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Verpflichtendes E-Rezept und digitale Patientenakte: So läuft die Umstellung


Autor: Redaktion, Agentur dpa

Deutschland, Freitag, 12. Januar 2024

Seit 1. Januar 2024 ist das E-Rezept verpflichtend. Für Arztpraxen, Apotheken und Patienten eine große Umstellung. Auch die elektronische Patientenakte ist geplant.


Elektronische Rezepte und digitale Patientenakten sollen nach jahrelangen Verzögerungen in den breiten Alltagseinsatz kommen. Das sieht ein Gesetz der Ampel-Koalition vor, das der Bundestag am Donnerstag (14. Dezember 2023) beschlossen hat.

Bereits ab 1. Januar 2024 sind E-Rezepte für Arztpraxen und Apotheken verpflichtend. Anfang 2025 sollen alle gesetzlich Versicherten elektronische Akten für Gesundheitsdaten wie Befunde und Laborwerte bekommen – es sei denn, man lehnt es für sich ab. Ermöglicht werden soll künftig auch die Nutzung kombinierter Gesundheitsdaten für die Forschung.

Mehr Digitalisierung im Gesundheitswesen 

Minister Karl Lauterbach (SPD) sprach von einem Quantensprung, mit dem Deutschland nun endlich Anschluss an die Digitalisierung im Gesundheitswesen finden müsse. Bisher seien wichtige Daten verteilt auf die Server von Praxen und Krankenhäusern, wo Patienten in der Vergangenheit behandelt wurden. Die Neuregelungen hätten einen ganz konkreten Nutzen für die Patienten. Für Ärztinnen und Ärzte würden die Behandlungsmöglichkeiten besser.

Das E-Rezept könne in jeder Apotheke eingelöst werden, egal ob es sich dabei um eine Online-Apotheke oder eine Filiale vor Ort handelt, erklärt das Bundesministerium für Gesundheit. Für die Nutzung gibt es verschiedene Varianten: So können Patienten auswählen, ob sie das E-Rezept per Smartphone über eine E-Rezept-App verwalten und dann digital an die jeweilige Apotheke schicken wollen. Oder ihnen wird in der Arztpraxis ein Papierausdruck ausgestellt, auf dem die erforderlichen Zugangsdaten stehen, die für die Einlösung des Rezepts notwendig sind.

"Für die Nutzung der E-Rezept-App benötigen Versicherte eine NFC-fähige elektronische Gesundheitskarte sowie ihre Versicherten-PIN, die sie bei ihrer Krankenkasse erhalten", erklärt das Gesundheitsministerium zum Ablauf. Sind die erforderlichen technischen Voraussetzungen erfüllt, können E-Rezepte in der Apotheke auch direkt unter Vorlage der Gesundheitskarte eingelöst werden. Das E-Rezept kann laut Ministerium aber noch mehr: Es soll beispielsweise daran erinnern, Medikamente regelmäßig einzunehmen. Auch sollen Patienten vorab überprüfen können, ob es zwischen verschiedenen Medikamenten Wechselwirkungen geben könnte. "Neben dem E-Rezept für verschreibungspflichtige Arzneimittel sollen zukünftig auch alle weiteren veranlassten Leistungen wie etwa Heilmittel, Hilfsmittel oder häusliche Krankenpflege schrittweise elektronisch verordnet werden", heißt es in der Mitteilung weiter. Sollten Arztpraxen das E-Rezept aus technischen oder anderen Gründen nicht anbieten können, bekommen Patienten wie gewohnt ein rosa Papierrezept ausgestellt.

Überblick: So löst du das E-Rezept ein

Es gibt im Grunde drei Möglichkeiten, das E-Rezept in einer Apotheke einzulösen:

  • Das E-Rezept lässt sich digital in einer Apotheke über die elektronische Gesundheitskarte einlösen.
  • Einlösen über die E-Rezept-App.
  • Papierausdruck für das E-Rezept in der Praxis ausstellen lassen. Damit bekommt man in der Apotheke das verordnete Arzneimittel.

Wichtig: Auf der Versichertenkarte ist das E-Rezept selbst nicht gespeichert. Die Karte dient als Schlüssel, damit in der Apotheke das digitale Rezept aus dem zentralen Server abgerufen werden kann.

E-Rezept-App: So wird sie im Detail eingerichtet

Da bei der E-Rezept-App die Datensicherheit besonders wichtig ist, ist die Anmeldung und Registrierung etwas komplexer. Um die App "Das E-Rezept" nutzen zu können, benötigen Versicherte zunächst eine Gesundheitskarte mit NFC-Funktion. Eine NFC-fähige Karte ist am Kontaktlos-Logo und an der sechsstelligen CAN-Nummer unter den Deutschlandfarben erkennbar. Falls jemand noch keine NFC-fähige Karte besitzt, kann diese bei der Krankenkasse angefordert werden.

Zusätzlich muss das Smartphone, auf dem die App eingerichtet werden soll, NFC-fähig sein. Laut der Gematik, der nationalen Agentur für digitale Medizin, sollte das Betriebssystem mindestens iOS 15 bzw. Android 7 sein.

Zudem brauchen Versicherte eine PIN, um die App zu nutzen. Diese muss allerdings bei der Krankenkasse beantragt werden. Bevor man die PIN erhält, muss man sich jedoch bei der Krankenversicherung authentifizieren. Dies kann man über das Postident-Verfahren in Postfilialen oder vor Ort in einer Filiale der Krankenkasse erledigen. 

Gibt es noch den Papierausdruck? Welche Vorteile hat das E-Rezept?

Da die Einrichtung der App so komplex ist, kann es gut sein, dass viele auf diese verzichten werden. Der hauptsächliche Einlöseweg für das E-Rezept war bislang ein Ausdruck des digitalen Codes, den man in der Arztpraxis bekommt und dann zur Apotheke trägt

Viele fragen sich sicherlich, welche Vorteile das E-Rezept hat. Ein bisheriges Problem besteht darin, dass Apotheker manchmal feststellen, dass auf dem herkömmlichen rosa Rezept die Unterschrift der Ärztin fehlt. Dies führt dazu, dass die Verordnung erneut in die Arztpraxis zurückgeschickt werden muss, da sie ohne Unterschrift nicht eingelöst werden kann. Der Übergang zum E-Rezept soll solche Situationen künftig verhindern.

Durch die Nutzung der App sollen Versicherte vor allem Zeit und Wege sparen können. Zum Beispiel dann, wenn sie ein Medikament regelmäßig benötigen und im aktuellen Quartal bereits in der Praxis waren. Sie können das Rezept dann in der Arztpraxis anfordern und bekommen es über die App auf elektronischem Weg übermittelt. Weitere nützliche Funktionen der App: Man kann in Apotheken anfragen, ob das Medikament vorrätig ist. Und es gibt eine Familienfunktion, mit der zum Beispiel Eltern in der App Profile für ihre Kinder anlegen und deren Rezepte verwalten können. Eine Funktion, die auch pflegenden Angehörigen helfen kann.

Was hat es mit der elektronischen Patientenakte auf sich?

Die zweite große Änderung: Dem Gesetz zufolge sollen die Krankenkassen bis 15. Januar 2025 für alle gesetzlich Versicherten eine E-Akte einrichten - es sei denn, man widerspricht. Die Akte soll ein persönlicher Datenspeicher sein und Patienten und Patientinnen ein Leben lang bei allen Ärzten begleiten. Abrufbar sein soll die E-Akte mit bestimmten Identifikationsregeln über Apps der Kassen. Als wählbares Angebot war sie schon 2021 eingeführt worden, wird bisher aber kaum genutzt.

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