Verpflichtendes E-Rezept und digitale Patientenakte: So läuft die Umstellung
Autor: Redaktion, Agentur dpa
Deutschland, Freitag, 12. Januar 2024
Seit 1. Januar 2024 ist das E-Rezept verpflichtend. Für Arztpraxen, Apotheken und Patienten eine große Umstellung. Auch die elektronische Patientenakte ist geplant.
Elektronische Rezepte und digitale Patientenakten sollen nach jahrelangen Verzögerungen in den breiten Alltagseinsatz kommen. Das sieht ein Gesetz der Ampel-Koalition vor, das der Bundestag am Donnerstag (14. Dezember 2023) beschlossen hat.
Bereits ab 1. Januar 2024 sind E-Rezepte für Arztpraxen und Apotheken verpflichtend. Anfang 2025 sollen alle gesetzlich Versicherten elektronische Akten für Gesundheitsdaten wie Befunde und Laborwerte bekommen – es sei denn, man lehnt es für sich ab. Ermöglicht werden soll künftig auch die Nutzung kombinierter Gesundheitsdaten für die Forschung.
Mehr Digitalisierung im Gesundheitswesen
Minister Karl Lauterbach (SPD) sprach von einem Quantensprung, mit dem Deutschland nun endlich Anschluss an die Digitalisierung im Gesundheitswesen finden müsse. Bisher seien wichtige Daten verteilt auf die Server von Praxen und Krankenhäusern, wo Patienten in der Vergangenheit behandelt wurden. Die Neuregelungen hätten einen ganz konkreten Nutzen für die Patienten. Für Ärztinnen und Ärzte würden die Behandlungsmöglichkeiten besser.
Das E-Rezept könne in jeder Apotheke eingelöst werden, egal ob es sich dabei um eine Online-Apotheke oder eine Filiale vor Ort handelt, erklärt das Bundesministerium für Gesundheit. Für die Nutzung gibt es verschiedene Varianten: So können Patienten auswählen, ob sie das E-Rezept per Smartphone über eine E-Rezept-App verwalten und dann digital an die jeweilige Apotheke schicken wollen. Oder ihnen wird in der Arztpraxis ein Papierausdruck ausgestellt, auf dem die erforderlichen Zugangsdaten stehen, die für die Einlösung des Rezepts notwendig sind.
"Für die Nutzung der E-Rezept-App benötigen Versicherte eine NFC-fähige elektronische Gesundheitskarte sowie ihre Versicherten-PIN, die sie bei ihrer Krankenkasse erhalten", erklärt das Gesundheitsministerium zum Ablauf. Sind die erforderlichen technischen Voraussetzungen erfüllt, können E-Rezepte in der Apotheke auch direkt unter Vorlage der Gesundheitskarte eingelöst werden. Das E-Rezept kann laut Ministerium aber noch mehr: Es soll beispielsweise daran erinnern, Medikamente regelmäßig einzunehmen. Auch sollen Patienten vorab überprüfen können, ob es zwischen verschiedenen Medikamenten Wechselwirkungen geben könnte. "Neben dem E-Rezept für verschreibungspflichtige Arzneimittel sollen zukünftig auch alle weiteren veranlassten Leistungen wie etwa Heilmittel, Hilfsmittel oder häusliche Krankenpflege schrittweise elektronisch verordnet werden", heißt es in der Mitteilung weiter. Sollten Arztpraxen das E-Rezept aus technischen oder anderen Gründen nicht anbieten können, bekommen Patienten wie gewohnt ein rosa Papierrezept ausgestellt.
Überblick: So löst du das E-Rezept ein
Es gibt im Grunde drei Möglichkeiten, das E-Rezept in einer Apotheke einzulösen:
- Das E-Rezept lässt sich digital in einer Apotheke über die elektronische Gesundheitskarte einlösen.
- Einlösen über die E-Rezept-App.
- Papierausdruck für das E-Rezept in der Praxis ausstellen lassen. Damit bekommt man in der Apotheke das verordnete Arzneimittel.