Dieses Urteil dürfte bei Mercedes-Benz für wenig Freude gesorgt haben. Der Bundesgerichtshof kippt die sogenannte Kredit-Klausel in zweiter Instanz. Damit darf die Klage auf Schadensersatz bestehen bleiben.
Zuletzt hatten Insider-Aussagen bei Mercedes-Benz für Irritationen gesorgt. Ein Scheitern auf dem so wichtigen Markt in China sei eigentlich nicht mehr zu verhindern, so ließen es die Angaben vermuten. Der Autohersteller hat sich gegenüber unserem Schwesterportal inRLP.de klar dazu geäußert. Und jetzt gibt es für die Verantwortlichen bereits ein weiteres wichtiges Thema. Am Montag, 24. April, hat der Bundesgerichtshof (BGH) ein entscheidendes Urteil gefällt.
Hintergrund dafür war eine besondere Kredit-Klausel, die Mercedes von Schadensersatzzahlungen im Diesel-Skandal befreit hätte. Die Deutsche Presse-Agentur (dpa) schreibt dazu, dass ein Kläger beim Autokauf einen Finanzierungsvertrag unterzeichnet hatte, in dem steht, dass der Darlehensnehmer als Sicherheit unter anderem auch gegenwärtige und zukünftige Ansprüche gegen Daimler an die Bank abtritt - "gleich aus welchem Rechtsgrund".
Kredit-Klausel von Mercedes-Benz laut Gericht unwirksam
In einem ersten Verfahren vor dem Oberlandesgericht (OLG) in Stuttgart, waren die Richter der Ansicht gewesen, dass der Mann deshalb nicht mehr berechtigt sei, Mercedes-Benz wegen angeblich illegaler Abgastechnik auf Schadenersatz zu verklagen. Jetzt folgte vor dem BGH die Wende.
| Unternehmen: |
Mercedes-Benz |
| Hauptsitz: |
Stuttgart |
| Einführungsjahr: |
1926 |
| Dachorganisation: |
Mercedes-Benz Group |
Der Bundesgerichtshof erklärte am Montag laut dpa-Bericht eine entsprechende Klausel in den Darlehensverträgen der Mercedes-Benz Bank für unwirksam. Die Begründung dafür hat demnach aber nichts mit der Diesel-Problematik zu tun, wie die Vorsitzende Richterin Eva Menges bei der Urteilsverkündung in Karlsruhe erläuterte.
Die Klausel in dem Vertrag sei zu weit gefasst und daher insgesamt unwirksam. Damit profitieren davon auch die Diesel-Kläger. In Stuttgart muss nun geklärt werden, ob die Klage inhaltlich berechtigt ist. Weiterhin heißt es zum aktuellen Stand: "Nach den Feststellungen in dem OLG-Urteil findet sich die Klausel "regelmäßig" in den Darlehensbedingungen der Bank. Mercedes-Benz hatte sich dazu nicht äußern wollen."