Ob die Aufsichtsperson haftet, wird individuell entschieden: Nicht jedes Kind benötigt, je nach Lebensalter, Entwicklungsstand und bisherigem Verhalten, dasselbe Maß an Aufsicht. Um zu beweisen, dass eine Verletzung der Aufsichtspflicht nicht vorlag, muss jedoch darüber ein handfester Nachweis erbracht werden; dementsprechend entscheidet der Individualfall darüber, ob die Aufsichtsperson haftet oder nicht. Eine Aufsichtspflichtverletzung liegt in der Regel nicht vor, wenn das Kind den Weg bereits kennt und eingeübt hat. In diesen Spezialfall fällt zum Beispiel der Schulweg.
Passiert ein Unfall an einer Bushaltestelle vor der Schule, müssen Kinder bereits ab sieben Jahren Haftung übernehmen: Der Schulbus ist verpflichtet, vor der Schule bereits Schrittgeschwindigkeit zu fahren. Drängeln Kinder und schubsen sich, steigt die Gefahr eines Unfalls; folglich müssen die Kinder auch schon ab sieben Jahren mithaften.
Maßnahmen für Autofahrer*innen und Aufsichtspersonen
Bist du als Autofahrer*in unterwegs, ist die Gefahr, dass ein Unfall passiert, vor Kindergärten oder Schulen besonders hoch. Hier solltest du unbedingt darauf achten, sehr langsam und in einzelnen Fällen sogar in Schrittgeschwindigkeit zu fahren: Besonders Kinder in einem Alter zwischen sieben und zehn Jahren handeln oft nicht mit besonderer Vorsicht. Das Verhalten ist also nicht immer vorhersehbar. Ist das Kind jedoch bereits älter als zehn, haftet es mit.
Erkennst du spielende Kinder auf der Straße, solltest du besonders vorsichtig sein: Oftmals sind Kinder so sehr in das Spiel vertieft, dass sie die Umgebung um sich herum kaum noch wahrnehmen. Rollt also beispielsweise ein Ball auf die Straße oder fällt das Modellflugzeug auf die Straße, ist es sehr wahrscheinlich, dass das Kind hinterherläuft, um das Spielzeug wiederzuholen. Ist das Kind älter, ist die Wahrscheinlichkeit geringer, dass das Kind unbedacht auf die Straße läuft; dennoch ist auch hier große Vorsicht geboten.
Grundsätzlich gilt, dass dein Kind gesetzlich nur auf dem direkten Weg zur Schule und zurück über die Krankenkasse unfallversichert ist. Es kann ratsam sein, eine Unfallversicherung sowie eine private Haftpflichtversicherung abzuschließen: So gehst du sicher, dass auch die weiterführenden Kosten für Unfälle, die in der Freizeit oder auf Umwegen passieren, übernommen werden.
Auch als Erzieher*in, Lehrer*in oder andere Aufsichtsperson solltest du immer bedenken, dass ein Kind auch unvorhergesehen handeln könnte. Passe also besonders auf jüngere Kinder auf und kläre sie regelmäßig über die Gefahren des Straßenverkehrs auf.