Nicht selten sieht man sie am Straßenrand: rot-weiße Zeichen rund um Straßenlaternen. Was bedeutet der "Laternenring" eigentlich und was müssen Autofahrer hier beachten?
Die rot-weißen Markierungen an Straßenlaternen sind nicht einfach nur irgendwelche "Aufkleber", die man nicht weiter zu beachten braucht. Es handelt sich dabei tatsächlich um eines der ältesten und zugleich am wenigsten bekannten Verkehrszeichen. International ist der "Laternenring" eher unbekannt, aber in Deutschland und Österreich ein offizieller Hinweis - hierzulande lautet der offizielle Name Verkehrszeichen 394.
Das Straßenverkehrszeichen findet sich bereits in der Straßenverkehrsordnung (StVO) von 1937. Mit den Bildern 35 und 36 werden der "Ring für Laternenpfähle" und das "Schild für Laternen an Überspannungen" dargestellt. Der Laternenring zieht sich in der Regel auf einer Höhe von 1,50 Meter bis 1,80 Meter einmal um den Laternenmast von Straßenlaternen.
Das steckt hinter dem Laternenring - und was müssen Autofahrer beachten?
Der Laternenring weist daruf hin, dass die gekennzeichnete Laterne nicht die ganze Nacht über brennt. Wann die Laterne ausgeht, kann im roten Feld in weißer Schrift angezeigt werden - muss es aber nicht. "Das Zeichen kennzeichnet innerhalb geschlossener Ortschaften Laternen, die nicht die ganze Nacht über leuchten. In dem roten Feld kann in weißer Schrift angegeben sein, wann die Laterne erlischt", heißt es dazu konkret unter Punkt 38 in der Anlage 3 des § 42 der Straßenverkehrsordnung (StVO).
Was bedeutet das genau für Autofahrer? In jedem Fall sollte solch ein Hinweis am Laternenpfahl nicht ignoriert werden, wenn man sein Auto in der Nähe parken möchte. Geht die Laterne aus und das geparkte Auto ist unbeleuchtet, könnte es für andere Verkehrsteilnehmer nahezu unsichtbar - und damit zu einer echten Gefahr - werden. Autofahrer sind jedoch verpflichtet, ihre Fahrzeuge sichtbar zu machen. Dafür ist das Stand- oder Parklicht vorgesehen. Wer vergisst, es einzuschalten und dadurch einen Unfall verursacht, muss mit einem Bußgeld von mindestens 20 Euro rechnen.
Die Seite Frag den Fahrlehrer weist außerdem darauf hin, dass Autofahrer innerorts die Seite des Fahrzeugs beleuchten müssen, die der Fahrbahn zugewandt ist. Alternativ zur Parkleuchte kann auch das Standlicht an beiden Seiten sowie dem hinteren Kennzeichen leuchten. Wer bei Dunkelheit außerorts, also außerhalb geschlossener Ortschaften, parkt, muss das Standlicht einschalten.
Zum Laternenring - auch Zeichen 394 genannt - gab es sogar schon einige Gerichtsurteile: So hat das Oberlandesgericht Braunschweig bestätigt, dass Autofahrer darauf vertrauen können, dass die Laterne die ganze Nacht leuchtet, wenn sie nicht mit dem Aufkleber markiert ist. Das Oberlandesgericht Braunschweig urteilte aber auch, dass Autofahrer sich selbstständig darüber informieren müssen, ob die Straßenbeleuchtung die ganze Zeit brennt. Das bayerische oberste Landesgericht hat dagegen versichert, dass eine Laterne nicht ausgeschaltet werden darf, wenn das Zeichen 394 fehlt.
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Na, ist mein vor ein paar Tagen geschriebener Kommentar wieder einmal dem menschlichem Rotstift zum Opfer gefallen?
Keine Ahnung warum, wieso, weshalb ...
Die vorhandenen Kommentare sind immer noch aus dem Jahr 2022. Noch keinem aufgefallen??
L G ...
Lernt man in der Fahrschule
wir brauchen Aufkleber denn bald gehen alle Laternen aus