Die Parkscheibe ist ein ständiger Begleiter im Auto. Doch wer bei der Anwendung trickst, riskiert eine Strafe.
Wer sein Auto parkt, braucht stets eine Parkscheibe zur Hand. Das richtige Einstellen der Parkscheibe ist eigentlich ganz simpel – und führt dennoch oft zu kostspieligen Fehlern. Teuer wird es auch, wenn du die zulässige Parkzeit überschreitest. Darf man in diesem Fall die Parkscheibe einfach weiterdrehen?
Die eindeutige Antwort auf die Frage: Nein, das ist nicht erlaubt. "Das Weiterdrehen der Parkscheibe nach Ende der erlaubten Parkzeit ist verboten", schreibt der ADAC. Wer die Parkzeit überschreitet, riskiert ein Bußgeld. Dieses ist von der Dauer der überschrittenen Zeit abhängig.
Nachträgliches Nachdrehen der Parkscheibe verboten
Wer bis zu 30 Minuten überzieht, muss 20 Euro Strafe zahlen. Bei bis zu 60 Minuten sind es schon 25 Euro. Wer zwei Stunden zu lang parkt, riskiert ein Bußgeld in Höhe von 30 Euro. Drei Stunden zu viel kostet dich 40 Euro.
Parkscheiben - jetzt Angebote ansehen
Generell gilt: Du musst die Parkuhr stets auf die nächste halbe Stunde nach deiner Ankunft einstellen. Wer um 10.15 Uhr parkt, stellt seine Scheibe auf 10.30 Uhr. Parkst du um 10.45 Uhr, drehst du die Scheibe auf 11.00 Uhr. Bei einer fehlerhaft eingestellten Parkuhr droht ein Verwarngeld in Höhe von 20 bis 40 Euro.
Um deine Parkzeit regelkonform zu verlängern, musst du einen neuen Parkvorgang einleiten. Ein einfaches vor- und zurückfahren reicht nicht aus. Stattdessen musst du den Parkplatz verlassen und beispielsweise einmal kurz um den Block fahren. Ist die Stelle danach noch frei, darfst du dein Auto guten Gewissens wieder dort abstellen.
Vorschaubild: © Friso Gentsch/dpa/Symbolbild