Autofahren im Faschingskostüm: Diese Regeln und Ausnahmen gelten an Karneval
Autor: Kevin Kosmann
Deutschland, Sonntag, 10. März 2024
Kostümieren, Trinken und Feiern gehören zum Fasching einfach dazu. Doch für "Jecken" im Straßenverkehr gibt es trotz Karneval keine Regel-Ausnahmen. Gerade zum Karneval kontrolliert die Polizei vor allem Autofahrer. Stellt sich nur die Frage: Was ist in der fünften Jahreszeit erlaubt und was nicht? Das erfährst du von uns.
Im Februar sind wie jedes Jahr die Narren und Jecken los. Der Karneval lockt Jung und Alt auf die Straßen und es wird gefeiert, getrunken und natürlich kostümiert. Unter anderem in der rheinischen Fastnacht-Hochburg Mainz laufen bereits alle Vorbereitungen. Die wichtigsten Umzüge und Termine dieses Jahr stehen bereits fest. Des Weiteren wurden die ersten Motiv-Wägen des Rosenmontagzugs vorgestellt. Aber beim Thema Wagen sollten alle andere lieber vorsichtig sein.
Denn zur Faschingszeit werden vor allem Autofahrer von der Polizei vermehrt kontrolliert. Zumeist wird der Alkohol der feuchtfröhlichen Tage ein Problem bei der Verkehrskontrolle, aber auch bestimmte Verkleidungen und Kostüme können Folgen haben. Wir klären auf, was du beachten solltest, damit du aufgrund von Bußgeldern und Strafen in der Narrenzeit nicht zu selbigem wirst.
Karneval und Autofahren: Darfst du im Kostüm ans Steuer?
Gleich zur wichtigsten Frage zur Fastnacht: Darfst du im Kostüm Autofahren? Prinzipiell ist es in Deutschland nicht verboten, sich kostümiert ans Steuer zu setzen. Allerdings wäre es nicht Deutschland, wenn es so gar keine Regeln geben würde. Diese existieren jedoch aus einem guten Grund - dich und andere im Straßenverkehr zu schützen. Die genauen Kleidungsregeln im Fahrzeug lassen sich in der Straßenverkehrsordnung nachlesen
"Wer ein Kraftfahrzeug führt, darf sein Gesicht nicht so verhüllen oder verdecken, dass er nicht mehr erkennbar ist", wie unter §23 in der StVO beschrieben, gilt am Steuer das sogenannte Vermummungsverbot . Dieses sagt aus, dass die Identität der Person immer erkennbar sein muss. Eine Ausnahme stellt dabei die Karnevalszeit dar, denn das Verbot gilt nicht für Umzüge und damit verbundene Veranstaltungen. Im Straßenverkehr gibt es trotz Fastnacht und Fasching keine Ausnahmeregelungen. Punkte in Flensburg drohen zwar keine, aber bei einem Verstoß werden 60 Euro Bußgeld fällig.
Weiter heißt es in §23: "Wer ein Fahrzeug führt, ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden." Eine Perücke ist demnach kein Problem, aber wer zum Beispiel als Pirat geht, sollte die Augenklappe ablegen, da dadurch die Sicht zu stark beeinträchtigt wird. Wer also verkleidet an den Ort des Geschehens kommen will, sollte zumindest vom Hals aufwärts auf sein Kostüm verzichten.
Achtung vor großen Clownschuhen und Co.: Tipp für die Fastnacht
Die Polizei warnt außerdem vor sperrigen Kostümen. Dazu gehören beispielsweise das falsche Schuhwerk oder auch große Schleifen am Kostüm, die sich verfangen können. Oft gesehen an Fasching sind Clowns und ihre markanten übergroßen Schuhe. Diese solltest vorerst gegen Sportschule oder dergleichen austauschen, wenn du vorhast dich hinter das Steuer zu setzen. Das Risiko im Fußraum hängenzubleiben, zwei Pedale gleichzeitig zu drücken oder abzurutschen ist eine Gefahr für deine und die Gesundheit anderer Verkehrsteilnehmer.
Im Falle eines Unfalls kann die Versicherung aufgrund von grober Fahrlässigkeit sogar die Zahlung verweigern. Der ADAC rät dazu, sperrige Kostüme, Masken und dergleichen im Kofferraum zu transportieren und erst am Ort der Feier anzuziehen. Ansonsten - auch wegen des noch folgenden Punktes - lieber auf öffentliche Verkehrsmittel oder Taxi umsteigen.