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Angehörigenpflege: Diese zwei Geldleistungen vom Staat lassen sich viele entgehen


Autor: Evelyn Isaak

Deutschland, Montag, 03. Februar 2025

Das Pflegen der Angehörigen ist keine leichte Aufgabe. Zur finanziellen Unterstützung wird unter bestimmten Voraussetzungen ein Pflegegeld bereitgestellt.
Der Entlastungsbetrag und der Umwandlungsanspruch sind vielen nicht bekannt.


  • Was ist das Pflegegeld?
  • Voraussetzungen
  • Höhe des Pflegegeldes
  • Entlastungsbeitrag und Umwandlungsanspruch
  • Fazit

Entscheidest du dich dafür, einen Angehörigen zu pflegen, geht damit eine gewisse Verantwortung und Belastung einher. Wie viel finanzielle Unterstützung du erhältst und wonach sich die Höhe des Pflegegeldes richtet, ist im Voraus wichtig zu wissen.

Voraussetzungen für das Pflegegeld

Grundsätzlich steht Pflegebedürftigen die Entscheidung offen, wie und von wem sie gepflegt werden möchten. Entscheiden sich Betroffene dafür, von Freunden, Angehörigen oder anderen ehrenamtlich tätigen Personen versorgt zu werden, wird dies von der Pflegeversicherung ebenso unterstützt, als wenn sie sich für einen ambulanten Pflegedienst entscheiden. Sowohl gesetzliche als auch private Pflegekassen gewähren den Anspruch auf Pflegegeld.

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Damit du Pflegegeld erhältst, müssen zwei Voraussetzungen erfüllt werden. Zunächst muss die häusliche Pflege sichergestellt werden, beispielsweise durch eine*n Angehörige*n oder eine andere ehrenamtliche Pflegeperson. Des Weiteren muss mindestens Pflegegrad 2 vorliegen.

Sind beide Voraussetzungen erfüllt, erhält die pflegebedürftige Person von der Pflegekasse das Pflegegeld. Im Anschluss darf er oder sie selbst entscheiden, ob er oder sie das Pflegegeld an die versorgende Person weitergeben möchte oder anders darüber verfügen möchte. Oftmals wird das Pflegegeld jedoch als Anerkennung an die betreuende Person weitergegeben.

Höhe des Pflegegeldes und Sonderfälle

Bei dem Pflegegeld handelt es sich um eine monatliche Leistung, welche nach Grad der Pflegebedürftigkeit gestaffelt ist. Die Beiträge wurden zuletzt zum 1. Januar 2025 angehoben:

  • Pflegegrad 1: 0 Euro monatlich
  • Pflegegrad 2: 347 Euro monatlich
  • Pflegegrad 3: 599 Euro monatlich
  • Pflegegrad 4: 800 Euro monatlich
  • Pflegegrad 5: 990 Euro monatlich

Ein sogenanntes anteiliges Pflegegeld erhalten Betroffene dann, wenn ein Teil der Grundpflege von professionellen Pflegekräften eines ambulanten Pflegedienstes übernommen wird. Dies kann dann der Fall sein, wenn Angehörige beziehungsweise andere pflegende Personen nicht alle Aufgaben selbst erfüllen können oder ihnen die Zeit dafür fehlt. Das Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz geregelt sieht auch vor, dass die Beträge je nach Pflegegrad zum Januar 2028 noch einmal steigen sollen, wie der MDR berichtet.

Nur die Hälfte des bisher bezogenen Pflegegeldes erhalten pflegebedürftige Menschen dann, wenn sie eine Kurzzeitpflege oder Verhinderungspflege erhalten. Die Fortzahlung des halben Pflegegeldes gilt für maximal sechs Wochen pro Kalenderjahr. Ab Juli werden die Leistungen der Verhinderungspflege und der Kurzzeitpflege zu einem gemeinsamen Jahresbetrag zusammengefasst, wie die Verbraucherzentrale berichtet - maximal 3.539 Euro je Kalenderjahr. 

Entlastungsbeitrag und Umwandlungsanspruch

Pflegebedürftige, die zu Hause betreut werden, haben Anspruch auf einen monatlichen Entlastungsbetrag von bis zu 125 Euro, also maximal 1.500 Euro jährlich. Dieser Betrag kann für qualitätsgesicherte Dienstleistungen verwendet werden, die pflegende Angehörige entlasten und die Selbstständigkeit der Pflegebedürftigen fördern. Nicht verbrauchte Beträge können laut Bundesgesundheitsministerium  in die folgenden Monate übertragen werden und bis zum Ende des nächsten Kalenderhalbjahres genutzt werden.

Der Entlastungsbetrag kann für verschiedene Leistungen eingesetzt werden, darunter Tages- oder Nachtpflege, Kurzzeitpflege, zugelassene Pflegedienste und nach Landesrecht anerkannte Unterstützungsangebote im Alltag. Besonders Pflegebedürftige des Pflegegrades 1 können den Betrag auch für körperbezogene Pflegemaßnahmen nutzen. Die Erstattung der Kosten erfolgt durch Einreichung von Belegen bei der Pflegekasse oder dem Versicherungsunternehmen.

Zusätzlich gibt es für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 die Möglichkeit, bis zu 40 Prozent des Leistungsbetrags für ambulante Pflegesachleistungen in Kostenerstattungen für anerkannte Unterstützungsangebote im Alltag umzuwandeln, so das Ministerium. Diese Umwandlung ermöglicht es, den Entlastungsbetrag und den Umwandlungsanspruch unabhängig voneinander zu nutzen. Ein Versorgungsplan kann helfen, den Überblick über die verfügbaren Leistungen zu behalten.

Fazit

Unter bestimmten Voraussetzungen haben pflegebedürftige Personen ein Recht auf Pflegegeld. Dieses wird sowohl von den gesetzlichen als auch von den privaten Pflegekassen gezahlt. Je nach Pflegegrad erhalten pflegebedürftige Personen einen anderen monatlichen Betrag, über den sie frei verfügen können, der aber oft als finanzielle Entlohnung für pflegende Angehörige verwendet wird. Viele fragen sich auch, ob ausländische Pflegekräfte günstiger sind als ein Heimplatz - wir haben nachgerechnet.