Beschäftigte, die krank sind, erhalten vom Arzt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU). Arbeitgeber akzeptieren sie nicht immer und prüfen sie genau. Aber dürfen sie das?
- Der medizinische Dienst begutachtet die Krankschreibung
- Häufige und kurze Krankheiten machen Arbeitgeber stutzig
- Krankenschein ist nicht mehr sakrosankt
- Lieber kein Schindluder mit dem Krankenschein treiben
Der Krankenstand bei den Erwerbstätigen erreichte 2023 erneut ein Rekordhoch. Arbeitgeber erhalten nahezu täglich Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU). Nicht selten entsteht in der Praxis Streit zwischen Arbeitgebern und Beschäftigten, weil die Richtigkeit des eingereichten Krankenscheins angezweifelt wird. Es gibt merkwürdige Zusammenhänge, die Arbeitgeber stutzig machen. In diesen Fällen muss der Arbeitgeber nicht länger schweigen und alles sang- und klanglos hinnehmen. Sie haben jetzt einen starken Verbündeten: die Arbeitsgerichte. Und Arbeitnehmer müssen aufpassen, falls sie mit dem Krankenschein tricksen, dass die Aktion nicht nach hinten losgeht. "Eine vorgetäuschte Arbeitsunfähigkeit kann den Arbeitgeber sogar zu einer fristlosen Kündigung berechtigen", erläutert Arbeitsrechtler Prof. Michael Fuhlrott auf der Online-Seite des Verbands der deutschen Arbeitsrechtsanwälte.
Der medizinische Dienst begutachtet die Krankschreibung
Wenn du als Beschäftigter einer Firma krank bist und nicht arbeiten kannst, benötigst du eine Krankschreibung vom Arzt. Das ist deshalb wichtig, weil du sonst die sechswöchige Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall vom Arbeitgeber nicht bekommst. Arbeitnehmer müssen spätestens am vierten Tag eine AU beim Arbeitgeber einreichen, um ihren Anspruch auf Fortzahlung des Einkommens sicherzustellen.
Noch auf der Suche nach einem passenden Job? jobs.inFranken.de!
Doch was passiert, wenn der Arbeitgeber Zweifel am Krankenstand des Arbeitnehmers hat? Kann er die AU überprüfen lassen? Ja, er kann. Aber eben mal so geht das nicht. Denn: "Der Arbeitgeber muss dafür begründete Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit haben", erklärt Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, der Deutschen Presseagentur (dpa). Diese Aufgabe kann auch nicht der Betriebsarzt übernehmen.
Der Arbeitgeber kann von seinem gesetzlich versicherten Arbeitnehmer verlangen, dass er eine gutachterliche Stellungnahme vom Medizinischen Dienst zur Überprüfung der Arbeitsunfähigkeit einholt. Das Gutachten beantragst du bei deiner Krankenkasse und die wiederum holt es vom Medizinischen Dienst ein. In etwa drei von hundert Fällen beauftragt die gesetzliche Krankenkasse den Medizinischen Dienst, zur Arbeitsunfähigkeit Stellung zu nehmen. Diese Regelung ist gesetzlich vorgeschrieben (§ 275 SGB V Begutachtung und Beratung) und ermöglicht dem Arbeitgeber eine Überprüfung der Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers.
Häufige und kurze Krankheiten machen Arbeitgeber stutzig
Eine Überprüfung der AU findet regelmäßig und üblicherweise statt, wenn der Arbeitnehmer auffallend häufig oder immer wieder für kurze Zeit arbeitsunfähig ist. Arbeitgeber sind stutzig, wenn die Arbeitsunfähigkeit häufig auf einen Montag oder Freitag fällt oder an solchen Tagen beginnt.
Zweifel kommen beim Arbeitgeber auch dann auf, wenn eine Kündigung des Beschäftigten durch die Firma und dessen Krankmeldung zeitlich unmittelbar zusammenfallen oder das Attest exakt bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausgestellt ist.