Demnach sei es ihnen nicht gestattet, von Patienten Geschenke oder andere Vorteile zu fordern, "wenn hierdurch der Eindruck erweckt wird, dass die Unabhängigkeit der ärztlichen Entscheidung beeinflusst wird". Gegen diese Vorschrift habe der Augenarzt verstoßen. Hintergrund ist, dass Vertragsärztinnen und Vertragsärzte dazu verpflichtet sind, mindestens 25 Stunden pro Woche für Kassenpatienten zur Verfügung zu stehen. Davon sind fünf Wochenstunden für Patientinnen und Patienten mit akuten und dringlichen Erkrankungen freizuhalten, also für Notfälle. Für diese offene Sprechstunde benötigten gesetzliche Versicherte keinen Termin.
Gesetzlich Versicherte müssen kein zweites Mal zahlen
Die Kassenärztlichen Vereinigungen sind verpflichtet, die gemeldeten Sprechstunden zu veröffentlichen. Trotzdem ist es für Patienten nicht transparent, wie viele Termine eine Arztpraxis noch vergeben kann bzw. muss.
"Gesetzlich Versicherte werden benachteiligt, wenn sie für einen schnellen Arzttermin extra bezahlen sollen und nur dann ebenso schnell wie Privatversicherte einen Termin erhalten", kritisiert Gesundheitsrechtsexpertin Susanne Punsmann von der Verbraucherzentrale NRW.
"Mit diesem Urteil wird klargestellt, dass gesetzlich Versicherte in den Sprechstunden Kassenleistungen erhalten, ohne nochmals in die eigene Tasche greifen zu müssen. Denn sie haben schon ihre Krankenversicherungsbeiträge gezahlt."
Tipps für einen schnelleren Facharzttermin
Die Verbraucherzentrale rät Kassenpatienten davon ab, Behandlungen als Selbstzahlende in Anspruch zu nehmen. Sie sollten alle anderen Wege gehen, wenn sie dringend einen Termin beim Fach-, Haus-, Kinder- und Jugendarzt oder Psychotherapeuten brauchen.
Die Hausärztin oder der Hausarzt kann weitervermitteln oder du kannst die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen unter der bundeseinheitlichen Telefonnummer 116117 oder die App 116117 nutzen, rät die Verbraucherzentrale NRW. In Notfällen kannst du die offenen Sprechstunden aufsuchen. Bei einem medizinischen Notfall und lebensbedrohlichen Situationen wählst du stattdessen die 112.
Der Hausarzt kann auch eine dringliche (codierte) Überweisung ausstellen. Dabei handelt es sich um einen zwölfstelligen Code, der auf die Überweisung aufgedruckt ist. Diese ist Voraussetzung für die Vermittlung eines Facharzttermins innerhalb von vier Wochen.
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