- In dieser Frist musst du dein Auto ummelden
- Viele Zulassungsstellen bieten Service online an
- Kennzeichen: mitnehmen oder behalten?
- Diese Dokumente brauchst du
- Das passiert, wenn du das Ummelden vergisst
Wer kennt es nicht: Die Umzugskisten stapeln sich in der neuen Wohnung und warten darauf, ausgepackt zu werden, und schon beginnt das Gerenne zu den Behörden am neuen Wohnort. Selbstverständlich musst du dich an deinem neuen Wohnort melden, denn in Deutschland gilt die Meldepflicht. Dies wird im Bundesmeldegesetz (BMG) geregelt. Es legt unter anderem fest, wann sich Bürger*innen bei einem Umzug an-, ab- oder ummelden müssen und wie dies zu geschehen hat. Auch das Auto musst du ummelden, wenn du umgezogen bist. Denn schließlich hat sich deine Anschrift geändert und die neue Adresse muss auch in den Fahrzeugpapieren vermerkt werden. Dafür ist die jeweils örtliche Kfz-Zulassungsstelle zuständig, in manchen Fällen geht das aber auch beim Einwohnermeldeamt. Welche Fallregelung wann eintritt, erklären wir dir im Folgenden.
Auto ummelden - aber wo?
Wer in Deutschland an einen neuen Hauptwohnsitz umzieht, muss auch sein Auto ummelden. Bist du innerhalb deiner Stadt oder deines Landkreises bzw. innerhalb des KFZ-Zulassungsbezirks umgezogen, dann kannst du in der Regel deine Ummeldung samt der Autoummeldung beim Einwohnermeldeamt oder dem Bürgerbüro erledigen.
Hast du allerdings den Kfz-Zulassungsbezirk mit deinem Umzug gewechselt, musst du an deinem neuen Wohnort zur zuständigen Kfz-Zulassungsstelle und dort dein Auto ummelden. Seit 2015 gilt im Übrigen: Wenn du den Zulassungsbezirk wechselst, benötigt dein Auto kein neues Nummernschild mehr. Das alte Nummernschild kann innerhalb Deutschlands mitgenommen werden.
Nicht zu lange warten
Wenn du aber gerne deinen neuen Wohnort durch das Kennzeichen am Auto sichtbar machen möchtest, kannst du selbstverständlich freiwillig ein neues Nummernschild bei der Zulassungsstelle beantragen.
Nach dem Umzug solltest du nicht zu lange warten, bis du dein Auto bei der Zulassungsstelle ebenfalls umziehst. Innerhalb von einer bzw. zwei Wochen nach dem Einzugstermin solltest du einen Termin vereinbart haben. Meldest du dein Auto gar nicht um oder lässt sehr viel Zeit, z. B. mehr als einen Monat, verstreichen, kann ein Bußgeld fällig werden. Dieses kann je nach Dauer der Verzögerung auch höher ausfallen.
Diese Dokumente brauchst du
Auf den Internetseiten der Einwohnermeldeämter bzw. der Kfz-Zulassungsstellen steht in der Regel, welche Dokumente du für die Ummeldung deines Autos benötigst. Um dir einen wiederholten Gang zum Amt zu ersparen, empfiehlt es sich daher, vorher einmal online nachzulesen.
Wir geben dir hier allerdings schon einmal eine Checkliste, an der du dich orientieren kannst:
- Du benötigst natürlich einen gültigen Personalausweis, mit dem du dich ausweisen kannst. Am besten ist darin bereits deine neue Adresse vermerkt, wenn du zur Zulassungsstelle gehst. Bei einem Umzug innerhalb eines Zulassungsbezirks oder einer Stadt erfolgt die Ummeldung von Wohnung und Auto unter Umständen direkt beim Bürgerbüro bzw. Einwohnermeldeamt. Alternativ zum Personalausweis kannst du auch deinen Reisepass mit Meldebescheinigung vorlegen.
- Von deinem Auto benötigst du die Zulassungsbescheinigung I. Diese wurde früher auch Fahrzeugschein genannt. Die Zulassungsbescheinigung I solltest du am besten immer mit dir führen.
- Dann gibt es noch die Zulassungsbescheinigung II. Diese wird auch Fahrzeugbrief genannt. Sie gibt Auskunft über die Besitzverhältnisse des Autos.
- Ist dein Auto verkehrstauglich? Dies zeigt der Nachweis über einen gültigen TÜV mit einer Haupt- und Abgasuntersuchung.
- Dass dein Auto versichert ist, weißt du mit der Versicherungsbescheinigung bzw. einer eVB-Nummer nach. Diese erhältst du von deiner Kfz-Versicherung.
- Für den Einzug der Steuern wird dir ein SEPA-Lastschriftmandat ausgestellt.
- Solltest du ein neues Nummernschild wünschen, musst du auch das zur Zulassungsstelle mitbringen.
Was kostet mich der Umzug?
Dein Auto umzuziehen, kostet dich ein wenig Geld. Wie viel, kommt darauf an, ob du noch Kosten für ein Nummernschild mit einberechnen musst oder nicht. Auch können die Gebühren geringfügig, je nach Zulassungsstelle, abweichen. Im Grunde bewegst du dich allerdings in diesem Kostenrahmen:
- Auto ummelden bei Umzug innerhalb einer Stadt/eines Zulassungsbezirks: ca. 15 Euro
- Auto ummelden bei Umzug in eine andere Stadt/Zulassungsbezirk: ca. bis 26 Euro
- Reservierung eines Wunschkennzeichens: ca. 2,60 Euro
- Wunschkennzeichen: ca. 10,20 Euro
- Prägung neuer Kennzeichenschilder: ca. bis 40 Euro
Die Gebühren sind bei Ummeldung sofort fällig. Du bezahlst sie direkt bei der Zulassungsbehörde.