Bei diesen Straftaten kannst du deinen Führerschein für immer verlieren

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Den Führerschein auf Lebenszeit verlieren - für viele Autofahrer eine Horrorvorstellung. In welchen Fällen und bei welchen Delikten droht die Höchststrafe?

Straftaten im Straßenverkehr ziehen allerlei Konsequenzen nach sich: Bußgelder, Punkte in Flensburg, Fahrverbote. Ein kompletter Führerscheinentzug beschränkt sich dabei meist "nur" auf mehrere Monate – im Extremfall kann er jedoch auch lebenslang entzogen werden.

Dabei handelt es sich um die höchste Strafe im Verkehrsrecht. Sie ist äußerst selten, aber möglich. Wie ist die gesetzliche Lage?

Diese Vergehen kosten dich den Führerschein

Welche Vergehen zum Entzug der Fahrerlaubnis führen, ist im Strafgesetzbuch (StGB), Paragraf 69 a , klar definiert. Wer eine der folgenden Straftaten begeht, ist juristisch "als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen anzusehen":

  • Gefährdung des Straßenverkehrs
  • Illegale Straßenrennen
  • Trunkenheit im Verkehr
  • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, wenn der Täter wissen kann, dass ein Mensch getötet oder schwer verletzt wurde, oder hoher Sachschaden (ab etwa 1500 Euro) entstanden ist.

Das Strafgericht entzieht dann die Fahrerlaubnis und spricht eine Sperrfrist aus. Je nach Schwere der Tat und Vorgeschichte des Täters erstreckt sich der Zeitraum auf sechs Monate bis hin zur Höchstdauer von fünf Jahren. Vornehmlich liegt die Sperrfrist bei neun bis zwölf Monaten. In diesem Zeitraum darf die Fahrerlaubnisbehörde dem Täter keine neue Fahrerlaubnis erteilen.

Fahrerlaubnis für immer weg: In diesen Fällen droht die lebenslange Sperre

Reicht dem Gericht die gesetzliche Höchstfrist von fünf Jahren nicht aus, droht eine lebenslange Sperre. Das kommt vor allem bei körperlicher oder geistiger Fahrunfähigkeit – und ohne Aussicht auf Besserung – des Täters in Betracht.

Auch "charakterliche Mängel" und "schwerstverkehrskriminelles Verhalten" führen laut ADAC zum lebenslangen Führerscheinverlust. Hierzu zählen Personen, die regelmäßig Verkehrsstraftaten begehen und trotz wiederholtem Führerscheinentzug keinerlei Lerneffekt zeigen. Das Gericht entscheidet dann zugunsten der Verkehrssicherheit.

Das Strafgericht prüft auch, ob der Angeklagte Einsicht zeigt und sein Verhalten bessert. Ändern sich die Gesamtumstände, ist eine vorzeitige Aufhebung der lebenslangen Sperre möglich. 

Vorschaubild: © Marijan Murat/dpa