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Allerheiligen 2024: Welche Dinge am stillen Feiertag verboten sind


Autor: Lea Mitulla, Redaktion

Deutschland, Freitag, 01. November 2024

Heute ist Allerheiligen. In welchen Bundesländern ist das ein Feiertag und was ist der Unterschied zwischen Allerheiligen, Allerseelen und dem Volkstrauertag?
So friedlich sieht es am Friedhof Poblenou in Barcelona aus: Sonnenstrahlen dringen durch die Bäume und erhellen die Gräber - passend zu Allerheiligen, dem katholischen Feiertag, der dem Gedenken an die Verstorbenen gewidmet ist.


Allerheiligen ist in katholisch geprägten deutschen Bundesländern ein Feiertag. Das heißt: In Bayern, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz sowie im Saarland ist der 1. November alljährlich ein gesetzlicher Feiertag. Wer dort lebt, darf sich über einen arbeitsfreien Tag freuen. 2024 fällt Allerheiligen auf einen Freitag.

Allerheiligen ist ein stiller Feiertag. Das bedeutet, die folgenden Dinge sind verboten:

  • laute Musik
  • Tanzverbot ab 2 Uhr nachts
  • Geschäfte sind geschlossen; Ausnahmen: Bäckereien, Konditoreien, Blumenläden, Museen, Ausstellungen, Zoos

In Bayern kommt dazu noch das Verbot von Sportveranstaltungen am Vormittag und die öffentliche Aufführung von bestimmten Filmen ist nicht erlaubt. Gut zu wissen: Grund für das Tanzverbot ist, dass solche Unterhaltungsveranstaltungen - wie eben das Tanzen - nicht mit dem Ernst eines stillen Feiertages vereinbar sind. Die Regelung betrifft aber vorwiegend Clubs, Diskotheken und Gaststätten.

Konzerte und andere Musikevents bedürfen immer einer separaten Prüfung. Entsprechen sie dem Charakter eines stillen Feiertages, so können sie ohne Probleme abgehalten und besucht werden. Kabarett-, Zirkus oder andere Vorführungen sind gar nicht von der Regelung betroffen, da explizit von einem "Tanzverbot" die Rede ist. Doch auch hier gibt es zwei Ausnahmen: der Buß- und Bettag und der "höchste Feiertag", Karfreitag

Allerheiligen, Allerseelen, Totensonntag: Das bedeuten die christlichen Feiertage

Als Allerheiligen wird ein vor allem christliches Fest bezeichnet, zu dem "aller Heiligen" gedacht werden soll. Was es bedarf, um als "heilig" bezeichnet zu werden, erklärt der Theologe Ulrich Lüke gegenüber Katholisch.de: Demnach werden "die, welche dem Vorbild Christi besonders gefolgt sind und durch das Vergießen ihres Blutes (Märtyrer) oder durch heroische Tugendübung (Bekenner) ein hervorragendes Zeugnis für das Himmelreich abgelegt haben", als "Heilige" bezeichnet.

So wird Allerheiligen auch als das Fest "aller der in Christus Vollendeten" bezeichnet und wurde zunächst am ersten Sonntag nach Pfingsten gefeiert. Papst Gregor IV verlegte den Feiertag erst im 8. Jahrhundert auf den 1. November. Damit hatte der Gedenktag weniger Bezug zum Osterfest und soll stattdessen im Herbst mit der Vergänglichkeit der Natur in Verbindung stehen.

Heute gilt Allerheiligen in der breiten Bevölkerung eher als Gedenktag für alle Toten. Früher war die Trennung zwischen Allerheiligen und Allerseelen, am 2. November, dagegen deutlicher: Wer nicht als "heilig" galt, kam dem Glauben zufolge erst ins Fegefeuer zur Läuterung, bevor man in den Himmel aufsteigen durfte. An Allerseelen wurde demnach den Toten im Fegefeuer gedacht. Heutzutage spielt Allerseelen jedoch eine untergeordnete Rolle. Der Feiertag existiert weiterhin im liturgischen Kalender, wird aber ohne Prozession und große Gottesdienste gefeiert. Stattdessen finden in vielen Gemeinden kleinere Andachten und Rosenkränze statt.

November galt historisch gesehen als Trauermonat. Neben Allerheiligen und Allerseelen fallen auch der Volkstrauertag (dieses Jahr am 17. November) und der Totensonntag (dieses Jahr am 24. November) in diese Zeit. Am Volkstrauertag wird den Kriegsopfern gedacht und stammt aus der Zeit nach dem Ersten Weltkrieg. Der Tag soll zudem ein Symbol für Frieden und Versöhnung sein und ist damit eher ein politischer Gedenktag als ein kirchlicher. Der Totensonntag dagegen steht für das Ende des Kirchenjahres, sowohl im katholischen als auch im evangelischen Glauben. Er ist immer am letzten Sonntag vor dem ersten Advent.

Umfrage: November als Trauermonat verliert an Bedeutung

In der heutigen Zeit hat der November seine Bedeutung als traditioneller Trauermonat des Jahres weitestgehend verloren. Das zeigt eine repräsentative Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov im Auftrag der Deutschen Presse-Agentur, die am 31. Oktober 2022 veröffentlicht wurde. Demnach antworteten 60 Prozent der Befragten, dass sie persönlich weder Allerheiligen (1.11.) noch den Volkstrauertag (dieses Jahr am 17.11.) noch den Totensonntag (2024 am 24.11.) begehen, indem sie zum Beispiel einen Friedhofsbesuch machen oder den Verstorbenen gedenken. Ein Drittel sagte dagegen, dass sie mindestens einen der Tage begehen. Der Rest machte keine Angabe.

In Westdeutschland verneinten mit 61 Prozent deutlich mehr die Frage, ob sie einen der Gedenktage begehen, als im Osten (56 Prozent). Mit Blick auf die Glaubenszugehörigkeit waren Katholiken, deren traditioneller Totengedenktag Allerheiligen ist, mit Abstand die größten Befürworter des Brauchs, sich im November besonders an Gestorbene zu erinnern. In den katholisch geprägten Bundesländern Bayern, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Saarland ist Allerheiligen ein Feiertag. Auch in anderen Ländern mit katholischer Tradition ist der 1. November ein Feiertag. Darunter befinden sich Österreich, Italien, Polen, Frankreich, Portugal und Spanien.

An der Online-Umfrage der YouGov Deutschland GmbH nahmen zwischen dem 17. und 19. Oktober 2022 2040 Personen teil. Die Ergebnisse wurden gewichtet und sind repräsentativ für die Bevölkerung in Deutschland ab 18 Jahren. Methodik-Hinweis: Frage - Mit Feiertagen wie Allerheiligen, Totensonntag und Volkstrauertag gilt der November als der Trauermonat des Jahres. Begehen Sie persönlich einen dieser Feiertage oder mehrere dieser Tage, beispielsweise mit einem Besuch auf dem Friedhof oder einem besonderen Gedenken an Verstorbene? Antwortmöglichkeiten: Ja, nein, weiß nicht.

 

Gesetzesänderung zu den "stillen Tagen" abgelehnt

Eine klare Mehrheit im bayerischen Landtag steht zum Tanzverbot an den sogenannten stillen Tagen. Neben den Grünen sprach sich 2021 nur die FDP für eine Aufhebung der Regel aus. Zu den Stillen Tagen zählen Aschermittwoch, Gründonnerstag, Karfreitag, Karsamstag, Allerheiligen, Volkstrauertag, Totensonntag, Buß- und Bettag sowie Heiligabend. Laut bayerischen Feiertagsgesetz sind "öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen mit fröhlichem Charakter" an diesen Tagen in der Regel zwischen 2.00 und 24.00 Uhr untersagt. 

Das Tanzverbot sei nicht mehr zeitgemäß, argumentierten die Grünen unter anderem. Es sei nicht nachvollziehbar, warum man sich öffentlich beim politischen Aschermittwoch der CSU betrinken dürfe, es aber ein Tanzverbot gebe. FDP-Fraktionschef Martin Hagen argumentierte, man verbiete ja auch niemandem, die stillen Tage in stiller Einkehr zu verbringen. Es sei nicht Aufgabe des Staates, den Menschen vorzuschreiben, wie sie die Tage verbringen sollen - so lange niemand anderes gestört werde.

Die Regierungsfraktionen CSU und Freie Wähler, aber auch SPD und AfD lehnten den Grünen-Vorstoß in der ersten Lesung des Gesetzentwurfs ab. Dieser sei nicht erforderlich und nicht zeitgemäß. Es gehe auch nur um neun Tage - an den 356 anderen Tagen im Jahr könne man ungehindert ausgehen und feiern. lm/red/mit dpa

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