Im Auto ohne Gurt: Weißt du, wann du dich nicht anschnallen musst?

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Erst mal anschnallen: Manchmal gilt die Gurtpflicht allerdings nicht
Es gibt auch Ausnahmen der Gurtpflicht. Welche das sind, erfährst du von uns.
Erst mal anschnallen: Manchmal gilt die Gurtpflicht allerdings nicht
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Es wird schnell vergessen: Anschnallgurte sind im Straßenverkehr wichtiger als Airbags. In manchen Situationen ist es dennoch geschickter, den Gurt wegzulassen. Welche Ausnahmen gibt es?

  • Anschnallgurte reduzieren Todeswahrscheinlichkeit bei Autounfall bis zu 60 Prozent
  • Ausnahmen der Gurtpflicht für Postboten, langsame Fahrer und Begleiter betreuungsbedürftiger Personen
  • Bußgeld bei Missachtung der Gurtpflicht: 30 Euro

Anschnallen rettet Leben: US-Forschern zufolge reduzieren Anschnallgurte die Todeswahrscheinlichkeit bei einem Autounfall bis zu 60 Prozent, sitzt man in einem Lastwagen, sind es sogar 70 Prozent. Wie in einer Statistik auf statista abzulesen ist, hat der Gurt auch im deutschen Verkehr Erfolg: So ging die Zahl der Verkehrstoten deutlich zurück, als die Gurtpflicht gefordert wurde und nochmal, als es für die Nichteinhaltung der Regelung ein Bußgeld gab.

Anschnallen ist wichtig – es gibt aber Ausnahmen

"Vorgeschriebene Sicherheitsgurte müssen während der Fahrt angelegt sein", heißt es in der Straßenverkehrsordnung. Allerdings gibt es Fälle, bei denen es dann doch schlauer ist, sich nicht anzuschnallen. Die Ausnahmeregelung befreit vor allem die von der Anschnallpflicht, die den Wagen dauernd verlassen müssen. Das gilt vor allem für Postboten – sie müssen die Fahrt regelmäßig unterbrechen und fahren nicht besonders schnell. Anschnallen ist für sie nicht nötig, wie das Straßenverkehrsamt schreibt.

Wenn man weniger als 7 Kilometer pro Stunde auf dem Tacho hat, gilt die Anschnallpflicht ebenfalls nicht. Beim Ein- und Ausparken ist das Anschnallen also nicht immer erforderlich.

Auch in Bussen, in denen es Stehplätze gibt, ist das Anschnallen keine Pflicht – häufig gibt es in diesen nicht einmal Gurte. Bei Reisebussen gilt die Pflicht jedoch. Fahrer von Linienbussen sind von der Regelung befreit, damit sie ich im Falle eines Überfalls besser wehren können. Das galt früher auch für Taxifahrer, allerdings ist das Risiko für einen Unfall höher, als das eines Überfalls – auch Taxifahrer müssen sich nun anschnallen. Die letzte Ausnahme sind laut Straßenverkehrsamt Begleiter betreuungsbedürftiger Personengruppen – darunter zählen beispielsweise Erzieher und Lehrer. Sollte etwas passieren, können sie schnell eingreifen, ohne sich zuerst aus dem Gurt zu befreien.

Missachtung der Gurtpflicht: Bußgeld winkt

Trifft keiner der Ausnahmen zu und man fährt trotzdem ohne Gurt, müssen Autofahrer bei einer Verkehrskontrolle mit einer Strafe rechnen: Diese beläuft sich laut Bußgeldkatalog auf derzeit auf 30 Euro