- steuerfrei bis zu 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze einzahlen. Dies sind nach aktuellem Stand 7008 Euro im Jahr oder 584 Euro im Monat.
- sozialversicherungsfrei 4 Prozent einzahlen. Dies sind aktuell 3504 Euro im Jahr beziehungsweise 292 Euro im Monat.
- Der Mindestbetrag liegt 2023 bei 254,63 Euro jährlich oder 21,22 Euro monatlich.
Auswirkungen der Einzahlung auf die Steuerlast
Dadurch, dass dein Bruttoentgelt eingezahlt wird, reduziert sich im Umkehrschluss auch dein Bruttogehalt. Es landet zwar weniger auf deinem Konto, allerdings werden beispielsweise Kirchensteuer, Beiträge zur Sozialversicherung und Lohnsteuer auch nur auf das verminderte Bruttogehalt fällig. Dies bedeutet für dich zunächst, dass du weniger Steuern und Sozialabgaben während deines Arbeitslebens zahlen musst. Ein Nachteil der Bruttoentgeltumwandlung ist allerdings, dass du weniger in die gesetzliche Renten- und Arbeitslosenversicherung einzahlst. Entsprechend bekommst du hier niedrigere Leistungen. Darunter fallen beispielsweise eine geringere gesetzliche Rente und gegebenenfalls ein geringeres Arbeitslosengeld.
Wählst du die Nettoentgeltumwandlung, zahlst du die Beiträge in die betriebliche Altersvorsorge erst nach den Abzügen von Steuern und Abgaben. Wählst du diese Methode, kannst du die Beiträge in der Steuererklärung geltend machen.
Besteuerung der Betriebsrente im Ruhestand
Erst im Alter verlangt der Staat Steuern und Sozialabgaben von dir. Eine einheitliche Besteuerung gibt es jedoch nicht. Sie hängt immer davon ab, welche Form der betrieblichen Altersvorsorge du gewählt hast. Hast du dich für die Nettoentgeltumwandlung entschieden und die Beiträge aus bereits versteuertem Einkommen gezahlt, musst du nur noch den sogenannten Ertragsanteil der Rente versteuern. Der Ertragsanteil in Prozent orientiert sich an deinem Alter bei Renteneintritt und ist in § 22 Nr. 1 Satz 3a bb des Einkommensteuergesetzes geregelt. Daraus hervor geht beispielsweise, dass du nur 18 Prozent der Betriebsrente versteuern musst, wenn du mit 65 in Rente gehst. Bei einer beispielhaften monatlichen Betriebsrente in Höhe von 200 Euro betrüge die Steuerlast für dich folglich 36 Euro.
Anders ist es, wenn du die Form der Direktversicherung bei der betrieblichen Altersvorsorge wählst. Diese Form wird in der Ansparphase steuerlich begünstigt. Da du im Arbeitsleben keine Steuern auf die Beiträge gezahlt hast, musst du die Betriebsrente voll versteuern. Es gibt hier allerdings eine positive Nachricht. Durch den sogenannten Altersentlastungsbeitrag musst du 2023 13,6 Prozent deiner Einkünfte, maximal aber 646 Euro nicht versteuern. Bis 2040 bleibt für dich immer ein Teil der Alterseinkünfte aus der Direktversicherung steuerfrei. Ab dann wird es keinen Steuervorteil mehr geben.
Hast du den Vertrag deiner betrieblichen Altersvorsorge bereits vor 2005 abgeschlossen, gilt ein etwas anderes Prinzip. Bei Verträgen, die vor dem 1. Januar 2005 abgeschossen wurden, wird der Beitrag zur betrieblichen Altersvorsorge pauschal mit 20 Prozent besteuert. Dafür war allerdings die einmalige Auszahlung der Direktversicherung steuerfrei. Hast du dir die Betriebsrente in Form einer lebenslangen Leibrente auszahlen lassen, griff das Prinzip der Ertragsanteilbesteuerung.
Betriebsrente und Sozialabgaben
Kranken- und Pflegeversicherung
Im Alter werden Sozialabgaben auf deine Betriebsrente fällig. Dazu gehören die Kranken- und die Pflegeversicherung. Seit 2020 gilt für gesetzlich versicherte Rentner*innen ein Freibetrag für Betriebsrenten bei der Krankenversicherung. Dieser Freibetrag liegt 2023 bei 169,50 Euro, wird allerdings jährlich angepasst. Nur für den Teil der Betriebsrente, der den Freibetrag überschreitet, werden auch Beiträge zur Krankenversicherung fällig. Als Beispiel: Erhältst du monatlich 300 Euro brutto von der Betriebsrente, sind davon 130,50 Euro beitragspflichtig. Davon gehen, abhängig von deiner Krankenkasse, im Schnitt etwa 16,2 Prozent ab. Das wären in diesem Beispiel 21,14 Euro. Bei der Pflegeversicherung gibt es nur eine Freigrenze. Diese liegt 2023 bei 169,50 Euro. Beziehst du weniger Geld monatlich, musst du dementsprechend keinen Beitrag zahlen. Beziehst du allerdings mehr, ist der volle Betrag beitragspflichtig, nicht nur jener, der über der Freigrenze liegt. Seit dem 1. Juli 2023 liegt der Beitragssatz bei 4 Prozent. Beziehst du pro Monat also 300 Euro von deiner Betriebsrente, müsstest du 12 Euro an die Pflegeversicherung zahlen.
Arbeitslosenversicherung und Rentenversicherung
Betriebsrenten sind sowohl bei der Krankenversicherung als auch bei der Pflegeversicherung grundsätzlich beitragspflichtig. In der Rentenversicherung sowie der Arbeitslosenversicherung sind Betriebsrenten nicht beitragspflichtig.
Nutzung von Steuerrechnern und Online-Tools
Sowohl für Menschen, die bereits in eine betriebliche Rentenvorsorge einzahlen, als auch für alle, die überlegen, ob es sich lohnt, gibt es verschiedene Anlaufstellen. Hier kannst unter anderem du eine individuelle Beratung erhalten oder ausrechnen, was netto für dich übrig bleiben würde. Du kannst beispielsweise eines dieser Angebote nutzen:
- Die Webseite ihre-vorsorge.de bietet dir verschiedene online-Rechner an. Mithilfe derer kannst du beispielsweise ausrechnen, ob sich eine Nettoentgeltumwandlung oder eine Bruttoentgeltumwandlung für dich lohnt.
- Hast du außerhalb von Renten und Pensionen keine weiteren Einkünfte, kannst du in einigen Bundesländern (bisher Brandenburg, Bremen, Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern) die "Erklärung zur Veranlagung von Alterseinkünften" nutzen. Dabei handelt es sich um eine vereinfachte Steuererklärung aus nur einem zweiseitigen Vordruck.
- Über die Webseite der Deutschen Rentenversicherung kannst du ein persönliches Beratungsgespräch vereinbaren.
- Bist du dir unsicher in Bezug auf deine Altersvorsorge, kannst du dich an einen Berater oder eine Beraterin der Verbraucherzentrale wenden. Quer über alle Bundesländer verteilt gibt es Beratungsstellen. Über die Webseite kannst du bequem eine in deiner Nähe finden.
Fazit
Die betriebliche Altersvorsorge ist eine Zusatzrente, die du über deinen Arbeitgeber aufbauen kannst. Ob die Betriebsrente sich für dich lohnt, musst du immer im Individualfall entscheiden. Lässt du beispielsweise Bruttogeld umwandeln, erhältst du Zuschüsse von deinem Arbeitgeber und sparst Sozialabgaben sowie Steuern. Andererseits müssen später während des Bezugs vergleichsweise hohe Abgaben gezahlt werden und deine gesetzliche Rente fällt niedriger aus, da du weniger eingezahlt hast.
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