Beifahrer können im Straßenverkehr oft hilfreich sein - aber auch durch ordnungswidriges Verhalten selbst gegen die Verkehrsregeln verstoßen. Was ist als Beifahrer erlaubt und welche Pflichten hat man zu erfüllen? inFranken.de klärt auf.
Viele Autofahrer kennen es: Mit dem richtigen Beifahrer macht die Reise Spaß und man erhält nützliche Unterstützung. Unachtsames Verhalten des Nebenmanns kann sich allerdings auch negativ auf die Fahrweise auswirken.
Wie auf der Internetseite Bussgeldkatalog.net erklärt wird, ist der Beifahrer für sein Handeln verantwortlich und kann für Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) haftbar gemacht werden. Demnach gibt es einige Pflichten, die ein Beifahrer zu erfüllen hat. inFranken.de hat für Sie die wichtigsten Empfehlungen zusammengefasst.
Beifahrer haben Anschnallpflicht
Für alle Insassen eines Fahrzeugs gilt grundsätzlich die Anschnallpflicht. Ist der Beifahrer eine erwachsene Person, trägt er selbst die Verantwortung, falls etwas passiert. Dem Fahrer wird in so einem Fall keine Schuld gegeben - er muss aber dafür sorgen, dass die Sicherheitsgurte funktionieren. Ist der Beifahrer bei einer Polizeikontrolle nicht angeschnallt, muss er ein Verwarnungsgeld in Höhe von 30 Euro zahlen. Anders verhält es sich bei Kindern: Der erwachsene Fahrer trägt hier die Verantwortung dafür, dass die minderjährige Person auf dem Nebensitz angeschnallt ist. Der ADAC warnt übrigens davor, Kinder nicht mit Winterjacke anzuschnallen - mehr dazu lesen Sie hier.
Handyverbot für Beifahrer?
Grundsätzlich gibt es kein Handyverbot für Beifahrer. Es gibt aber Ausnahmen: Fahrlehrer dürfen während einer Fahrstunde ihr Mobiltelefon nicht benutzen, weil sie immer ein wachsames Auge auf ihre unerfahrenen Fahrschüler haben müssen und so im Notfall eingreifen können. Beim Begleiteten Fahren mit minderjährigen Fahranfängern gilt für die Begleitperson kein Handyverbot - es wird jedoch dazu geraten, wenn möglich das Augenmerk auf den Straßenverkehr zu legen, um den Fahranfänger zu unterstützen.
Alkohol- und Drogenkonsum beim Beifahrer teilweise erlaubt
Der Beifahrer darf alkoholisiert sein - wichtig ist, dass der Fahrer nüchtern ist. Es gibt auch keine Promillegrenze für den Mitfahrer. Führt das betrunkene Verhalten allerdings zu einem Unfall, kann der Verantwortliche dafür zur Verantwortung gezogen werden. Auch hier gilt wieder die Sonderregel für Begleitpersonen bei noch nicht volljährigen Fahranfängern: Diese sind dazu verpflichtet, auf Alkohol zu verzichten. Bei Drogenkonsum verhält es sich etwas anders als mit Alkohol. Besteht ein hinreichender Verdacht, muss auch der Beifahrer einen Drogentest machen.
Fahrerflucht, betrunkener Fahrer, oder Fahren ohne Fahrerlaubnis - was droht dem Beifahrer?
Wenn der Beifahrer zu einem Unfall beigetragen hat oder auch vom Ort des Geschehens flieht, macht er sich strafbar. Wenn er aber gänzlich unbeteiligt war und lediglich als Zeuge anzusehen ist, kann ihm strafrechtlich nichts passieren. Steuert der Autofahrer den Wagen ohne Fahrerlaubnis, hängt es davon ab, wem das Auto gehört. Wenn Ihnen das Auto gehört und Sie eine Person ohne Führerschein damit fahren lassen, können Sie dafür belangt werden. Ist der Fahrer hingegen alkoholisiert, kann Ihnen als Beifahrer bei einem Unfall eine Mitschuld zugesprochen werden - je nachdem, wie stark und offensichtlich der Alkoholeinfluss zu erkennen war.