- Intelligenter Geschwindigkeitsassistent
- Notbremslicht
- Rückfahrassistent
- Hochentwickelte Notbrems-Assistenzsysteme
- Notfall-Spurhalteassistent
- Warnsystem bei Müdigkeit oder nachlassender Aufmerksamkeit
- Ereignisbezogene Datenspeicherung oder Unfalldatenspeicher
- Vorrichtung zum Einbau einer alkoholempfindlichen Wegfahrsperre
Seit Juni ist nun die Nutzung moderner Fahrassistenzsysteme Gegenstand der praktischen Prüfung. Die Integration soll schrittweise ablaufen, beginnend mit einfach anwendbaren und weitverbreiteten Systemen wie der adaptiven Abstands- und Geschwindigkeitsregelung (ACC). Die Fachkundigen vom Auto Club Europa (ACE) begrüßen die Änderung, weil Fahrassistenzsysteme zur Vermeidung von Unfällen beitragen, wenn ihre Funktionsweise klar und eingeübt ist.
Online-Unterricht in der Theorie bleibt die Ausnahme
Die Ampelkoalition wollte den Theorie-Unterricht für die Fahrprüfung digitaler machen. Volker Wissing, Bundesminister für Digitales und Verkehr, versichert vollmundig: "Wir wollen unser Land moderner und digitaler machen. Mit unserer neuen Fahrerlaubnis-Verordnung nutzen wir die Chancen der Digitalisierung."
Weil während der Corona-Pandemie der digital durchgeführte Theorie-Unterricht in den Fahrschulen gut funktionierte, hoffte das Verkehrsministerium die Krisenerfahrung für einen digitalen Schub nutzen zu können: einheitliche Rahmenbedingungen für digitalen Online-Unterricht. Der Versuch ist gescheitert: Die Fahrschulen, mit ihren rund 45.000 Lehrpersonen, organisierten über ihre Verbände erfolgreich den Widerstand und wirkten auf die Länder ein, bis sie schließlich einknickten.
Die drei Branchenorganisationen Moving, Deutsche Fahrlehrer Akademie und die Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände (ein Zusammenschluss von 18 regionalen Fahrlehrerverbänden) bemühten sogar den Neurowissenschaftler Manfred Spitzer und Digital-Skeptiker mit einem Gutachten. Das bestätigte die ablehnende Haltung der Fahrlehrer*innen und bescheinigte die Risiken eines rein digitalen Theorie-Unterrichts für Fahrschüler*innen und Verkehrsteilnehmende. Zusätzlich ergaben Umfragen unter 400 Fahrschulen und 803 Fahrschüler*innen, dass die Mehrheit von ihnen ebenfalls gegen einen rein digitalen Theorie-Unterricht ist. So sind 76 Prozent der Fahrschulen im Land der Ansicht, dass vor allem mögliche Gefahrensituationen besser im Präsenzunterricht zu vermitteln sind. Die Qualität des nur online Erlernten stellten 78 Prozent infrage, berichtet die Welt am Sonntag.
Fahrschüler*innen bevorzugen Präsenz- und Online-Unterricht
Die befragten Fahrschüler*innen sind zwar ebenfalls skeptisch, viele sehen aber durchaus Chancen von E-Learning: Etwa die Hälfte wünscht sich den Theorie-Unterricht in Präsenz, die meisten von ihnen aber mit zusätzlichen E-Learning-Angeboten. Eine Mischung aus Präsenz- und Online-Unterricht befürwortet ein Drittel. Die größten Vorteile im Präsenzunterricht sehen die Schüler*innen im Austausch mit der Lehrperson und anderen Teilnehmenden. Das Wissen um richtiges Verkehrsverhaltens wird laut Einschätzung von fast 70 Prozent der Befragten im persönlichen Kontakt besser vermittelt. Nur elf Prozent der Fahrschüler*innen wollen den Theorieteil rein digital absolvieren.
Aktuell ist Präsenzunterricht in der Fahrschule wieder Pflicht. Nach § 4 Abs. 1b) der FeV-Novelle soll die physische Anwesenheit der Fahrschüler*innen im Theorie-Unterricht weiterhin die Regel sein. Die Landesbehörden können Online-Unterricht nur genehmigen, wenn in begründeten Ausnahmefällen kein Präsenzunterricht möglich ist. Allerdings prüfen Zuständige der Verkehrspolitik im Bundesrat, ob Distanzlernen als Alternative langfristig doch möglich sein soll. Weil die Länder nicht sicher sind, ob ihre Position wirklich haltbar ist, wird jetzt eine Expertenkommission eingerichtet. Gemeinsam wollen Bund und Länder Vorgaben für eine Neufassung des digitalen Fahrschulunterrichts entwickeln und sogar einen neuen Verordnungsvorschlag vorlegen.
Dass die Debatte keineswegs nur Theorie-Geplänkel ist, zeigt ein Urteil aus Hamburg: Das dortige Verwaltungsgericht (VG) hat der Fahrschulbetreiberin untersagt, den theoretischen Fahrunterricht in digitaler Form zu erteilen (Urteil vom 10.6.2022, Az.: 5 E 2299/22).
Mit mehr Gewicht zum Camping
Bisher gilt: Wer nach 1999 einen Führerschein der Klasse B gemacht hat, darf damit nur Fahrzeuge bis zu 3,5 Tonnen Gewicht fahren. Viele Wohnmobile liegen jedoch über diesem Maximalgewicht und sind deshalb nicht mit dem Führerschein Klasse B zu fahren. Das hat sich jetzt geändert: Das Maximalgewicht für den B-Führerschein steigt auf 4,25 Tonnen.
Die Ausweitung des Gewichts ist für den Umstieg auf Elektromobilität wichtig. E-Autos haben zwangsläufig durch die schweren Batterien mehr Gewicht als Verbrenner. Besonders wichtig ist aus Sicht des ACE dabei, dass für die Fahrzeuge in jedem Fall ein Tempolimit gelten muss.
Bisher können Transporter und Wohnmobile bis 3,5 Tonnen genau wie ein Pkw ohne Geschwindigkeitsbegrenzung fahren. Dabei ist nicht angepasste Geschwindigkeit in dieser Fahrzeuggattung schon heute Unfallursache Nummer Eins.
Was sich noch durch die FeV-Novelle ändert
Die "15. Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften" bringt noch zwei weitere Neuerungen:
Wer die Fahrprüfung aufgrund einer Täuschungshandlung nicht bestanden hat, musste bisher sechs Wochen warten, bis eine neue Chance auf Wiederholung möglich war. Diese Sperrfrist wird nun drastisch auf neun Monate verlängert.
Und: Seit April letzten Jahres besteht die Möglichkeit, die praktische Prüfung für die Fahrerlaubnis der Klasse B mit einem Automatikfahrzeug zu absolvieren, ohne dass der Führerschein auf diese Kfz beschränkt ist.
Und das wird in der Brüssel diskutiert
Die EU plant eine Änderung ihrer Richtlinie 2006/126/EG über den Führerschein, kurz Führerschein-Richtlinie. Das kündigte Walter Goetz, Kabinettschef bei der EU-Verkehrskommissarin, im Rahmen eines Online-Fachgesprächs an, wie die Verkehrsrundschau berichtet.
Die EU diskutiert zentral, vor allem Veränderungen beim Lkw-Führerschein. Goetz will sich dafür starkmachen, dass angehende Berufskraftfahrer*innen begleitet bereits ab 17 Jahren Lkw fahren dürfen. Eine Aufweichung der Weiterbildungsverpflichtung kann er sich dagegen aktuell eher nicht vorstellen: "Ich glaube, dass wir aus Gründen der Straßenverkehrssicherheit nicht allzu viel daran ändern können."
Adina Vălean, EU-Kommissarin für Verkehr, plädiert für mehr Einheitlichkeit in der EU: "Eine stärkere Harmonisierung der Führerscheinvorschriften ist der Schlüssel zu sichereren Straßen in der EU." Fahrende sollten bestimmte Ausbildungs- und Prüfungsanforderungen erfüllen müssen, bevor sie als fahrtüchtig gelten.
Fazit
Die 15. Novelle zur Änderung der Fahrerlaubnis kommt so unscheinbar technisch daher. Aber das stimmt nicht: Im Kern geht es um die Digitalisierung der Führerscheinprüfung. 45.000 Fahrlehrkräfte haben es geschafft, das Projekt zu stoppen. Ob sie sich damit wirklich einen Gefallen getan haben, bleibt abzuwarten.