Auch im jüdischen Glauben weichen die Gegebenheiten nach dem Tod von denen der christlichen Religion stark ab. Hier heißt es "so schnell wie möglich", was letztlich im Einklang mit den gesetzlichen Fristen in Deutschland zu bringen ist. Doch überwiegend findet das Begräbnis am gleichen bzw. am Folgetag des Todes statt. Die Toten werden, anders als im christlichen Glauben, bis zur Beerdigung nicht alleine gelassen. Ähnlich wie im muslimischen Glauben findet auch hier eine Totenwaschung statt. Diese wird von den Männern und Frauen der "Heiligen Bruder- und Schwesternschaft" im Taharahaus vorgenommen, anschließend wird die Leiche in ein weißes Leinenhemd gekleidet. Da dies der letzte Dienst ist, wird er als "Wahrhaftiger Dienst der Nächstenliebe" bezeichnet, da man dafür keine Gegenleistung mehr bekommt. Im Judentum sind nur Erdbegräbnisse erlaubt.
Auch im Hinduismus oder im Buddhismus sind andere Rituale einzuhalten, die in Deutschland allerdings in der ursprünglichen Form nicht möglich sind. So werden im Hinduismus nur Babys beerdigt, alle anderen werden auf einem öffentlichen Platz verbrannt. Im Buddhismus gelten, je nach Land, unterschiedliche Regeln. So werden in Nepal oder Thailand die Toten meist verbrannt, in Tibet hingegen werden die Toten an die Geier verfüttert.
Nicht natürlicher Tod – was passiert dann?
Kompliziert wird es, wenn die Todesursache als "nicht natürlich" eingestuft und so auf dem Totenschein vermerkt wird. In einem solchen Fall muss der ausstellende Arzt die Polizei informieren. Ein "nicht natürlicher" Tod wird dann angenommen, wenn eine natürliche Ursache nicht eindeutig zu erkennen ist bzw. wenn der Tod durch äußere Gewalteinflüsse verursacht wurde. Dies kann ein Suizid oder aber auch ein Unfall, ein Gewaltverbrechen oder ein offensichtliches Tötungsdelikt sein. Dies ist in der Regel schnell und eindeutig identifizierbar. Schwieriger wird es, wenn es sich um eine Vergiftung oder ähnliches handelt. Hier spielt die Krankheitsgeschichte eine Rolle, die der möglicherweise gerufene Notarzt in den meisten Fällen nicht kennt. Bei Personen, die nicht identifizierbar sind, darf der Arzt keine natürliche Todesursache auf dem Totenschein angeben. In all diesen Fällen folgt ein Todesermittlungsverfahren.
Stellt der Arzt eine nicht natürliche Ursache fest oder kann sie nicht ausschließen, muss er seine Untersuchung sofort beenden. Hierbei reicht schon der Verdacht, es werden keine schlüssigen Beweise oder Befunde erwartet. Er darf weder die Leiche weiter entkleiden, noch weitere Handlungen durchführen. Der Leichnam kann durch die Staatsanwaltschaft beschlagnahmt werden, welche eine Obduktion anordnet. Die Kosten werden in diesem Fall vom Staat getragen. Wünschen die Angehörigen eine Obduktion, weil sie den Verdacht haben, dass der Tod nicht natürlich war, sind auch die Kosten von ihnen zu tragen. Die Leiche wird in die Gerichtsmedizin überführt und dort erfolgen Obduktion sowie weitere Untersuchungen. Damit sind auch die im Gesetz vorgesehenen Fristen außer Kraft gesetzt.
Wird bei den Untersuchungen eine natürliche Todesursache festgestellt, erfolgt die Freigabe in der Regel innerhalb von zwei bis fünf Tagen. Stellt die Rechtsmedizin jedoch fest, dass ein Fremdverschulden die Ursache des Todes war, dauert es länger. Hier ist die Dauer nicht genau festzulegen, da dies auch von den Ermittlungen abhängig ist. Erst nach der Freigabe des Leichnams durch die Staatsanwaltschaft kann mit den Vorbereitungen zur Beerdigung begonnen werden.
Fazit
Wie alles im Leben ist auch der letzte Weg durch Gesetze und Bestimmungen geregelt, das gilt insbesondere für die zu beachtenden Fristen, vor allem die Minimalfrist ist hier maßgebend. Diese beträgt zwei Tage, um einen Scheintod auszuschließen. Bei Fremdverschulden greift diese Frist nicht, doch auch hier kennen sich die Bestatter aus und können helfen, alles richtig und im Sinne der Verstorbenen zu regeln.
Vor und nach dem Tod gilt es einiges geregelt zu wissen. Lies hier weiter, um informiert und vorbereitet zu sein: