- Über diese Servicehotline erhältst du schneller einen Termin
- Die gesamte Terminvergabe wird übernommen
- Innerhalb von fünf Wochen zum Termin bei einem Facharzt oder einer Fachärztin
Wenn es um einen Termin in einer fachärztlichen Praxis geht, dann blicken Kassenpatientinnen und -patienten häufig in die Röhre. Während Privatversicherte in der Regel relativ zügig einen Termin bei Fachärztinnen oder Fachärzten erhalten, müssen gesetzlich Versicherte oft sogar mehrere Monate warten. Doch wir erklären dir im Folgenden, wie du die Wartezeit deutlich verkürzen kannst.
Die Wartezeit beträgt häufig mehrere Monate
Personen, die in einer privaten Krankenkasse versichert sind, stoßen in der Arztpraxis häufig auf offene Türen. Schließlich können Ärztinnen und Ärzte mit Privatversicherten meist mehr als das Doppelte verdienen. Diese Einnahmen werden dann genutzt, um gesetzlich versicherte Personen gegenzufinanzieren. Darüber hinaus stehen für Selbstzahler*innen auch die Sprechstunden zur Verfügung.
Im Vergleich zur gesetzlichen Kasse sind keine Leistungen budgetiert. Einen Termin bei der Hausärztin oder dem Hausarzt erhalten auch gesetzlich versicherte Personen noch in einem vertretbaren Zeitrahmen, doch Fachärztinnen und Fachärzte gibt es deutlich weniger und somit auch weniger verfügbare Termine. Die Mitarbeitenden der Dermatologie, Gastroenterologie und Kardiologie vertrösten gesetzlich Versicherte häufig erst auf einen Termin in einigen Monaten. Vor allem, wenn es sich nicht um Notfälle handelt.
Die Universität Hamburg hat das sogar statistisch festgehalten: Auf einen fachärztlichen Termin warten gesetzlich Versicherte neun Tage länger als Privatversicherte. Bei der Wartezeit auf einen Termin bei der Hausärztin oder dem Hausarzt liegen privat Versicherte knapp einen Tag im Vorteil. Im Wartezimmer des Hausarztes bzw. der Hausärztin warten gesetzlich Versicherte zehn Minuten länger als Privatpatientinnen und -patienten.
So erhalten gesetzlich Versicherte schneller einen Termin
Doch nun sollen auch Kassenpatientinnen und -patienten einen Termin bei Fachärztinnen und -ärzten erhalten und das in absehbarer Zeit: so zumindest das Versprechen der Kassenärztlichen Vereinigung Bayern, kurz KVB. Diese bietet eine telefonische Termin-Servicestelle an, die es tatsächlich bereits seit 2017 gibt, was jedoch den wenigsten bekannt ist. Die Wartezeit zwischen dem Anruf und dem tatsächlichen Termin soll maximal fünf Wochen betragen. Die Telefonnummer der Servicestelle lautet: 116 117 und ist 24 Stunden an jedem Tag der Woche erreichbar, selbst am Wochenende.
Diese Nummer ist vielen sicherlich ein Begriff, sie gehört dem ärztlichen Bereitschaftsdienst. Darin eingebettet ist jedoch auch die Termin-Servicestelle. Sogar nachts kannst du dort anrufen und Mitarbeiter*innen notieren sich deine Angaben. Der Anruf ist kostenlos und zwischen dem Anruf und der Terminvergabe liegen maximal fünf Werktage. Darüber hinaus kannst du den Termin auch online vereinbaren, auf der Webseite www.kvb.de findest du auf der linken Seite den Reiter "Patienten-Terminservice" und anschließend auf der rechten Seite den E-Terminservice, über den die Online-Buchung möglich ist.
Genutzt werden kann dieser Service, wenn du gesetzlich krankenversichert bist und eine Überweisung zu einem Facharzt erhalten hast. Ausnahmen gibt es bei Terminen für Augen-, Frauen- sowie Haus-, Kinder- und Jugendärztinnen und -ärzten, dafür ist keine Überweisung notwendig. Wichtig ist, dass die Überweisungen mit einem zwölfstelligen Vermittlungscode gekennzeichnet sind, dieser muss sowohl beim Anruf als auch der Online-Buchung angegeben werden.
Weitere Informationen zum Service
Eine Wunschpraxis kann sich bei diesem Service nicht ausgesucht werden. Zudem kann es auch vorkommen, dass du etwas weiter zu dem Termin anreisen musst: Als Grenze gelten dabei maximal 30 Minuten Fahrzeit beziehungsweise 30 Kilometer Entfernung vom Wohnort aus. Bei besonders spezialisierten Facharztpraxen wird die Entfernung auf 60 Minuten oder 60 Kilometer erweitert. Dazu zählen beispielsweise Behandlungen in der Strahlentherapie, Neurochirurgie oder Humangenetik.
Zusätzlich kannst du bei der Servicestelle angeben, dass du eine barrierefreie Praxis benötigst, dann wird dies beachtet, genau wie eine Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr. Routineuntersuchungen und Bagatellerkrankungen (nicht näher durch die KVB definiert) sind übrigens von dem Versprechen ausgenommen, dass du einen Termin innerhalb von fünf Wochen erhältst. Ebenso davon ausgenommen sind Termine für Vorsorgeuntersuchungen, beispielsweise für eine Darmspiegelung. Sollte kein Termin innerhalb der Frist von fünf Wochen organisiert werden, dann wird von der Vermittlungsstelle eine ambulante Untersuchung in einem Krankenhaus angeboten.
Den Termin kannst du auch absagen, dann musst du jedoch die betroffene Praxis darüber informieren und dies ebenso der Servicestelle mitteilen. Die Servicestelle ist anschließend nicht verpflichtet einen neuen Termin anzubieten, es sei denn der Termin wird bereits am selben Tag wieder abgesagt, dann wird ein zweiter Termin angeboten.
Fazit
Bei einer Überweisung ist es sinnvoll, die Servicestelle in Anspruch zu nehmen. Solltest du jedoch eine bestimmte Wunschpraxis im Kopf haben, dann rufe dort lieber direkt an. Je schwerwiegender deine Erkrankung ist, desto schneller wird über die Servicestelle ein Termin vermittelt.