Stadt Würzburg beschließt Katzenschutz-Verordnung – was bedeutet das für Besitzer?

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Stadt Würzburg beschließt Katzenschutz-Verordnung – was bedeutet das für Besitzer?
Am 1. Januar 2025 tritt in Würzburg die neue Katzenschutz-Verordnung in Kraft. Damit soll die unkontrollierte Vermehrung von freilaufenden Katzen unterbunden werden.
Stadt Würzburg beschließt Katzenschutz-Verordnung – was bedeutet das für Besitzer?
DominikRh/ pixabay.com (Symbolbild)

Um der unkontrollierten Vermehrung von frei laufenden Katzen entgegenzuwirken, hat die Stadt Würzburg eine Katzenschutz-Verordnung erlassen. Besitzer von Freigängern müssen deshalb ab dem kommenden Jahr einige Neuerungen beachten.

Wie die Stadt Würzburg mitteilt, ist davon auszugehen, dass in Deutschland etwa zwei Millionen Streunerkatzen leben. Auch in Würzburg werden jährlich viele kranke, verletzte und unterversorgte Katzen unter mitleiderregenden Umständen aufgefunden und versorgt.

Ein besonderes Problem stellen dabei die unterkühlten, verlassenen und kranken Katzenbabys dar, die in vielen Fällen trotz aller Hilfe nicht gerettet werden können. All dies resultiert aus der unkontrollierten Vermehrung der Katzen. Dieses Elend veranlasste den Stadtrat, in seiner Sitzung vom 12. Dezember 2024 den Erlass einer Katzenschutzverordnung einstimmig zu beschließen. Entsprechend tritt diese am 1. Januar 2025 in Kraft.

Dabei betrifft die Verordnung auch frei laufende Katzen, denn nur wenn diese kastriert sind, kann die Vermehrung wirkungsvoll unterbunden werden.

Aus diesem Grund gelten ab dem 1. März 2025 folgende Vorgaben für alle frei laufenden Katzen in der Stadt Würzburg:

  • sie müssen mittels eines Mikrochips oder einer Ohrtätowierung gekennzeichnet sein
  • sie müssen im Haustierregister von Tasso e. V. oder in FINDEFIX eingetragen sein
  • sie müssen kastriert sein

Diesbezüglich weist Lieven Pool vom Veterinäramt der Stadt Würzburg darauf hin, dass die Kennzeichnung und die Kastration nur von einem praktizierenden Tierarzt bzw. einer praktizierenden Tierärztin durchgeführt werden darf.

Auf die Frage, was geschieht, wenn nach dem Stichtag nicht gekennzeichnete oder nicht kastrierte frei laufende Katzen im Stadtgebiet aufgefunden oder eingefangen werden, erläutert Pool, dass dann die entsprechenden Maßnahmen kostenpflichtig angeordnet werden.

Für weitere Fragen zur genauen Umsetzung der Katzenschutzverordnung steht der Fachbereich Verbraucherschutz / Veterinärwesen / Lebensmittelüberwachung ab dem 7. Januar 2025 unter der Telefonnummer 0931-372824 zur Verfügung.