Kind krank und älter als 12 Jahre: Diese Rechte haben berufstätige Eltern

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Bei Kindern über 12 Jahren stehen dir rechtlich keine Kinderkrankheitstage zu.
Bei Kindern über 12 Jahren stehen dir rechtlich keine Kinderkrankheitstage zu.
Bild: Pexels/MART PRODUCTION
Kranke Kinder: Das sieht das Gesetz vor
Kranke Kinder: Das sieht das Gesetz vor
 

Ist dein Kind krank, möchtest du als berufstätiger Elternteil natürlich am liebsten bei ihm zu Hause bleiben. Doch welche Rechte haben Eltern überhaupt, wenn das Kind älter als 12 Jahre alt ist?

  • Welche Regelungen gelten bei Kindern unter 12 Jahren?
  • Wie sieht es bei älteren Kindern aus?
  • Welche Betreuungsmöglichkeiten gibt es?

Egal ob Fieber, Husten oder eine Magen-Darm-Erkrankung: Jedes Kind kann einmal krank werden. Als Elternteil möchtest du in dem Fall sicher am liebsten für dein Kind da sein und es pflegen. Während die Regelungen bei kleineren Kindern eindeutig sind, ist das bei über 12-Jährigen anders. Welche Rechte hast du in dem Fall als berufstätiges Elternteil?

Kranke Kinder: Das sieht das Gesetz vor

Hast du ein Kind unter 12 Jahren und bist berufstätig, gibt es klare Regelungen. Als gesetzlich Krankenversicherte*r hast du im Jahr 2023 einen Anspruch auf 15 Tage Kinderkrankengeld pro Elternteil. Als Alleinerziehende*r kannst du pro Kalenderjahr 60 Tage für die Pflege eines kranken Kindes freigestellt werden. Haben du und dein*e Partner*in mehrere Kinder, erhöht sich die Anzahl der möglichen Freistellungstage auf maximal 65 beziehungsweise 130 für Alleinerziehende. Für den Zeitraum hast du ebenfalls Anspruch auf Krankengeld. Früher waren es 10 Tage pro Elternteil. Die Anzahl der Kinderkrankentage wurde zu Pandemie-Zeiten allerdings in einer Sonderregelung erhöht. 2023 gilt die Regelung der zusätzlichen Kinderkrankentage weiterhin.

Wenn du die Kinderkrankentage in Anspruch nehmen willst, ist es gut, wenn du möglichst am ersten Tag bereits durch ein ärztliches Attest nachweisen kannst, dass dein Kind krank ist. Zudem solltest du so schnell wie möglich deine*n Arbeitgeber*in über die Situation informieren.

Ist dein Kind bereits über 12 Jahre alt, gilt rechtlich gesehen: Eine Betreuung im Krankheitsfall ist nicht mehr notwendig. Für dich als Elternteil ist dies in der Praxis nicht immer einfach, denn vielleicht willst du auch ein 13-jähriges Kind nicht mit einer Magen-Darm-Erkrankung alleine zu Hause lassen. Aus dem Grund hast du natürlich dennoch das Anrecht darauf, zu Hause zu bleiben, wenn dein über 12-jähriges Kind krank ist und niemand sonst aufpassen kann.

Regelungen für Kinder über 12

Entscheidest du dich, bei deinem über 12-jährigen kranken Kind zu bleiben, hast du rechtlich gesehen keinen Anspruch auf Kinderkrankheitstage. Du hast jedoch immer die Möglichkeit, Urlaub zu nehmen, Überstunden abzubauen oder unbezahlt zu Hause zu bleiben. Eine Ausnahme gilt für Kinder, welche eine Behinderung haben und auf deine Hilfe angewiesen sind. Für diesen Fall gibt es keine Altersgrenze.

Teilweise können im Arbeitsvertrag Einzelregelungen zu den Krankheitstagen bei Kindern vorgesehen sein. Am besten schaust du immer, was nach deinem eigenen Arbeitsvertrag vorgesehen ist. So kann es beispielsweise sein, dass dein*e Arbeitgeber*in es dir im Krankheitsfall deines Kindes ermöglicht, im Homeoffice zu arbeiten.

Bereits im April 2018 gab es erste Bestrebungen von Mitgliedern des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestags für eine Anhebung der Altersgrenze für das Kinderpflegekrankengeld. Bis heute hat der Bundestag jedoch noch nichts verändert.

Die Betreuung des Kindes absichern

Ist es dir aus irgendeinem Grund nicht möglich, von der Arbeit zu Hause zu bleiben, könntest du zunächst Nachbar*innen, Verwandte oder Bekannte um Hilfe bitten. Vielleicht bietet sich ja jemand an, der oder die während deiner Arbeitszeit auf deinen Schützling aufpassen kann.

In größeren Städten gibt es zudem in der Regel Notfallpflege-Angebote, die du für dein Kind in Anspruch nehmen kannst. Unter anderem in München, Hamburg, Köln oder Berlin gibt es diese Möglichkeit. Entsprechende Angebote in deiner Nähe kannst du beispielsweise über den Notmütterdienst Familien- und Seniorenhilfe e.V. finden. Darüber hinaus könntest du dich informieren, ob es in deiner Nähe einen Ortsverband des Kinderschutzbundes gibt, welcher eine Notfallbetreuung anbietet.

"Einfach zu Hause bleiben" solltest du am besten nicht. Wird dein Kind krank, ist es ratsam, zunächst nach einer Betreuungsmöglichkeit zu suchen. Kannst du keine Alternative finden, solltest du schnellstmöglich deine*n Arbeitgeber*in kontaktieren und deine Situation erklären. Bleibst du ohne Absprache von der Arbeit fern, wird dies als unentschuldigtes Fehlen verzeichnet. Im schlimmsten Fall droht dir eine Abmahnung bis hin zu einer fristlosen Kündigung.

Fazit

Ist dein Kind über 12 Jahre alt, stehen dir seitens des Gesetzgebers weder Kinderkrankheitstage noch Kinderkrankengeld zu. Findest du keine alternative Betreuung für dein krankes Kind, solltest du dein Fernbleiben von der Arbeit in jedem Fall mit deinem*r Arbeitgeber*in absprechen. Oftmals sieht der Arbeitsvertrag konkrete Regelungen für solche Fälle vor, wie beispielsweise eine Homeoffice-Möglichkeit für den Zeitraum der Erkrankung.