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Auto abgeschleppt: Wie du dein Fahrzeug zurückbekommst und wer zahlt


Autor: Kara Marie

Deutschland, Dienstag, 28. Mai 2024

Finde heraus, was zu tun ist, wenn dein Fahrzeug abgeschleppt wurde. Wer zahlt und welche Regeln gelten beim Abschleppen?
Wird dein Auto abgeschleppt, kann es schnell teuer werden.


  • Unterscheidung zwischen Abschleppen durch Polizei und auf Privatgrund
  • Kosten variieren regional und sind unabhängig von Bußgeldverfahren
  • Bei Unrechtmäßigkeit des Abschleppens, Kostenüberprüfung empfohlen

Es gibt zwei Arten des Abschleppens, weiß der ADAC. In diesem Artikel stützenF wir uns auf Informationen des Automobilclubs und seiner Juristen. Die erste Form ist das Abschleppen von Autos durch die Polizei auf öffentlichem Grund. Die zweite Form ist das Abschleppen durch einen Eigentümer oder Parkraumbewirtschafter von Privatgrund, beispielsweise von einem Supermarktparkplatz. Wenn die Polizei ein Fahrzeug abschleppt, muss es immer dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen. Die Kosten variieren von Region zu Region. Auch die Leerfahrt eines Abschleppers kostet dich Geld, auch wenn du vor dem Wagen da bist, berichtet der ADAC.

Was gilt beim Abschleppen durch die Polizei?

Für das Abschleppen durch die Polizei ist das Polizeirecht der Bundesländer ausschlaggebend. Die Bedingungen können sich in der Ausgestaltung unterscheiden.

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Für die Polizei gelten immer folgende Grundsätze: 

  • Grundsatz der Notwendigkeit: Eine Maßnahme ist dann notwendig, wenn ohne diese der polizeiliche Zweck nicht erreicht werden kann.
  • Grundsatz der Verhältnismäßigkeit: Eine Maßnahme ist dann verhältnismäßig, wenn sie nicht außer Verhältnis zum beabsichtigten Erfolg steht.

Wann reicht es aus, ein Fahrzeug zu versetzen?

Wenn sich in der Umgebung freie Parkplätze befinden und die technischen Voraussetzungen gegeben sind, kann ein Fahrzeug auch umgesetzt werden.

Dazu muss der Parkplatz für die Polizei direkt ersichtlich sein. Wenn die Polizei das Fahrzeug trotz eines freien Parkplatzes beispielsweise dennoch auf den Hof eines Abschleppunternehmens bringt, wäre dies nicht verhältnismäßig.

Sollte es allerdings so sein, dass dein Fahrzeug vor dem Abschleppen geöffnet werden muss und daher nicht unbeaufsichtigt geparkt werden kann, muss es immer auf sogenannten behördlichen Verwahrplätzen oder auf dem Betriebshof des Abschleppunternehmens abgestellt werden, schreibt der ADAC

Wer trägt die Kosten?

Kann der Fahrer nicht ermittelt werden, so ist der Halter des Fahrzeugs in der Pflicht, die Kosten zu tragen. Die Kosten für das Abschleppen kommen laut ADAC zusätzlich zu den Kosten unabhängig vom Bußgeldverfahren, mit dem der Verstoß gegen die Verkehrsvorschriften geahndet wird.

Bist du vor dem Abschlepper an deinem Auto, kommen die Kosten für die Leerfahrt dennoch auf dich zu, wenn der Abschlepper für dein Auto angefordert worden ist. Es darf allerdings kein Abschleppwagen beauftragt werden, wenn vor Ort bereits ein solcher vorhanden ist, gibt der ADAC zu bedenken. 

Die Zusatzkosten variieren von Region zu Region. Dahinter steckt, dass jede Kommune unterschiedliche Verwaltungsgebühren erhebt und die Unternehmen je nach Zeitpunkt Preise anders verrechnen, beispielsweise wird das Abschleppen abends oder am Wochenende teurer sein als zu einer regulären Tageszeit. Die Standgebühren auf einer amtlichen Verwahrstelle sind auch höher als auf dem Gelände einer Abschleppfirma.

Ordnungswidrigkeitsverfahren eingestellt - wer trägt die Kosten?

Was passiert, wenn du ein Knöllchen zu Unrecht erhalten hast? Der ADAC erklärt: "Wenn das Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen des Parkverstoßes eingestellt wird, das Knöllchen also nicht gezahlt werden muss, dann hat das keinen Einfluss auf die Abschleppkosten.

Sie müssen trotzdem gezahlt werden." Der ausschlaggebende Punkt sei die "objektive Gefahrenlage" zum Zeitpunkt des Abschleppens. Dafür ist es nicht entscheidend, ob dich als Fahrer oder Halter dafür ein Verschulden trifft. 

Der zweite Fall: Abschleppen von Privatgrund

Hast du schon einmal einfach auf einem Kundenparkplatz geparkt, obwohl du gerade selbst nicht Kunde warst? Der Besitzer des Parkplatzes hat natürlich ein Interesse daran, seinen Parkplatz für Gäste freizuhalten.

Zudem sind auch Privateigentümer oder Berechtigte wie Mieter in der Lage, Falschparker von Privatparkplätzen abschleppen zu lassen.  

Wie teuer darf das Abschleppen sein?

Wie bereits erwähnt sind die Kosten für das Abschleppen von verschiedenen Faktoren abhängig, wie beispielsweise von der Region oder der Tageszeit. In einem Fall hat das Amtsgericht München (Az. 472 C 8222/18) entschieden, "dass der Schadenersatz, den ein Falschparker bzw. eine Falschparkerin für das Abschleppen von einem ausreichend beschilderten Privatparkplatz zahlen muss, durch das Gebot der Wirtschaftlichkeit begrenzt ist", schreibt der ADAC.   

In diesem Fall ging es darum, dass das Abschleppunternehmen eine Forderung über 635 Euro stellte gegen eine Falschparkerin. Die Kosten setzten sich zusammen aus "einer Abschleppdauer von 2,5 Stunden, dem Zuschlag für den Einsatz außerhalb der Öffnungszeiten, Zusatzkosten für den Einsatz eines Radrollers, zwei Tagen Standgebühren und erforderlichen Vorbereitungsmaßnahmen."

Die Richter mussten eine Schätzung vornehmen, weil sie keinen üblichen Preis für Abschleppmaßnahmen in München herausfinden konnten, begrenzten den Schadensersatz jedoch auf ein wirtschaftlich vernünftiges Maß. "Das Gericht sah einen Grundbetrag für das Abschleppen von 230 Euro netto zuzüglich eines Zuschlags von 15 Prozent für Sonn- und Nachtarbeit plus 19 Prozent Mehrwertsteuer als erstattungsfähig an. Dazu kommen Standgebühren in Höhe von 30 Euro für zwei Tage. Das Abschleppunternehmen bekam einen Betrag von insgesamt 344,75 Euro (314,75 plus 30 Euro) zugesprochen", schreibt der ADAC

Abgeschleppt zu Unrecht - und jetzt?

Ein wenig perfide ist das schon: Es gibt Unternehmen, die gezielt auf Parkplätzen nach Falschparkern suchen. Meist sind dies Dienstleister, die der Parkplatzinhaber beauftragt hat, den Parkraum zu überwachen. 

Die Kosten für das Abschleppen liegen sehr hoch, vor allen Dingen, wenn noch Zuschläge beim Abschleppen in der Nacht oder an Sonn- oder Feiertagen dazuzurechnen sind. Manchmal soll der Falschparker auch noch zusätzlich die Kosten für die Dienstleistungsfirma übernehmen, das ist jedoch verboten. In einem solchen Fall solltest du prüfen, ob die Kosten gerechtfertigt sind

Das solltest du beachten

Wenn Folgendes zutrifft, pass auf:

  • Dein Fahrzeug wurde von einem Privatparkplatz abgeschleppt und du kannst es erst gegen Zahlung eines hohen Betrages wiederbekommen.

  • Dein Wagen wurde zwar nicht abgeschleppt, du hast aber eine Aufforderung erhalten, die Kosten für die Vorbereitung des Abschleppens und die Beweissicherung zu zahlen.

  • Du sollst zusätzlich zu den Abschleppkosten zum Beispiel eine Pauschale für die Einschaltung eines Parkwächters, Fahrtkostenpauschale oder Ermittlungs- und Mahnkosten bezahlen.

Wo ist dein Auto hin?

Manchmal ist es so geregelt, dass dir erst nach Zahlung der Rechnung gesagt wird, wo dein Auto hingebracht worden ist. Nach der Rechtsprechung des BGH ist dies erlaubt, urteilen die Juristen des ADAC

So kannst du reagieren

  • Verlange eine detaillierte Rechnung und falls du die Zahlung nicht abwenden kannst, lasse dir quittieren, dass du nur unter Vorbehalt bezahlt hast.
  • Weise darauf hin, dass du einen Rechtsanwalt einschalten wirst, um dich gegen dieses Vorgehen zu wehren. Das kann dazu führen, dass du dein Fahrzeug bekommst.

  • Es ist auch möglich, den geforderten Betrag beim zuständigen Amtsgericht zu hinterlegen, um damit das am Fahrzeug geltend gemachte Zurückbehaltungsrecht abzuwenden. Gibt man den hinterlegten Betrag nicht frei, muss vor Gericht der Anspruch auf die Kosten rund ums Abschleppen geklärt werden.

Das solltest du generell beachten

Wenn du eine Rechnung für das Abschleppen von einem privaten Parkplatz erhalten hast, zahle nicht ohne Prüfung folgender Punkte:

  • Hat die Firma überhaupt einen Auftrag, den Parkplatz zu überwachen und unberechtigt parkende Fahrzeuge zu entfernen? Lasse dir einen Nachweis dafür zeigen.

  • Geht die Forderung über das eigentliche Abschleppen hinaus (Kosten für die Beweissicherung oder Parkraumüberwachung, Fahrtkostenpauschalen etc.)?

  • Gibt es Schilder, die das Abschleppen bei unberechtigtem Parken androhen? Ist erkennbar, dass das Kfz auf privatem Grund abgestellt ist?

  • Im Zweifelsfall schaltest du einen Rechtsanwalt ein, der die Forderung überprüft. Auch wenn du bereits bezahlt hast, kannst du unter Umständen dein Geld – wenn auch nur teilweise – beim Grundstücksberechtigten (nicht beim Parkraumüberwacher) zurückverlangen.

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