Wer harte Drogen ausprobiert, kann seine Fahrerlaubnis verlieren. Spielt es dabei eine Rolle, ob man im berauschten Zustand am Straßenverkehr teilgenommen hat?
- Gerichtsurteil nach Nachweis von Kokain und THC
- Nur unbewusster Drogenkonsum?
- Führerscheinentzug: Wann ist der "Lappen" weg?
Eine unmissverständliche Lektion erteilten Verwaltungsrichter in Trier einem Pkw-Fahrer, der Kokain im Blut hatte.
Kokain und THC nachgewiesen - Führerschein weg?
Es reicht schon aus, harte Drogen (wie z. B. Kokain) nur einmal zu nehmen, auch unabhängig davon, ob die Person dann berauscht fährt oder nicht. Der Konsum muss also nicht im Zusammenhang mit Autofahren erfolgt sein. Das entschied das Verwaltungsgericht (VG) Trier (7.12. 2021, Az: 1 L 3223/21.TR).
Im verhandelten Fall stellten Polizisten bei einer Unfallaufnahme beim Fahrer den vorherigen Konsum von Kokain und THC fest.
Daraufhin erkannte die Fahrerlaubnisbehörde dem in Deutschland wohnenden Mann das Recht ab, seinen ausländischen Führerschein in Deutschland zu nutzen.
Nur unbewusster Drogenkonsum?
Dagegen legte der Fahrer Widerspruch beim VG ein. Seine Begründung: Es sei zu einer unbeabsichtigten Aufnahme von Kokain gekommen. Er habe Tabakblätter und andere Utensilien seines Bekannten mitbenutzt, dabei müsse es passiert sein. Das Gericht folgte seiner Argumentation nicht. Die Blutprobe habe gezeigt, dass der Fahrer nicht nur eine geringe Menge intus hatte. Außerdem habe er sich als ungeeignet zum Führen von Fahrzeugen erwiesen.
Sei die Einnahme harter Drogen nachzuweisen, ist eine Fahrerlaubnis zwingend zu entziehen. Es reicht schon aus, wenn im Körper einmalig harte Drogen nachgewiesen werden. Häufigkeit und Höhe des Konsums harter Drogen oder die Teilnahme am Straßenverkehr im berauschten Zustand spielen dafür keine Rolle.