Angehörigenpflege: Diese zwei Geldleistungen vom Staat lassen sich viele entgehen
Autor: Evelyn Isaak
Deutschland, Montag, 03. Februar 2025
Das Pflegen der Angehörigen ist keine leichte Aufgabe. Zur finanziellen Unterstützung wird unter bestimmten Voraussetzungen ein Pflegegeld bereitgestellt.
- Was ist das Pflegegeld?
- Voraussetzungen
- Höhe des Pflegegeldes
- Entlastungsbeitrag und Umwandlungsanspruch
- Fazit
Entscheidest du dich dafür, einen Angehörigen zu pflegen, geht damit eine gewisse Verantwortung und Belastung einher. Wie viel finanzielle Unterstützung du erhältst und wonach sich die Höhe des Pflegegeldes richtet, ist im Voraus wichtig zu wissen.
Voraussetzungen für das Pflegegeld
Grundsätzlich steht Pflegebedürftigen die Entscheidung offen, wie und von wem sie gepflegt werden möchten. Entscheiden sich Betroffene dafür, von Freunden, Angehörigen oder anderen ehrenamtlich tätigen Personen versorgt zu werden, wird dies von der Pflegeversicherung ebenso unterstützt, als wenn sie sich für einen ambulanten Pflegedienst entscheiden. Sowohl gesetzliche als auch private Pflegekassen gewähren den Anspruch auf Pflegegeld.
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Damit du Pflegegeld erhältst, müssen zwei Voraussetzungen erfüllt werden. Zunächst muss die häusliche Pflege sichergestellt werden, beispielsweise durch eine*n Angehörige*n oder eine andere ehrenamtliche Pflegeperson. Des Weiteren muss mindestens Pflegegrad 2 vorliegen.
Sind beide Voraussetzungen erfüllt, erhält die pflegebedürftige Person von der Pflegekasse das Pflegegeld. Im Anschluss darf er oder sie selbst entscheiden, ob er oder sie das Pflegegeld an die versorgende Person weitergeben möchte oder anders darüber verfügen möchte. Oftmals wird das Pflegegeld jedoch als Anerkennung an die betreuende Person weitergegeben.
Höhe des Pflegegeldes und Sonderfälle
Bei dem Pflegegeld handelt es sich um eine monatliche Leistung, welche nach Grad der Pflegebedürftigkeit gestaffelt ist. Die Beiträge wurden zuletzt zum 1. Januar 2025 angehoben:
- Pflegegrad 1: 0 Euro monatlich
- Pflegegrad 2: 347 Euro monatlich
- Pflegegrad 3: 599 Euro monatlich
- Pflegegrad 4: 800 Euro monatlich
- Pflegegrad 5: 990 Euro monatlich