Bußgeld droht: Warum du nie auf zwei Parkplätzen parken solltest
Autor: Patricia Schlösser-Christ
Deutschland, Mittwoch, 26. Juni 2024
Wenn du dein Fahrzeug abstellst, ohne die geltenden Parkvorschriften zu beachten, kann dem zu unangenehmen Folgen führen. Aber wann genau kann dies zu einem führen?
- Falschparken kann zu Bußgeldern führen
- Blockieren von mehreren Parkplätzen ist nicht erlaubt
- Zwei Parkscheine legitimieren nicht das Mittelparken
- Größere Fahrzeuge sind oft Ursache für Mittelparken
Hand aufs Herz: Hast du schon einmal zwei Parkplätze blockiert, etwa aus Unachtsamkeit oder Eile? Das solltest du in Zukunft besser sein lassen. Denn fürs Falschparken sind Bußgelder fällig - auch für das sogenannte Mittelparken. Welche Konsequenzen drohen, wenn du beim Parken auf mehreren Parkplätzen erwischt wirst, erfährst du in diesem Artikel.
Zwei oder mehr Parkplätze blockieren - ist das erlaubt oder nicht?
Die Antwort ist eindeutig: Es ist nicht erlaubt, das Auto auf zwei oder mehreren Parkplätzen zu parken. Die Straßenverkehrsordnung besagt, dass Autofahrer dazu verpflichtet sind, "platzsparend" zu parken (Paragraf 12 Absatz 6 der StVO). Zwei oder mehr Parkplätze zu nutzen, ist nicht platzsparend - und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.
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Übrigens gibt es einen Unterschied zwischen Halten und Parken. Die StVO besagt: Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, der parkt.
Falschparker können sich somit nicht damit herausreden, nur kurz angehalten zu haben. Die Regelung ist eindeutig.
Bußgeld und Co.: Diese Konsequenzen drohen beim Falschparken
Das Parken auf zwei Parkplätzen kann mit einem Bußgeld von 10 Euro geahndet werden. Wer häufiger beim Falschparken erwischt wird und wiederholt "Knöllchen" kassiert, dem droht sogar ein Fahrverbot. Denn: Setzt sich ein Autofahrer immer wieder über Parkverbote hinweg, kann die Fahrerlaubnisbehörde Zweifel an dessen Fahreignung annehmen - und eine sogenannte Medizinisch-Psychologische-Untersuchung (MPU) anordnen.
Wer diese Untersuchung ablehnt oder durchfällt, dem kann der Führerschein entzogen werden. Solche Konsequenzen sind allerdings seltene Einzelfälle und greifen erst, wenn Autofahrer etwa 60 Strafzettel in einem Jahr "sammeln".