Digitale Kfz-Zulassung in Deutschland: Tipps und Voraussetzungen

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Seit September 2023 ist die digitale Kfz-Zulassung in Deutschland möglich. Doch viele Autofahrer kennen diese Möglichkeit noch gar nicht. Wir verraten dir, worauf du achten musst.

  • Digitale Kfz-Zulassung in Deutschland seit September 2023
  • Zugelassen: Privatpersonen, Unternehmen, Autohäuser und Zulassungsdienste
  • Vorläufiger Zulassungsnachweis nach Online-Anmeldung, gültig für zehn Tage
  • Gebühren für Zulassungsvorgänge sinken durch Automatisierung

Im September 2023 hat einige Änderungen gegeben. So können Autos ab jetzt schneller und einfacher an- oder abgemeldet werden. Die letzte Stufe der i-Kfz tritt endlich in Kraft. Autofahrer*innen können ab sofort alle Zulassungsvorgänge online abschließen - und sich den Gang zum Amt sparen.

Die neue digitale Kfz-Zulassung: Wer jetzt online an-, um- und abmelden kann

Wer kann sein Fahrzeug nun online um- oder abmelden? Sowohl Privatpersonen, beruflich selbstständige Personen oder juristische Personen - also Unternehmen - können ihre Fahrzeuge ab sofort online ab- und ummelden.

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Auch Autohäuser und gewerbliche Zulassungsdienste mit mehr als 500 Zulassungsvorgängen im Jahr können den Service nutzen. Diese Vorgänge sind ab sofort im Internet möglich:

  • Anmeldung
  • Abmeldung
  • Wiederzulassung
  • Umschreibung mit oder ohne Halterwechsel
  • Tageszulassung
  • Auswahl von Elektro-, Saison- und Oldtimerkennzeichen

Kann ich nach der Anmeldung sofort losfahren?

Das Bundesverkehrsministerium erklärt auf seiner Webseite zur digitalen Kfz-Zulassung, dass das zugelassene Fahrzeug direkt auf die Straße gehen kann. Im Anschluss an den Online-Zulassungsprozess erhält man einen vorläufigen Zulassungsnachweis als PDF, welcher ausgedruckt für zehn Tage gültig ist. 

Innerhalb dieser Zeit sollten die Plaketten für die Nummernschilder per Post zugeschickt werden. Diese müssen nach dem Erhalt am Fahrzeug angebracht und die Zulassungsbescheinigung Teil 1 muss mitgeführt werden. 

Kennzeichen können außerdem online bei der zuständigen Zulassungsbehörde reserviert werden. Diese müssen dann bei einem entsprechenden Dienstleister geprägt werden.

Welche Voraussetzungen gibt es und ändern sich die Gebühren?

Zur Identifizierung benötigen Nutzer einen Personalausweis mit freigeschalteter Onlinefunktion, einen elektronischen Aufenthaltstitel oder einen BundID mit Elster-Zertifikat. Unternehmen brauchen ein Unternehmenskonto mit Elster-Zertifikat.

Bei einer Neuzulassung werden weitere Unterlagen benötigt, wie beispielsweise eine gültige Versicherungsbestätigung oder Sicherheitscodes. Zudem wird zur Bezahlung eine Bankverbindung gebraucht.

Laut Bundesverkehrsministerium sinken die Gebühren für alle Zulassungsvorgänge, da der Verwaltungsaufwand weniger wird. Durch die Automatisierung ist die Prüfung von Voraussetzungen durch einen Zulassungsmitarbeitenden nicht mehr nötig.

Kann ein Antrag auch abgelehnt werden?

Wenn die Daten nach dreimaliger Korrekturaufforderung nicht validiert werden können, erfolgt eine Ablehnung des Antrags. Wenn dies geschehen sollte, gibt es jedoch immer noch die Möglichkeit, in der zuständigen Zulassungsbehörde vor Ort erneut einen Antrag zu stellen.

Die Portale sind grundsätzlich über die Internetseite der zuständigen Zulassungsbehörde erreichbar. Die genaue Umsetzung der Online-Zulassung liegt bei den Bundesländern und Kommunalverwaltungen selbst. Wenn das Verfahren aktuell noch nicht möglich sei, liege an der Umsetzung vor Ort, wie der Bundesverkehrsminister Volker Wissing erklärt.

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