Früherer Facharzttermin gegen Geld: Ist das erlaubt?

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Musst du Extra-Geld für einen schnelleren Termin beim Facharzt bezahlen? Das Landgericht Düsseldorf hat in dieser Frage entschieden und weist Mediziner in die Schranken.

  • 150 Euro für einen schnelleren Termin beim Augenarzt?
  • Fachärzte dürfen keine Zusatzkosten erheben
  • Gesetzlich Versicherte müssen kein zweites Mal zahlen
  • Tipps für einen schnelleren Facharzttermin

Termine beim Facharzt sind rar. Oft können Monate vergehen bis zum Praxisbesuch. Gesetzlich Versicherte kennen das, privat Versicherte eher nicht. Was, wenn der Arzt dann einen früheren Termin anbietet – allerdings nur gegen Geld? Das Landgericht Düsseldorf hat dazu ein klares Urteil gefällt. 

150 Euro für einen schnelleren Termin beim Augenarzt?

Konkret ging es um einen Augenarzt, der über ein Online-Buchungsportal bei gesetzlich Versicherten abkassierte, wenn sie einen Selbstzahlertermin akzeptierten. Stolze 150 Euro sollte der Kassenpatient für einen früheren Augenarztbesuch zahlen.

Die Ehefrau hatte für ihren Mann einen Termin über das Buchungsportal Jameda bei einem Solinger Augenarzt gebucht. Der Termin sollte zusätzlich 150 Euro kosten, obwohl er innerhalb der Sprechstundenzeit für gesetzlich Versicherte lag und es sich um eine Kassenleistung handelte, nicht um eine selbst zu zahlende Individuelle Gesundheitsleistung (IGeL). Zum Termin für die augenärztliche Untersuchung sollte der Patient das Geld mitbringen oder mehrere Monate warten. 

Darüber informierte eine Praxismitarbeiterin die Frau nach der Onlinebuchung telefonisch. Die Ehefrau, privat versichert, hätte ohne Weiteres über Jameda einen zeitnahen Termin erhalten. Letztendlich sagte die Frau den Termin für ihren Mann ab, der die Verbraucherzentrale NRW informierte. Die mahnte den Augenarzt ab. Weil der Mediziner keine Unterlassungserklärung unterzeichnete, landete der Fall vor dem Landgericht (LG) Düsseldorf.

Fachärzte dürfen keine Zusatzkosten erheben

Das LG entschied: Der Augenarzt hat es künftig zu unterlassen, solche Termine anzubieten. Das Gericht untersagte dem Arzt außerdem, gesetzlich Versicherten über das Buchungsportal Selbstzahlertermine für Notfälle zu offerieren.

Entscheidender Teil der Begründung: Der Termin gegen Aufpreis hätte innerhalb der Sprechstundenzeit stattgefunden, die für gesetzlich Versicherte vorgesehen ist (Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 26.6.2024, Az.: 34 O 107/22). Das Gericht verwies in seinem Urteil auf die geltende Berufsordnung für Ärztinnen und Ärzte.

Demnach sei es ihnen nicht gestattet, von Patienten Geschenke oder andere Vorteile zu fordern, "wenn hierdurch der Eindruck erweckt wird, dass die Unabhängigkeit der ärztlichen Entscheidung beeinflusst wird". Gegen diese Vorschrift habe der Augenarzt verstoßen. Hintergrund ist, dass Vertragsärztinnen und Vertragsärzte dazu verpflichtet sind, mindestens 25 Stunden pro Woche für Kassenpatienten zur Verfügung zu stehen. Davon sind fünf Wochenstunden für Patientinnen und Patienten mit akuten und dringlichen Erkrankungen freizuhalten, also für Notfälle. Für diese offene Sprechstunde benötigten gesetzliche Versicherte keinen Termin. 

Gesetzlich Versicherte müssen kein zweites Mal zahlen

Die Kassenärztlichen Vereinigungen sind verpflichtet, die gemeldeten Sprechstunden zu veröffentlichen. Trotzdem ist es für Patienten nicht transparent, wie viele Termine eine Arztpraxis noch vergeben kann bzw. muss.

"Gesetzlich Versicherte werden benachteiligt, wenn sie für einen schnellen Arzttermin extra bezahlen sollen und nur dann ebenso schnell wie Privatversicherte einen Termin erhalten", kritisiert Gesundheitsrechtsexpertin Susanne Punsmann von der Verbraucherzentrale NRW.

"Mit diesem Urteil wird klargestellt, dass gesetzlich Versicherte in den Sprechstunden Kassenleistungen erhalten, ohne nochmals in die eigene Tasche greifen zu müssen. Denn sie haben schon ihre Krankenversicherungsbeiträge gezahlt."

Tipps für einen schnelleren Facharzttermin

Die Verbraucherzentrale rät Kassenpatienten davon ab, Behandlungen als Selbstzahlende in Anspruch zu nehmen. Sie sollten alle anderen Wege gehen, wenn sie dringend einen Termin beim Fach-, Haus-, Kinder- und Jugendarzt oder Psychotherapeuten brauchen. 

Die Hausärztin oder der Hausarzt kann weitervermitteln oder du kannst die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen unter der bundeseinheitlichen Telefonnummer 116117 oder die App 116117 nutzen, rät die Verbraucherzentrale NRW. In Notfällen kannst du die offenen Sprechstunden aufsuchen. Bei einem medizinischen Notfall und lebensbedrohlichen Situationen wählst du stattdessen die 112.

Der Hausarzt kann auch eine dringliche (codierte) Überweisung ausstellen. Dabei handelt es sich um einen zwölfstelligen Code, der auf die Überweisung aufgedruckt ist. Diese ist Voraussetzung für die Vermittlung eines Facharzttermins innerhalb von vier Wochen.

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