
"Ja, der Übergang wird gelingen", versprach die Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Andrea Nahles. Dank der rechtzeitigen politischen Einigung im November 2022 ist die BA in der Lage, die erhöhten Regelsätze pünktlich zum 1. Januar 2023 auszuzahlen. Wann mit einem Eingang einer Auszahlung zu rechnen ist und zu welchen Terminen das Jobcenter in diesem Jahr das Geld jeweils überweist, erfahrt ihr hier.
Bürgergeld: Das sind die Auszahlungstermine für das Jahr 2023
Grundsätzlich gilt, das Bürgergeld sollte zu jedem Ersten eines Monats auf dem Konto bezugsberechtigter Empfänger*innen eingehen. Dabei gilt laut Merkur.de die Faustregel: Das Geld für den anstehenden Monat muss immer im Vormonat überwiesen werden. RTL.news weist allerdings darauf hin, dass die Auszahlungstermine je nach Jobcenter variieren können. Deshalb orientieren sich die Auszahlungstermine in der folgenden Tabelle für 2023 an den spätest möglichen Auszahlungszeitpunkten, sodass das Geld zum Ersten des Folgemonats auf dem Konto sein sollte.
Monat | Auszahlungstermin | Wochentag |
Januar 2023 | 28. Dezember 2022 | Mittwoch |
Februar 2023 | 31. Januar 2023 | Dienstag |
März 2023 | 28. Februar 2023 | Dienstag |
April 2023 | 31. März 2023 | Freitag |
Mai 2023 | 28. April 2023 | Freitag |
Juni 2023 | 31. Mai 2023 | Mittwoch |
Juli 2023 | 30. Juni 2023 | Freitag |
August 2023 | 28. Juli 2023 | Freitag |
September 2023 | 31. August 2023 | Donnerstag |
Oktober 2023 | 29. September 2023 | Freitag |
November 2023 | 31. Oktober 2023 | Dienstag |
Dezember 2023 | 30. November 2023 | Donnerstag |
Die Einführung des Bürgergeldes bringt aber noch eine weitere Veränderung mit sich: Die Regelsätze für Empfänger steigen ab Januar um rund 50 Euro. Alleinstehende und alleinerziehende Leistungsberechtigte erhalten dann 502 Euro im Monat, zwei Erwachsene in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft jeweils 451 Euro. Volljährige Empfänger bekommen bis zur Vollendung ihres 25. Lebensjahres 402 Euro. Jugendliche im fünfzehnten Lebensjahr bis unter achtzehn Jahren erhalten 420 Euro. Kinder vom Beginn ihres siebten Lebensjahres bis zur Vollendung des vierzehnten Lebensjahres 348 Euro. Und für Kinder bis zur Vollendung ihres sechsten Lebensjahres werden 318 Euro ausgezahlt.
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