Geld zurück bei Flugausfall? Das gilt zu Entschädigungen bei Eisregen und Schnee
Autor: Teresa Hirschberg
Deutschland, Mittwoch, 03. April 2024
Das Winterwetter legt aktuell auch den Flugverkehr lahm. Reisende sollten sich genau informieren, ob ihnen eine finanzielle Entschädigung zusteht. Ob es eine Ausgleichszahlung gibt und wie hoch diese ausfällt, entscheidet sich nämlich an Details.
Bei Schneechaos, Gewitter und anderen Unwettern wird oftmals nicht nur Verkehr auf den Straßen und Gleisen lahmgelegt, sondern auch an den Flughäfen steht alles still. Das kann für Reisende zum finanziellen Ärgernis werden, denn ob sie ihr Geld für einen verspäteten oder ausgefallenen Flug zurückbekommen, ist im EU-Recht streng geregelt.
Darin wird zu Flugausfällen wegen schlechten Wetters erklärt: Flugreisende haben in der Regel keinen Anspruch auf Entschädigung. Das wird in der EU-Fluggastrechte-Verordnung damit begründet, dass starke Schneefälle, Eisregen, dichter Nebel, Stürme, Gewitter oder Aschewolken zu "außergewöhnlichen Umständen" zählen, die die Fluggesellschaften nicht beeinflussen können.
Flug fällt wegen Eisregen, Schneechaos oder Sturm aus - in diesen Fällen gibt es Geld zurück
In Artikel 5 heißt es dazu konkret: "Ein ausführendes Luftfahrtunternehmen ist nicht verpflichtet, Ausgleichszahlungen [...] zu leisten, wenn es nachweisen kann, dass die Annullierung auf außergewöhnliche Umstände zurückgeht, die sich auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen worden wären." Es gibt aber auch Ausnahmen, in denen Reisende ihr Geld doch zurückbekommen können:
- Wenn sich die Airline auf schlechtes Wetter als Ausfallgrund beruft, aber andere Flüge trotzdem planmäßig stattfinden, sollte nachgehakt werden.
- Das gilt auch, wenn man bereits rechtzeitig eingecheckt hat, und der Flug erst danach gecancelt wurde.
- Wichtig ist auch, dass der Flug entweder in der EU startet, dabei ist der Sitz der Airline egal. Oder die Landung sowie der Sitz der Airline müssen innerhalb der EU sein, erklärt das Portal "Flightright".
- Findet der Flug statt, aber man erreicht sein Ziel mindestens drei Stunden zu spät, sollte man sich ebenfalls über eine mögliche Entschädigung informieren.
- Noch drei Jahre nach dem Ausfall kann man Ansprüche geltend machen.
Die Fluggesellschaften müssen ihrerseits beweisen, dass eine Annullierung unumgänglich und eine alternative Beförderung nicht möglich war. Reisende gehen zudem auf Nummer sicher, wenn sie sich den Grund schriftlich bestätigen lassen. Bei Verspätungen und Ausfällen stehen den Passagieren zudem Versorgungsleisten am Flughafen zu, wie Essen und Getränke.
Entschädigung für Flugreisende: Danach richtet sich die Summe
Wie hoch die Entschädigung ausfällt, richtet sich nach der Flugdistanz. In der EU-Fluggastrechte-Verordnung wird der Ausgleichsanspruch folgendermaßen aufgedröselt:
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