Strafzettel-Irrsinn: Bußgeld bei offenem Autofenster - So viel Strafe droht

2 Min
Bußgeld-Irrsinn: Strafe für offenes Autofenster - So viel musst du blechen
Auch bei offenem Autofenster kann es zu Bußgeld kommen. Doch welche Gründe stecken dahinter? Symbolfoto: Stephan Jansen/dpa
Bußgeld-Irrsinn: Strafe für offenes Autofenster - So viel musst du blechen

Bußgelder im Straßenverkehr leuchten den meisten Menschen ein, wenn Raser Dörfer unsicher machen oder Gehsteige zugeparkt werden. Aber was viele nicht wussten: Auch bei einem offenen Autofenster kann es zu Bußgeld kommen.

  • Bußgeld-Irrsinn in Deutschland
  • Strafe für offenes Autofenster
  • So viel Bußgeld musst du blechen
  • Herbert B. hat wenig Verständnis - Das ist die Begründung

Einfach mal das Autofenster offenlassen, wenn man schnell einkaufen geht? Das Fenster einen Spalt breit offenlassen, damit der Hund Frischluft bekommt? Offenbar keine gute Idee, weiß Herbert B. jetzt. Denn der 65-Jährige aus Rosenheim musste Anfang Juli laut Angaben der Bild-Zeitung feststellen, dass er einen speziellen Paragrafen bisher noch nicht gekannt hatte. Und er kostete ihn direkt 15 Euro

Bußgeld für offen gelassenes Fenster - Dieser Grund steckt dahinter

"Ich dachte, ich bin im falschen Film", äußerte sich Herbert B. gegenüber der Bild-Zeitung. Den Paragrafen, den er bisher nicht kannte, ist der Paragraf 38a der Straßenverkehrsordnung. Er habe schnell etwas in der Rosenheimer Innenstadt abholen wollen und an dem Tag sei es sehr heiß gewesen. Da er sowohl Fahrer- als auch Beifahrerfenster offenstehen gehabt hätte, habe er beides noch schließen wollen. Dabei vergaß er aber leider das Beifahrerfenster, wie er gegenüber der Bild-Zeitung erzählt. 

Am Nachmittag bekam der Rosenheimer dann eine Verwarnung der Verkehrsüberwachung. Doch was ist der Grund dahinter? Weshalb darf man in Deutschland sein Fenster nicht geöffnet lassen, wenn man sein Fahrzeug verlässt? Die Begründung der Verkehrsüberwachung lautete: "Sie verließen ihr Fahrzeug, ohne es gegen unbefugte Nutzung zu sichern."

Als der 65-Jährige dann den Strafzettel in den Sozialen Medien postete, bekam er viele Reaktionen darauf, von Personen, die ebenso bisher nichts von der Verordnung gewusst hatten: „Ich habe brutal viele Reaktionen drauf gekriegt. Keiner kannte das", sagte Herbert B. gegenüber der Bild-Zeitung

Wie ist mein Fahrzeug "ausreichend gesichert"?

Wie auf der Webseite Bussgeldkatalog nachgelesen werden kann, lege der Paragraph 38a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest, "dass Fahrzeuge stets mechanische Sicherungseinrichtungen besitzen müssen, die den Gebrauch durch unbefugte Dritte unterbinden." Das bedeute, dass sobald das Fahrzeug nicht ausreichend gesichert sei und dann entwendet werde, am Ende häufig der Fahrer oder die Fahrerin selbst den Schaden tragen müssten, der mit und an dem Fahrzeug verursacht wurde.

Unter ausreichender Sicherung verstünde man laut Informationen der Polizei Rosenheim auf Nachfrage der Bild-Zeitung beispielsweise die Mitnahme des Schlüssels, das Absperren des Autos und eben auch das Schließen der Fenster.

15 Euro sind noch nicht das Maximum - Das kann Autobesitzern außerdem drohen

Doch eine Strafe von 15 Euro sei noch nicht das Maximum, das auf Autohalter zukommen könne. Wie die Polizei Rosenheim auf Bild-Zeitungs-Anfrage mitteilt, sei es auch möglich, dass das Fahrzeug zur Eigentumssicherung abgeschleppt werde. 

Herbert B. habe wenig Verständnis für ein solches Gesetz, sagt er gegenüber der Bild-Zeitung: "Mittlerweile kann ich darüber lachen. Aber es ist mir immer noch komplett schleierhaft, wie man so ein Gesetz verabschieden kann. Und wenn ich mir die Reaktionen ansehe, geht's nicht nur mir so." Gezahlt hat er die 15 Euro Bußgeld allerdings doch.

Das könnte dich auch interessieren: