Bürgergeld-Reform 2025 beschlossen - was sich jetzt ändert
Autor: Stefan Lutter
Deutschland, Donnerstag, 09. Oktober 2025
Die Bürgergeld-Reform kommt - und bringt drastische Änderungen mit sich: neue Sanktionen, das Aus für Karenzzeiten - und eine Umbenennung in "Neue Grundsicherung".
Das Bürgergeld ist schon bald Geschichte. Stattdessen führt die Bundesregierung die "Neue Grundsicherung" ein – mit strengeren Mitwirkungspflichten, härteren Sanktionen und dem Ende der Karenzzeiten. Wer Termine im Jobcenter schwänzt oder Jobs ablehnt, muss künftig mit Leistungskürzungen von bis zu 30 Prozent rechnen. Wiederholte Regelverstöße können sogar zur vollständigen Streichung aller Zahlungen führen. Mit diesen Maßnahmen will die Regierung die Balance zwischen "Fördern und Fordern" wiederherstellen und Missbrauch eindämmen.
Während die monatlichen Regelsätze für Alleinstehende bei 563 Euro bleiben, wird das Schonvermögen an die Lebensleistung gekoppelt. Kritiker warnen, dass diese Reform vor allem die Schwächsten treffen könnte. Doch laut der Regierung soll das neue System die Gerechtigkeitslücken schließen und den Fokus stärker auf Arbeitsvermittlung legen. Erfahre, was sich für dich mit der Reform ändert und wie sie deinen Alltag beeinflussen könnte.
Regierung einigt sich: "Neue Grundsicherung" löst "Bürgergeld ab"
Nach intensiven Verhandlungen haben sich CDU und SPD auf eine Reform des Bürgergelds geeinigt, die deutliche Verschärfungen mit sich bringt. Ziel der Änderungen ist es, die Pflichten der Beziehenden stärker hervorzuheben und Missbrauch einzudämmen. Die "Neue Grundsicherung" werde kommen, sagte Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) am Donnerstag, 9. Oktober 2025, laut Deutscher Presse-Agentur (dpa) in Berlin. "Wir werden die Mitwirkungspflichten deutlich verstärken, wir werden auch die Sanktionsmöglichkeiten deutlich erhöhen."
Die rund 5,5 Millionen Bürgergeld-Beziehenden müssen sich bei einer Umsetzung der Pläne daher auf strengere Auflagen einstellen. Dem Durchbruch im Koalitionsausschuss waren intensive Gespräche von Merz und Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) vorausgegangen.
Mit den Änderungen sollen Teile der Anfang 2023 in Kraft getretenen Bürgergeld-Reform rückabgewickelt werden, die Leistung soll künftig einfach nur noch Grundsicherung für Arbeitssuchende heißen. Im Zentrum stehen Verschärfungen, die die Pflichten der Bezieherinnen und Beziehern von Leistungen stärker hervorheben. Fördern und Fordern sollen besser in Balance gebracht, Missbrauch soll stärker unter Kontrolle gebracht werden.
Bürgergeld-Reform: Die wichtigsten Punkte im Überblick
1. Abschaffung des Begriffs "Bürgergeld"
Das Bürgergeld wird künftig unter dem Namen "Neue Grundsicherung" geführt. Laut Bundeskanzler Friedrich Merz soll der neue Name die Reform auch symbolisch deutlich machen und die Rückkehr zu einem stärker arbeitsmarktorientierten System unterstreichen. Die Leistung zielt wieder stärker auf das Prinzip "Fördern und Fordern" ab, mit härteren Regeln für Beziehende.
2. Härtere Sanktionen
Wer Termine im Jobcenter versäumt oder Arbeitsangebote ablehnt, muss mit drastischen Kürzungen der Leistungen rechnen. Beim ersten Verstoß erfolgt eine Kürzung um 30 %, bei weiteren Verstößen kann es zu einer vollständigen Streichung der Leistungen kommen. Diese Maßnahmen sollen stärker auf Mitwirkungspflichten setzen, um Missbrauch zu verhindern.