Endlich weniger Arztbesuche: Kassenärzte fordern neue Krankmelde-Regeln
Autor: Stefan Lutter
Deutschland, Montag, 13. Oktober 2025
Neue Ideen für weniger Arztbesuche: Kassenärzte fordern, dass Arbeitnehmer erst ab dem vierten Krankheitstag eine Krankschreibung einreichen müssen – ein Vorschlag, der Diskussionen auslöst
Krank im Bett statt im Wartezimmer? Der Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) hat eine Idee, die Arbeitnehmer, Eltern und Ärzte entlasten könnte: Krankschreibungen ausnahmslos erst ab dem vierten Krankheitstag und eine Verlängerung der Karenzzeit auf vier bis fünf Tage..
Die aktuelle Regelung, die Arbeitgeber schon ab dem ersten Tag zur Vorlage einer Bescheinigung berechtigt, führt laut dem Ärzteverband zu unnötigen Arztbesuchen. Ein Problem, das besonders in Zeiten hoher Krankheitswellen spürbar wird. Der Vorschlag sorgt für Diskussionen: Während Arbeitnehmer vom zusätzlichen Freiraum profitieren könnten, sehen Arbeitgeber darin Risiken für den Betriebsablauf. Trotzdem könnte diese Reform ein Schritt in Richtung mehr Eigenverantwortung und weniger Bürokratie sein – ein Gewinn für alle Beteiligten.
Gelockerte Regeln: Kassenärzte wollen Krankschreibung erst ab Tag vier
Der Vorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Andreas Gassen, hat sich erneut für gelockerte Regeln bei der Krankschreibung ausgesprochen. Arbeitnehmer sollten erst ab dem vierten Krankheitstag verpflichtet sein, eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen, erklärte er im Gespräch mit dem Redaktionsnetzwerk Deutschland.
Die aktuelle Regelung erlaubt es Arbeitgebern, bereits ab dem ersten Krankheitstag eine Krankschreibung zu verlangen. Gassen argumentiert, dass dies zu zahlreichen unnötigen Arztbesuchen führe, die sowohl das Gesundheitssystem belasten als auch wertvolle Zeit für Ärzte und Patienten kosten.
Gassen plädiert dafür, die Karenzzeit, in der eine Krankschreibung nicht erforderlich ist, auf vier oder sogar fünf Tage auszudehnen. "Es geht uns um eine vom mündigen Arbeitnehmer selbst verantwortete Karenzzeit", betonte er. Eine solche Änderung könnte nicht nur Ärzte entlasten, sondern auch die Selbstverantwortung der Beschäftigten stärken. Für den Fall, dass die Frist verlängert wird, müssten Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung erst ab dem fünften oder sechsten Krankheitstag vorlegen.
Entlastung für Eltern und Arztpraxen
Ein weiterer Vorschlag der Kassenärzte betrifft Kinder. Aktuell müssen Eltern bereits ab dem ersten Krankheitstag ihres Kindes eine ärztliche Bescheinigung vorlegen, um eine Freistellung von der Arbeit zu erhalten.
Gassen schlägt vor, diese Regelung zu lockern, um sowohl Eltern als auch Kinderärzte in Zeiten hoher Krankheitswellen zu entlasten. "Gerade in Phasen mit hohem Infektionsgeschehen könnte der Verzicht auf solche Bescheinigungen helfen, die kinderärztlichen Praxen zu entlasten", erklärte er. Dies sei insbesondere in Grippe- oder Erkältungszeiten ein wichtiger Schritt, um überlastete Praxen zu entlasten.