In vielen Fällen kann der Gutachter auch online tätig sein. Dazu braucht er detaillierte Angaben zum Fahrzeug wie beispielsweise: Fahrzeugtyp, Tag der Erstzulassung und Fahrgestellnummer. Außerdem sind gute Fotos von dem geschädigten Fahrzeug nötig, und zwar von vorne, von hinten, von jeder Seite je eines, eine Detailansicht des Schadens und ein Übersichtsfoto vom Auto. In Zweifelsfällen muss Gutachter den Wagen besichtigen.
Was steht im Kfz-Gutachten?
- Einschätzung des Fahrzeugs: Der Gutachter erfasst alle technischen Daten und Ausstattungsmerkmale, um einen umfassenden Eindruck vom Fahrzeug zu gewinnen.
- Auflistung aller Schäden: Es sind in jedem Fall vorher vorhandene und durch den Unfall neu entstandene Schäden umfassend dokumentiert. In der Regel schießt der Sachverständige zudem Fotos für die Versicherung.
- Einschätzung des Reparaturumfangs: Das Gutachten listet alle notwendigen Reparaturen auf. Dazu gibt der er noch eine Einschätzung für die Dauer des Vorgangs ab. Dies ist vor allem wichtig, wenn zum Beispiel Anspruch auf einen Mietwagen für die Ausfallzeit besteht.
- Wertminderung: Autos, die einen Unfall hatten, sinken im Wert, selbst wenn alle Schäden fachmännisch behoben sind. Hier wird die gesamte Ausstattung des Wagens berücksichtigt, um eine mögliche Wertminderung auch bei unbeschädigten Teilen zu bestimmen.
- Kostenkalkulation: Der Sachverständige gibt eine Einschätzung über die entstehenden Kosten ab. Außerdem berechnet er den aktuellen Wiederbeschaffungswert des Unfallwagens.
- Bewertung: Letztlich erfolgt auch eine Beurteilung, ob es sich um einen wirtschaftlichen Totalschaden handelt.
Die Kosten für den Gutachter hängen von der Schadenshöhe ab. Bei einem Schaden von 1.000 Euro muss der Auftraggeber mit 30 %, also rund 300 Euro, rechnen. Mit zunehmendem Schaden werden die Kosten prozentual geringer. Steigt der Schaden beispielsweise auf 20.000 Euro, betragen die Kosten für den Gutachter nur noch 7,5 %.
Ein Kurzgutachten ist wesentlich günstiger als ein vollwertiges Gutachten und kaum teurer als ein Kostenvoranschlag. Hier musst du mit Kosten zwischen 50 und 100 Euro rechnen.
Wie viel Zeit nach dem Unfall habe ich, um einen Gutachter zu bestellen und den Schaden anzuzeigen?
Für das Kfz-Gutachten selbst gibt es keine direkte Frist, es sollte aber sehr zeitnah passieren. Die Schadensmeldung sollte üblicherweise innerhalb einer Woche geschehen. Bei Personenschaden ist die Kfz-Haftpflichtversicherung innerhalb von 48 Stunden zu informieren.
Wer den Gutachter beauftragt, hängt ganz davon ab, ob der Unfall durch Fremd- oder Eigenverschulden passiert ist und, ob der verunfallte Wagen eine Haftpflicht- oder eine Kaskoversicherung hat. Bei einem Unfall mit Fremdverschulden ist die Sache klar: Für den Geschädigten wird der Sachverständige von der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung beauftragt.
Als Geschädigter hat man aber darüber hinaus das Recht, selbst einen unabhängigen Gutachter hinzuzuziehen. Bei einem Unfall durch Fremdverschulden ist es immer ratsam, einen eigenen Sachverständigen einzuschalten. Denn die Versicherer haben oft Kooperationsverträge mit bestimmten Gutachtern, die dann eher zugunsten der Versicherung entscheiden.
Wie schnell zahlt die Versicherung?
Das ist je nach Versicherung unterschiedlich: Die gegnerische Haftpflichtversicherung zahlt in der Regel innerhalb von vier bis sechs Wochen, nachdem die entsprechende Forderung eingegangen ist. In einem komplexeren Fall oder wenn es gar zu einem Prozess kommt, sind wesentlich längere Zeiten zu erwarten.
In diesen Fällen kann ein Kfz-Gutachten entscheidend sein: Wenn sich beispielsweise bei der Reparatur der Unfallschäden herausstellt, dass mehr gemacht werden muss, als ursprünglich gedacht, kann es zu Problemen kommen. Die Versicherung will oft diesen Reparaturmehraufwand nicht bezahlen. Dann ist es sehr von Vorteil, ein Gutachten zur Hand zu haben.
Ein anderes Beispiel: Der Unfallgegner behauptet, dass nicht alle dokumentierten Schäden aus dem Unfall stammen. In diesen Fällen klärt das Gutachten eines anerkannten Sachverständigen den Sachverhalt.
Kann man das Kfz-Gutachten anzweifeln?
Besteht der Eindruck, dass das Gutachten parteiisch, unvollständig oder unprofessionell erstellt ist, kann es durchaus sein, dass es die Gegenseite nicht akzeptiert. In diesem Fall ergeht dann der Auftrag für ein zweites Gutachten, dass ein Sachverständiger erstellt, den die Gegenseite bestimmt. Sollte sich herausstellen, dass die Zweifel berechtigt sind, braucht die gegnerische Versicherung das Gutachten nicht zu bezahlen.
Zum Weiterlesen: Was sich in 2022 für Autofahrer alles verändert, erfährst du hier.