Wie überhole ich einen Bus richtig? Fränkische Polizei klärt auf

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Wann darf ich einen Bus überholen? Fränkische Polizei klärt auf
Darf ich als Autofahrer einen Bus an einer Haltestelle überholen? Die fränkische Polizei klärt auf. Symbolfoto: Klaus/Adobe Stock
Wann darf ich einen Bus überholen? Fränkische Polizei klärt auf

Es ist eine alltägliche Situation im Straßenverkehr: Du bist hinter einem Bus und möchtest diesen überholen. Ob du das überhaupt darfst und wie du dich an Bushaltestellen richtig verhältst, erfährst du hier.

  • Bus überholen: Das gilt es zu beachten
  • So verhältst du dich an Bushaltestellen richtig
  • Diese Signale musst du im Blick behalten

An Bushaltestellen kommt es schnell und oft zu Gefahrensituationen. Insbesondere in der Nähe von Schulen ist für Verkehrsteilnehmer oberste Vorsicht geboten. Wie du dich richtig verhältst und ob du einen Bus im Haltebereich überholen darfst, erklärt die Polizei Oberfranken in einem kurzen Video. 

So verhältst du dich, wenn du hinter einem Bus mit Warnblinker stehst

Situation 1: Du fährst hinter einem Bus, der sich einer Haltestelle nähert und Warnblinker einschaltet. In diesem Fall gilt ganz klar "absolutes Überholverbot", erklärt die Polizei Oberfranken in einem Video auf Facebook. Das Überholen des Busses ist in einer solchen Ausgangslage unter keinen Umständen gestattet. 

Situation 2: Der Bus steht bereits an einer Haltestelle - mit eingeschaltetem Warnblinker. Diesmal darfst du den Bus überholen, wenn es die Verkehrslage erlaubt. Allerdings darfst du dabei nur in Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren - keinesfalls schneller. Wichtiger Hinweis: "Das ganze gilt auch für den Gegenverkehr", mahnt die Polizei. 

Somit schützt du sämtliche Fahrgäste, die aus dem Bus aussteigen - oder noch schnell einsteigen wollen. Das Fahren in Schrittgeschwindigkeit sorgt dafür, dass du im Falle einer Gefahrensituation noch rechtzeitig reagieren kannst. 

Bus ohne Warnblinker an der Haltestelle: Das ist erlaubt

Situation 3: Ein Bus steht ohne eingeschalteten Warnblinker an einer Haltestelle. Bei dieser Ausgangsposition darfst du "vorsichtig vorbeifahren". Schrittgeschwindigkeit ist nicht vorgeschrieben, allerdings solltest du auch nicht rasen. Der Schutz der Fahrgäste steht "an erster Stelle". 

Unter "Schrittgeschwindigkeit" versteht die Polizei übrigens ein Tempo von vier bis sieben km/h. Allerdings gibt es unterschiedliche Urteile bei der Rechtssprechung, die absolute Höchstgeschwindigkeit liegt deshalb bei zehn km/h. "Alles darüber ist eindeutig zu schnell".