In Deutschland gibt es Hilfsorganisationen, welche die Bevölkerung bei Katastrophen unterstützen und Hilfe leisten. Welche sind das und wo sind die Unterschiede?
- Was ist der Unterschied zwischen Zivil- und Katastrophenschutz?
- Wie unterscheidet sich Selbsthilfe und Selbstschutz?
- Wer hilft wann?
- Wie wird alarmiert?
Die Flutkatastrophe im Ahrtal 2021 hat es gezeigt: Der Klimawandel fordert uns heraus. Doch nicht nur der, sondern auch andere Ereignisse wie Erdbeben, Unfälle und aktuell der Krieg in der Ukraine zeigen uns die Bedeutung der Hilfsorganisationen. Doch wer ist wofür zuständig? Wer regelt den Einsatz? Und wie werden die Kräfte alarmiert?
Der Unterschied zwischen Zivil- und Katastrophenschutz
Für den Zivilschutz ist der Bund zuständig, während der Katastrophenschutz in die Verantwortlichkeit der Bundesländer fällt. Unter Zivilschutz wird der Schutz der Bevölkerung vor kriegsbedingten Gefahren verstanden, während der Katastrophenschutz bei größeren Unglücken oder Katastrophen in Friedenszeiten zuständig ist. Obwohl die Zuständigkeiten unterschiedlich sind, bilden sie ein sogenanntes integriertes Hilfssystem. Damit können die vom Bund im Rahmen des Zivilschutzes bereitgestellten Ressourcen von den Ländern im Katastrophenfall von den Ländern genutzt werden können. Dafür kann der Bund im Verteidigungsfall auf die Ressourcen im Katastrophenschutz zugreifen. Dadurch sind die beiden Systeme eng verzahnt und man kann schnellstmöglich die besten Maßnahmen ergreifen.
Die Aufgabe des Zivilschutzes ist es, durch nichtmilitärische Maßnahmen
- die Bevölkerung, ihre Wohnungen und Arbeitsstätten,
- lebens- oder verteidigungswichtige zivile Dienststellen,
- Betriebe, Einrichtungen und Anlagen sowie
- das Kulturgut
vor Kriegseinwirkungen zu schützen und die Folgen von Kriegseinwirkungen zu beseitigen oder zu mildern. Zu den wichtigsten Organisationen im Katastrophenfall gehören die Feuerwehren, das THW sowie die privaten Hilfsorganisationen. Der Bund selber hat keine unmittelbaren Zuständigkeiten, jedoch können die Länder die Kräfte aus anderen Bundesländern anfordern. Sollte ein Fall mehrere Bundesländer betreffen, so hat der Bund zusätzliche Handlungsoptionen im Rahmen der Katastrophenhilfe.
Wie erfolgt die Alarmierung? Grundsätzlich kann jeder Bürger und jede Bürgerin im Notfall in der Gemeinde über die Rettungsleitstellen Hilfe anfordern. Dies gilt vor allem für Wohnhausbrände oder anderen Ereignissen wie Überschwemmungen oder auch Sturmschäden durch umstürzende Bäume. Tritt nun ein Ereignis ein, welches eine Alarmierung im großen Stil nötig macht, geschieht dies durch die Einsatzleitstellen über die digitalen Funknetzwerke. Sirenen sind nicht mehr flächendeckend vorhanden, was mittlerweile als Nachteil angesehen wird. Über die Sirenensignale wurde früher auch die Bevölkerung gewarnt, so zum Beispiel, dass man Radiogeräte einschalten solle, um Informationen zu erhalten. Heute geschieht dies über die Internet- und Telekommunikationsanbieter oder auch über die Warn-App "Nina" des Bundesamtes für Bevölkerungsschutzes und Katastrophenhilfe. Es wurde inzwischen ein Förderprogramm des Bundes aufgelegt, um wieder flächendeckend Sirenen aufzubauen.