Druckartikel: Altersvorsorgedepot 2027: Geld vom Staat für die private Rente

Altersvorsorgedepot 2027: Geld vom Staat für die private Rente


Autor: Klaus Heimann

Deutschland, Mittwoch, 14. Oktober 2026

Das Altersvorsorge-Reformgesetz bringt ab 2027 mehr Förderung für die private Rente. Neue Zulagen und steuerliche Vorteile machen das AV-Depot besonders attraktiv.
Ab 2027 gibt es höhere staatliche Zulagen für die private Altersvorsorge.


Wer privat fürs Alter vorsorgen möchte, sollte die Neuerungen ab dem 1. Januar 2027 im Blick behalten. Das Altersvorsorge-Reformgesetz verändert die geförderte private Altersvorsorge grundlegend. Die geförderte private Altersvorsorge sieht im Wesentlichen folgende Punkte vor. Lesen Sie dazu auch: Altersvorsorgedepot ab 2027: Neue Chance für die private Rente

Neue Zulagen fürs AV-Depot: So hoch ist die staatliche Förderung

Die staatlichen Zulagen beim Sparen fürs Alter richten sich in Zukunft nach der Höhe der Einzahlung und nicht mehr nach dem Einkommen. Für die ersten 360 Euro Sparleistung pro Jahr zahlt der Staat 50 Cent Förderung je eingezahltem Euro dazu. Für weitere Einzahlungen von bis zu 1.440 Euro gibt es vom Staat weitere 25 Cent pro Euro.

Die maximale staatliche Prämie liegt bei 540 Euro pro Jahr und pro Person (bisher max. 175 Euro bei der Riester-Rente als Grundzulage). Darüber hinausgehende Einzahlungen in das AV-Depot sind zwar bis zu einem Betrag von insgesamt 6.840 Euro möglich, die staatliche Förderprämie erhöht sich dadurch aber nicht.

Förderberechtigung: Wer Zulagen erhält und wer nicht

Um die staatliche Zulage zu erhalten, ist ein Mindesteigenbeitrag von 120 Euro jährlich erforderlich (bisher 60 Euro). Zahlen Sie gleichzeitig in eine Betriebsrente ein, gilt dies ebenfalls als Eigenbeitrag für das AV-Depot.

Haben Sie Kinder, erhält ein Elternteil darüber hinaus eine Kinderzulage von bis zu 300 Euro pro Kind. Dafür ist allerdings eine Eigenleistung von mindestens 25 Euro notwendig. Außerdem gibt es einen einmaligen Berufseinsteiger-Bonus von 200 Euro für förderberechtigte unter 25-Jährige, die mit dem privaten Sparen fürs Alter beginnen.

Nicht förderberechtigt sind Rentner und freiwillig Versicherte. Bei Minijobbern ist entscheidend, ob sie sich auf Antrag von der Rentenversicherungspflicht haben befreien lassen. Ist dies der Fall, erhalten sie keine Prämie. Förderberechtigt sind dagegen alle pflichtversicherten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Auszubildenden, Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter, Soldatinnen und Soldaten, Landwirte, Selbstständige und Freiberufler sowie pflichtversicherte geringfügig Beschäftigte.

AV-Depot oder ETF-Sparplan: Renditevergleich bis zum Alter von 85

JustETF hat ausgerechnet, wie hoch das angesparte Kapital zur Auszahlung bis zum Alter von 67 auf dem AV-Depot ist. Es beläuft sich auf 253.690 Euro. (Annahmen: maximale Einzahlung, Geburtsjahr 1990, 85 Jahre Alter am Ende der Auszahlungsphase). Daraus ergibt sich bis zum Alter von 85 eine Zusatzrente von monatlich 2.026 Euro brutto.

Bei einem "normalen Depot", das sich nur aus Aktien und einem ETF-Sparplan speist, sammelt sich 70.664 Euro Kapital weniger an, also 183.026 Euro. Bezogen auf die monatliche Zusatzrente aus privater Vorsorge sind das 390 Euro weniger. Statt 2.026 Euro stehen dann nur 1.636 Euro zur Verfügung.

Wie ETFs aufgebaut sind, welche Kosten anfallen und welche Verlustrisiken Anleger einplanen sollten, erklärt eine aktuelle Serie zur ETF-Geldanlage. Darin kommen unter anderem Vertreter der Stiftung Warentest und der Verbraucherzentralen zu Wort.

Steuerliche Vorteile: Sonderausgaben, Günstigerprüfung und nachgelagerte Besteuerung

Im Rahmen der Steuererklärung prüft das Finanzamt zusätzlich, ob Ihnen ein Steuervorteil zusteht. Anlegende können laut ING-Bank ihre geförderten Altersvorsorgebeiträge bis zu 1.800 Euro jährlich zuzüglich der zustehenden Zulagen als Sonderausgaben geltend machen. Das Finanzamt prüft automatisch, ob der Sonderausgabenabzug günstiger ist als die reine Zulagenförderung (Günstigerprüfung).

In der Ansparphase werden die Erträge, die im Depot anfallen, nicht besteuert. Die Besteuerung wird laut ING auf die Rentenphase verschoben. Erst bei der Auszahlung werden die Leistungen mit dem persönlichen Einkommensteuersatz des Ruhestands besteuert. Dieses Prinzip nennt sich nachgelagerte Besteuerung.

Das hat Vorteile: Das Geld, das während der Ansparphase an Steuern anfallen würde, wird weiter investiert und kann so zusätzliche Erträge erwirtschaften. Außerdem sinkt das Einkommen bei den meisten Menschen im Alter und damit der persönliche Steuersatz. Deshalb kann die nachgelagerte Besteuerung durchaus von Vorteil sein.

Fazit: Warum sich die private Altersvorsorge ab 2027 lohnt

Der Unterschied zum ETF-Sparplan ergibt sich aus den staatlichen Zulagen und den Zinseszinseffekten. Ob sich zusätzliche Effekte durch die nachgelagerte Besteuerung ergeben, muss im Einzelfall geprüft werden. Bereits jetzt ist klar: Das AV-Depot und damit die private Altersvorsorge ist eine lohnende Sache.