Für Kinder über 13 sind Arbeiten, die länger als 2 Stunden am Tag beanspruchen, verboten. Stimmst du als Elternteil dem Job nicht zu, darf die Tätigkeit von dem Kind nicht ausgeübt werden. Auch hier gilt: Die Arbeit sollte leicht sein. Gesundheitsschädigende oder gefährliche Jobs sind tabu.
Babysitten als beliebter Ferienjob
Einer der wohl bekanntesten Schülerjobs ist wohl das Babysitten. Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz darf es bereits ab einem Alter von 13 Jahren ausgeübt werden dürfen. Typische Aufgaben für dein Kind als Babysitter*in könnten sein, mit dem anderen Kind zu spielen, mit ihm spazieren zu gehen oder es nachmittags zu beaufsichtigen. Eine wichtige Voraussetzung für das Babysitten ist, dass dein Kind und jenes, das es beaufsichtigen soll, sich gut verstehen.
Möchte dein Kind als Babysitter*in arbeiten, sollte es empathiefähig, feinfühlig, geduldig und verantwortungsbewusst sein. Es sollte zudem ruhig bleiben können und schnell reagieren können, wenn einmal etwas Unerwartetes passiert. Insbesondere bei kleineren Kindern kann es immer einmal passieren, dass es sich beispielsweise beim Spiel verletzt oder etwas anderes Unvorhergesehenes geschieht. Wichtig ist eine offene Kommunikation zwischen dem Babysitter und den Eltern. Hat dein Kind Fragen, sollte es diese unbedingt vor Antritt des Jobs stellen.
Oft finden sich in der Nachbarschaft Eltern, die einen Babysitter oder eine Babysitterin für ihr Kind suchen. Vielleicht kennst du als Elternteil ja auch andere Eltern, die kleinere Kinder haben und jemanden für deren Aufsicht suchen. Alternativ kann dein Kind ein Inserat in der örtlichen Zeitung und/oder dem Gemeindeblatt einstellen. In Schulen, im Mütterzentrum oder bei Kindergärten kann dein Kind überdies Aushänge machen. Auf Babysitter-Börsen kann dein Kind zudem online nach Familien in der Nähe schauen, die einen Babysitter oder eine Babysitterin benötigen. Ist dein Kind zwischen 13 und 15 Jahre alt, darf es zwischen 08:00 und 18:00 Uhr Babysitten. Ab einem Alter von 15 Jahren ist das Babysitten bis 20 Uhr gesetzlich erlaubt.
Möglichkeiten zur Aufbesserung des Taschengeldes
Einen Ferienjob zu bekommen, kann deinem Kind über verschiedene Wege gelingen. So hast vielleicht sogar du als Elternteil eine leichte Arbeit für dein Kind. Darüber hinaus kann man die Nachbar*innen fragen, Aushänge in der Nachbarschaft oder im Supermarkt machen und die Kleinanzeigen in der Zeitung lesen. Gibt es einen landwirtschaftlichen Betrieb in deiner Nähe, könnte dein Kind auch hier seine Hilfe anbieten. Zuletzt findest du per Internetrecherche oft Angebote für Jobs, die dein Kind in den Ferien machen könnte. Vielleicht hat dein Kind ja spezielle Talente oder Interessen, die es in einem Job nutzen könnte? Nachbarschaftshilfen fallen unter leichte Tätigkeiten, die bereits Kinder ab 13 Jahren zur Aufbesserung des Taschengeldes tun dürfen. So könnten sie beispielsweise für die Nachbarn einkaufen, den Rasen mähen oder Unkraut jäten. Ist dein Kind sehr tierfreundlich, könnte es anbieten, die Tiere von Nachbar*innen zu beaufsichtigen.
Ab einem Alter von 15 Jahren stehen deinem Kind grundsätzlich mehr Möglichkeiten offen, um Geld in den Ferien zu verdienen. Mögliche Ferienjobs könnten sein:
- Kellner*in
- Verkäufer*in im Einzelhandel, wie beispielsweise einer Bäckerei, einer Drogerie oder einem Eisladen
- Erntehelfer*in
- Regalauffüller*in
- Inventurhilfe, zum Beispiel in Supermärkten
- Promotion, sprich das Verteilen von Flyern oder Prospekten
- Lieferjobs
- Produktionshelfer*in
Oft kann ein Job über Aushänge gefunden werden. Alternativ kannst du dich auf Onlineportalen wie StepStone nach Jobs für dein Kind umsehen. Es lohnt sich allerdings auch, Unternehmen oder Geschäfte in der Nähe anzusprechen. Viele Arbeitgeber*innen suchen insbesondere in den Ferien nach Hilfen, da die Angestellten im Sommer Urlaub nehmen. Bist du in den sozialen Netzwerken unterwegs, kannst du auch hier immer wieder nach Angeboten schauen.
Versicherung, Steuern und Bezahlung
Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn liegt derzeit bei 12 Euro pro Stunde. Da er aber nur für Arbeitnehmer*innen über 18 gilt, haben Kinder und Jugendliche, die ihr Taschengeld durch einen leichten Job aufbessern wollen, keinen Anspruch auf den Mindestlohn. Dennoch sollten Minderjährige fair bezahlt werden. Die DGB-Jugend rät dazu, immer einen Arbeitsvertrag abzuschließen. In diesem sollte klar geregelt werden, welche Aufgaben das Kind hat, wie die Arbeitszeiten aussehen und wie hoch der Lohn ist.
Während eines Ferienjobs sind Jugendliche bei der Unfallversicherung des Arbeitgebers versichert. Diesen Schutz haben sie ab dem ersten bis zum letzten Arbeitstag. Der Unfallschutz gilt auch für den Weg zur Arbeit und zurück nach Hause. Minderjährige sind darüber hinaus in der Regel bei deiner Haftpflicht mitversichert. In manchen Fällen reicht diese allerdings nicht aus. Es ist wichtig, dass du dir als Elternteil bestätigen lässt, dass die Haftpflicht auch für Versicherungsfälle im Beschäftigungsverhältnis deines Kindes gilt. Die Bestätigung sollte bestenfalls schriftlich erfolgen.
Verdienen Jugendliche bei ihrem Ferienjob weniger als 520 Euro, fällt dieser unter die sogenannten Minijobs und ist damit steuerfrei. Verdient der oder die Jugendliche allerdings mehr als das durchschnittliche steuerfreie Einkommen von aktuell 909 Euro, muss dieses versteuert werden. Die gezahlten Steuern können auf Antrag wieder erstattet werden. Um den entsprechenden Antrag beim Finanzamt stellen zu können, muss der oder die Jugendliche beim Arbeitgeber die elektronische Lohnsteuerkarte angeben. Diese erhältst du beim Finanzamt.
Fazit: Ferienarbeit in Maßen
Kinder dürfen ab 13 Jahren leichten Arbeiten nachgehen; sowohl in den Ferien, als auch während der Schulzeit. Einen richtigen Ferienjob, bei dem sie 8 Stunden am Tag arbeiten, dürfen Jugendliche erst ab 15 Jahren annehmen – für maximal 4 Wochen am Stück. Als Elternteil solltest du immer darauf achten, dass die Ferienzeit deinem Kind dennoch zur Erholung dient. Merkst du, dass es von dem Job überanstrengt ist, solltest du mit ihm offen über das Reduzieren oder auch Einstellen der Tätigkeit sprechen.