Führerschein-Umtausch ab 2025: Diese Fristen solltest du kennen
Autor: Werner Diefenthal
Deutschland, Montag, 16. Sept. 2024
Führerscheine im Wandel: Warum der lebenslange Führerschein Geschichte ist und welche Fristen und Regelungen beim Umtausch wichtig sind.
- Umtausch alter Führerscheine: Scheckkartenformat, gestaffelte Fristen
- Neue Regelungen: Gültigkeit 15 Jahre, keine erneute Fahrprüfung
- Änderungen für Fahrer über 50: Schlüsselziffer 79, ärztliche Bescheinigung notwendig
Die Zeiten, in denen man seinen Führerschein ein Leben lang behalten konnte, sind vorbei. Egal, wie alt das Foto darauf war, es gab keine Notwendigkeit, ihn zu erneuern. Heute jedoch sind sowohl die alten "grauen Lappen" als auch die rosa Nachfolgeversionen immer weniger zu sehen, da sie durch Führerscheine im Scheckkartenformat ersetzt werden müssen. Bestimmte Jahrgänge sind zum 19. Januar 2025 an der Reihe. Übrigens: Ab 2024 könnte der SUV-Führerschein kommen.
Fahrerlaubnis läuft ab: Wer muss seinen Führerschein umtauschen?
Vor allem die älteren Semester hatten ihn: den grauen "Lappen". Unhandlich, mit der Zeit unansehnlich und meistens mit einem Bild aus jungen Jahren versehen. Später wurde er Rosa und etwas kleiner, aber auch dieser war in der Dauer unbegrenzt gültig. Inzwischen gibt es ihn nur noch im Scheckkartenformat, mit einem biometrischen Passbild und in der Dauer auf 15 Jahre beschränkt. Nach und nach müssen alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, umgetauscht werden. Als Begründung wird angeführt, dass alle in der EU ausgestellten Führerscheine ein einheitliches und fälschungssicheres Muster aufweisen sollen.
Der Umtausch wird in Deutschland nach gestaffelten Fristen umgesetzt. Damit sollen lange Wartezeiten und eine Überlastung der Behörden vermieden werden. Als letzter Stichtag wurde der 19. Januar 2033 festgelegt, aber je nach Geburts- und Ausstellungsjahr muss der Tausch früher erfolgen. Bei Führerscheinen mit dem Ausstellungsdatum bis zum 31. Januar 1998 ist das Geburtsjahr ausschlaggebend.
- Vor 1953: Umtausch bis 19. Januar 2033
- 1953 bis 1958: Umtausch bis 19. Januar 2022
- 1959 bis 1964: Umtausch bis 19. Januar 2023
- 1965 bis 1970: Umtausch bis 19. Januar 2024
- 1971 oder später: Umtausch bis 19. Januar 2025
Bei einem Ausstellungsdatum ab dem 1. Januar 1999 gilt das Ausstellungsjahr des Führerscheins.
- 1999 bis 2001: Umtausch bis 19. Januar 2026
- 2002 bis 2004: Umtausch bis 19. Januar 2027
- 2005 bis 2007: Umtausch bis 19. Januar 2028
- 2008: Umtausch bis 19. Januar 2029
- 2009: Umtausch bis 19. Januar 2030
- 2010: Umtausch bis 19. Januar 2031
- 2011: Umtausch bis 19. Januar 2032
- 2012 bis 18. Januar 2013: Umtausch bis 19. Januar 2033