Damit es keinen Ärger gibt: So melden Sie sich richtig krank - alle Regeln auf einen Blick
Autor: Redaktion
Franken, Dienstag, 28. Januar 2020
Jetzt beginnt die Krankheitswelle. Doch wer sich zu Hause erholen will, muss Regeln einhalten. Und wer zu oft krank ist, dem kann die Kündigung drohen. inFranken.de beantwortet die wichtigsten Fragen zum Thema Krankmeldung.
Mit dem Herbst kommt oft die Erkältung. An Arbeit ist da kaum zu denken. Wer sich krankmeldet, sollte einiges beachten. Und wer trotz einer Krankschreibung vom Arzt nicht nur das Bett hütet, muss mit Konflikten rechnen. inFranken.de beantwortet die elf wichtigsten Fragen zum Thema Krankmeldung.
1. Ist ein kranker Arbeitnehmer immer arbeitsunfähig?
Nein, krank bedeute nicht gleich arbeitsunfähig, sagt Jürgen Markowski, Fachanwalt für Arbeitsrecht. Bricht sich etwa ein Maurer das Bein, kann er nicht arbeiten. Ein Büroangestellter hingegen kann auch mit gebrochenem Bein seiner Tätigkeit nachgehen. Er ist dann zwar krank, aber nicht auch arbeitsunfähig.
2. Wann muss ich mich krankmelden?
Der Vorgesetzte muss noch vor Arbeitsbeginn darüber informiert werden, dass der Mitarbeiter krank ist.
3. Muss ich mich telefonisch melden oder reicht eine WhatsApp-Nachricht?
Gesetzlich ist das nicht festgelegt, wie man sich krank meldet. "Arbeitnehmer müssen sich aber internen Gegebenheiten anpassen", erklärt Markowski. Das heißt, entscheidet der Chef, dass sich Beschäftigte nur telefonisch krankmelden dürfen, haben sich diese daran zu halten. Ist die Form aber nicht eindeutig geklärt, darf sich der Mitarbeiter ebenso per Mail oder Nachricht abmelden.
4. Reicht es, den Kollegen zu informieren?
Teile ich nur dem Kollegen mit, dass ich krank bin, kann das Folgen haben. Arbeitnehmer müssen sich grundsätzlich beim Vorgesetzten abmelden. Vergisst der Kollege, die Info weiterzuleiten, ist der Beschäftigte schuld. Im schlimmsten Fall droht ihm eine Abmahnung.
5. Darf ich ohne Attest vom Arzt zu Hause bleiben?
Laut Gesetz dürfen Angestellte drei Tage lang ohne ärztliche Bescheinigung zu Hause bleiben. "Es sei denn, im Arbeits- oder Tarifvertrag ist das anders festgelegt", sagt Rechtsexperte Markowski. Unabhängig davon darf der Chef aber auch schon am ersten Tag eine Bestätigung des Arztes einfordern.
6. Darf der Chef nach der Diagnose fragen?
Er kann fragen, darf aber keine Antwort verlangen. Der Chef habe keinen Anspruch darauf, zu erfahren, wieso sein Mitarbeiter krankgeschrieben ist, erklärt Experte Markowski.